SCEBG
SCE-Beteiligungsgesetz
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft
Informationen
Ausfertigungsdatum14.01.2006
FundstelleBGBl I 2006, 1911, 1917
VersionZuletzt geändert durch Art. 6h G v. 16.9.2022 I 1454
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oder durch Umwandlung gegründet wird
- Kapitel 1Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
- Kapitel 2Wahlgremium
- Kapitel 3Verhandlungsverfahren
- Kapitel 4Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
- Kapitel 5Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
- Abschnitt 1SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
- Unterabschnitt 1Bildung und Geschäftsführung
- Unterabschnitt 2Aufgaben
- Unterabschnitt 3Freistellung und Kosten
- Abschnitt 2Mitbestimmung kraft Gesetzes
- Abschnitt 3Tendenzschutz
- Teil 3Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, an deren Gründung natürliche Personen beteiligt sind
- Teil 4Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
- Teil 5Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung