SG
Soldatengesetz
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Informationen
Ausfertigungsdatum19.01.1956
FundstelleBGBl I 1956, 114
VersionNeugefasst durch Bek. v. 30.5.2005 I 1482;
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.1.2024 I Nr. 17
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.1.2024 I Nr. 17
Alle Normen
- Erster AbschnittGemeinsame Vorschriften
- 1.Allgemeines
- 2.Pflichten und Rechte der Soldaten
- Zweiter AbschnittRechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
- 1.Begründung des Dienstverhältnisses
- 2.Beförderung
- 3.Beendigung des Dienstverhältnisses
- a)Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
- b)Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
- Dritter AbschnittWehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
- 1.Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
- 2.Reservewehrdienstverhältnis
- 3.Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
- Vierter AbschnittDienstleistungspflicht
- 1.Umfang und Arten der Dienstleistungen
- 2.Dienstleistungsausnahmen
- 3.Heranziehungsverfahren
- 4.Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
- 5.Überwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht
- 6.Verhältnis zur Wehrpflicht
- Fünfter AbschnittDienstliche Veranstaltungen
- Sechster AbschnittRechtsschutz
- 1.Rechtsweg
- 2.Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte nach dem Vierten Abschnitt
- Siebter AbschnittBußgeldvorschriften; Übergangs- und Schlussvorschriften