UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Informationen
Ausfertigungsdatum12.01.1990
FundstelleBGBl I 1990, 205
VersionNeugefasst durch Bek. v. 18.3.2021 I 540
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 G v. 4.12.2023 I Nr. 344
Änderung durch Art. 2 G v. 20.12.2023 I Nr. 394 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 14c G v. 22.12.2023 I Nr. 405 ist berücksichtigt
Änderung durch Art. 10 G v. 22.12.2023 I Nr. 409 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 G v. 4.12.2023 I Nr. 344
Änderung durch Art. 2 G v. 20.12.2023 I Nr. 394 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 14c G v. 22.12.2023 I Nr. 405 ist berücksichtigt
Änderung durch Art. 10 G v. 22.12.2023 I Nr. 409 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- Teil 2Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 1Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 2Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 3Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- Teil 3Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 1Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 2Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
- Teil 4Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- Teil 5Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
- Abschnitt 1Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 2Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 3Gemeinsame Vorschriften
- Teil 6Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- Teil 7Schlussvorschriften