SGB 7
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Informationen
Ausfertigungsdatum07.01.1996
FundstelleBGBl I 1996, 1254
VersionZuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.3.2024 I Nr. 101
Änderung durch Art. 66 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Alle Normen
- Erstes KapitelAufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Erster AbschnittAufgaben der Unfallversicherung
- Zweiter AbschnittVersicherter Personenkreis
- Dritter AbschnittVersicherungsfall
- Zweites KapitelPrävention
- Drittes KapitelLeistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Erster AbschnittHeilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
- Erster UnterabschnittAnspruch und Leistungsarten
- Zweiter UnterabschnittHeilbehandlung
- Dritter UnterabschnittLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Vierter UnterabschnittLeistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
- Fünfter UnterabschnittLeistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Sechster UnterabschnittGeldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Siebter UnterabschnittBesondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
- Achter UnterabschnittBesondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Zweiter AbschnittRenten, Beihilfen, Abfindungen
- Erster UnterabschnittRenten an Versicherte
- Zweiter UnterabschnittLeistungen an Hinterbliebene
- Dritter UnterabschnittBeginn, Änderung und Ende von Renten
- Vierter UnterabschnittAbfindung
- Fünfter UnterabschnittBesondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Dritter AbschnittJahresarbeitsverdienst
- Erster UnterabschnittAllgemeines
- Zweiter UnterabschnittErstmalige Festsetzung
- Dritter UnterabschnittNeufestsetzung
- Vierter UnterabschnittBesondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
- Fünfter UnterabschnittBesondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
- Vierter AbschnittMehrleistungen
- Fünfter AbschnittGemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Viertes KapitelHaftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
- Erster AbschnittBeschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
- Zweiter AbschnittHaftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- Fünftes KapitelOrganisation
- Erster AbschnittUnfallversicherungsträger
- Zweiter AbschnittZuständigkeit
- Erster UnterabschnittZuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Zweiter UnterabschnittZuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Dritter UnterabschnittZuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- Vierter UnterabschnittGemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
- Dritter AbschnittWeitere Versicherungseinrichtungen
- Vierter AbschnittDienstrecht
- Sechstes KapitelAufbringung der Mittel
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Erster UnterabschnittBeitragspflicht
- Zweiter UnterabschnittBeitragshöhe
- Dritter UnterabschnittVorschüsse und Sicherheitsleistungen
- Vierter UnterabschnittUmlageverfahren
- Fünfter UnterabschnittBetriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
- Sechster UnterabschnittZusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Siebter UnterabschnittLastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
- Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- Vierter AbschnittGemeinsame Vorschriften
- Erster UnterabschnittBerechnungsgrundsätze
- Zweiter UnterabschnittReduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
- Siebtes KapitelZusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
- Erster AbschnittZusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
- Zweiter AbschnittBeziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
- Achtes KapitelDatenschutz
- Erster AbschnittGrundsätze
- Zweiter AbschnittDatenverarbeitung durch Ärzte
- Dritter AbschnittDateisysteme
- Vierter AbschnittSonstige Vorschriften
- Neuntes KapitelBußgeldvorschriften
- Zehntes KapitelÜbergangsrecht
- Elftes KapitelÜbergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 151
Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Diensten