Inhaltsübersicht WindSeeG

Teil 1Allgemeine Bestimmungen
§   1Zweck und Ziel des Gesetzes
§   2Anwendungsbereich
§   2aAusschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
§   3Begriffsbestimmungen
Teil 2Fachplanung und zentrale VoruntersuchungAbschnitt 1Flächenentwicklungsplan
§   4Zweck des Flächenentwicklungsplans
§   5Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
§   6Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
§   7Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
§   8Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
§   8aErklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen
Abschnitt 2Zentrale Voruntersuchung von Flächen
§   9Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§  10Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§  10aErstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
§  10bErstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
§  11Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
§  12Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
§  13Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
Teil 3AusschreibungenAbschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§  14Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
§  14aErgänzende Kapazitätszuweisung
§  15Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
Abschnitt 2Ausschreibungen für
nicht zentral voruntersuchte Flächen
§  16Bekanntmachung der Ausschreibungen
§  17Anforderungen an Gebote
§  18Sicherheit
§  19Höchstwert
§  20Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
§  21Dynamisches Gebotsverfahren
§  22Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
§  23Zweite Gebotskomponente
§  24Rechtsfolgen des Zuschlags
§  25Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Abschnitt 3Ausschreibungen für bestehende Projekte
§  26Ausschreibungen für bestehende Projekte
§  27Ausschreibungsvolumen
§  28Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
§  29Bekanntmachung der Ausschreibungen
§  30Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
§  31Anforderungen an Gebote
§  32Sicherheit
§  33Höchstwert
§  34Zuschlagsverfahren
§  35Flächenbezug des Zuschlags
§  36Zuschlagswert und anzulegender Wert
§  37Rechtsfolgen des Zuschlags
§  38Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Abschnitt 4(weggefallen)Unterabschnitt 1(weggefallen)
§  39(weggefallen)
§  40(weggefallen)
§  41(weggefallen)
§  42(weggefallen)
§  43(weggefallen)
§  44(weggefallen)
§  45(weggefallen)
Unterabschnitt 2(weggefallen)
§  46(weggefallen)
§  47(weggefallen)
§  48(weggefallen)
§  49(weggefallen)
Abschnitt 5Ausschreibungen für
zentral voruntersuchte FlächenUnterabschnitt 1Besondere Ausschreibungsbedingungen
§  50Bekanntmachung der Ausschreibung
§  51Anforderungen an Gebote
§  52Sicherheit
§  53Bewertung der Gebote, Kriterien
§  54Zuschlagsverfahren
§  55Rechtsfolgen des Zuschlags
§  56Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Unterabschnitt 2Bestimmungen zur Zahlung
§  57Zweckbindung der Zahlungen
§  58Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente
§  59Stromkostensenkungskomponente
Abschnitt 6Eintrittsrecht für bestehende Projekte
§  60Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts
§  61Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts
§  62Datenüberlassung und Verzichtserklärung
§  63Ausübung des Eintrittsrechts
§  64Rechtsfolgen des Eintritts
Teil 4Zulassung, Errichtung und
Betrieb von Windenergieanlagen auf See
sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
§  65Geltungsbereich von Teil 4
Abschnitt 1Zulassung von Einrichtungen
§  66Planfeststellung und Plangenehmigung
§  67Verhältnis der Planfeststellung und Plangenehmigung zu den Ausschreibungen
§  68Planfeststellungsverfahren
§  69Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§  70Plangenehmigung
§  71Vorläufige Anordnung
§  72Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
§  72aAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§  73Veränderungssperre
§  74Sicherheitszonen
§  75Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
§  76Rechtsbehelfe
Abschnitt 2Errichtung, Betrieb
und Beseitigung von EinrichtungenUnterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§  77Pflichten der verantwortlichen Personen
§  78Verantwortliche Personen
§  79Überwachung der Einrichtungen
§  80Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung
Unterabschnitt 2Besondere Bestimmungen
für Windenergieanlagen auf See
§  81Realisierungsfristen
§  82Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§  83Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§  84Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§  85Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen
§  86Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen
§  87Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§  88Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen
§  89Austausch von Windenergieanlagen auf See
§  90Nachnutzung; Verpflichtungserklärung
§  91Nutzung von Unterlagen
Abschnitt 3Sonstige Energiegewinnung
§  92Ausschreibung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung
Teil 5Besondere Bestimmungen
für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder
§  93Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See
§  94Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See
§  95Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung
Teil 6Sonstige Bestimmungen
§  96Verordnungsermächtigung
§  96aVerordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen
§  97Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte
§  98Bekanntmachungen und Unterrichtungen
§  99Verwaltungsvollstreckung
§ 100Bußgeldvorschriften
§ 101Gebühren und Auslagen; Subdelegation
§ 102Übergangsbestimmungen
§ 103Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur
§ 104Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 105Durchführung von Terminen
Anlage
(zu § 80
Absatz 3)
Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.