Inhaltsübersicht TDDDG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich des Gesetzes
§  2Begriffsbestimmungen

Teil 2

Datenschutz und Schutz der
Privatsphäre in der Telekommunikation

Kapitel 1

Vertraulichkeit der Kommunikation

§  3Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis
§  4Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen
§  5Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen
§  6Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung
§  7Verlangen eines amtlichen Ausweises
§  8Missbrauch von Telekommunikationsanlagen

Kapitel 2

Verkehrsdaten, Standortdaten

§  9Verarbeitung von Verkehrsdaten
§ 10Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
§ 11Einzelverbindungsnachweis
§ 12Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
§ 13Standortdaten

Kapitel 3

Mitteilen ankommender
Verbindungen, Rufnummernanzeige und
-unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung

§ 14Mitteilen ankommender Verbindungen
§ 15Rufnummernanzeige und -unterdrückung
§ 16Automatische Anrufweiterschaltung

Kapitel 4

Endnutzerverzeichnisse,
Bereitstellen von Endnutzerdaten

§ 17Endnutzerverzeichnisse
§ 18Bereitstellen von Endnutzerdaten

Teil 3

Datenschutz bei digitalen Diensten, Endeinrichtungen

Kapitel 1

Technische und
organisatorische Vorkehrungen,
Verarbeitung von Daten zum Zweck
des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung

§ 19Technische und organisatorische Vorkehrungen
§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
§ 21Bestandsdaten
§ 22Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten
§ 23Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
§ 24Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten

Kapitel 2

Endeinrichtungen

§ 25Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
§ 26Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen

Teil 4

Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht

§ 27Strafvorschriften
§ 28Bußgeldvorschriften
§ 29Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 30Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur

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