Inhaltsübersicht TEHG

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Anwendungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2Grundpflichten
§ 4Emissionsgenehmigung
§ 5Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
§ 6Überwachungsplan
§ 7Abgabeverpflichtung

Abschnitt 3Gemeinsame Vorschriften
§ 8Gültigkeit und Übertragung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
§ 9Emissionshandelsregister
§ 10Versteigerung
§ 11Zuständigkeiten; Beleihung
§ 12Überwachung
§ 13Datenübermittlung
§ 14Prüfstellen
§ 15Formvorschriften; elektronische Kommunikation
§ 16Änderung der Identität oder Rechtsform
§ 17Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
§ 18Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 4Besondere VorschriftenUnterabschnitt 1Anlagen
§ 19Regelungen zum Anwendungsbereich bei Anlagen
§ 20Emissionsgenehmigung für Anlagen
§ 21Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen für Anlagen
§ 22Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans
§ 23Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber
§ 24Ausgabe von Berechtigungen an Anlagenbetreiber
§ 25Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
§ 26Pflichtenfreistellung für Betreiber von Anlagen mit überwiegendem Biomasseeinsatz
§ 27Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers
§ 28Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen

Unterabschnitt 2Luftverkehr
§ 29Regelungen zum Anwendungsbereich im Luftverkehr
§ 30Berichterstattung über die im Luftverkehr auftretenden Nicht-CO2-Effekte
§ 31Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten
§ 32Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber
§ 33Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation nach CORSIA
§ 34Veröffentlichung von Daten
§ 35Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr

Unterabschnitt 3Seeverkehr
§ 36Ergänzende Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Zuständigkeit
§ 37Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen für Schifffahrtsunternehmen
§ 38Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Seeverkehrstätigkeiten
§ 39Kostenerstattungsanspruch des Schifffahrtsunternehmens
§ 40Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr

Unterabschnitt 4Brennstoffemissionshandel
§ 41Emissionsgenehmigung für Verantwortliche
§ 42Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans
§ 43Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen; sonstige Berichts- und Nachweispflichten; Verifizierung
§ 44Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel

Abschnitt 5Sanktionen
§ 45Durchsetzung der Berichtspflicht
§ 46Durchsetzung der Abgabepflicht
§ 47Ausweisungs- und Festhalteanordnung gegen Schifffahrtsunternehmen
§ 48Maßnahmen gegen Luftfahrzeugbetreiber
§ 49Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6Übergangs- und Sonderregelungen
§ 50Allgemeine Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 51Übergangsregelung für die Zuteilung kostenloser Berechtigungen an Anlagenbetreiber
§ 52Sonderregelung für Abfallverbrennungsanlagen
§ 53Übergangsregelung für die Anwendung der Pflichtenfreistellung nach § 26
§ 54Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
§ 55Übergangsregelung für Seeverkehrstätigkeiten
§ 56Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel bei außergewöhnlichen Marktentwicklungen

Anhang
(zu den §§ 2 bis 4, 13, 19, 21, 27, 28, 33, 37, 41 bis 44, 50, 52 und 5552 und 55)
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

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