ANHANG III VO (EG) 1999/1726
ÜBERMITTLUNG DER DATEN EINSCHLIESSLICH DER GLIEDERUNGEN NACH WIRTSCHAFTSZWEIGEN, UNTERNEHMENSGRÖSSE UND LÄNDERN ODER REGIONEN
Es sind drei Dateien zu liefern, die den Tabellen A, B und C entsprechen:- —
Tabelle A enthält die nationalen Daten (ein Datensatz je Wirtschaftszweig auf der Ebene der Abschnitte und Abteilungen der NACE Rev. 2)
- —
Tabelle B enthält die nationalen Daten nach Größenklassen (ein Datensatz je Wirtschaftszweig auf der Ebene der Abschnitte und Abteilungen der NACE Rev. 2, für jede Größenklasse)
- —
Tabelle C enthält die regionalen Daten auf der NUTS-1-Ebene (ein Datensatz je Wirtschaftszweig auf der Ebene der Abschnitte und Abteilungen der NACE Rev. 2, für jede Region)
Kennzeichnung eines Datensatzes
Die Datensätze werden durch einen Kennsatz sortiert. Er enthält- —
das Erhebungsjahr,
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die Art der Tabelle,
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den Code des Landes oder der Region,
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den Wirtschaftszweig und
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die Größenklasse.
- —
die Wirtschaftszweige der NACE Rev. 2,
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die Unternehmensgrößenklassen und
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die Länder oder Regionen
Vertraulichkeitskennzeichen
Die für die Tabellen A, B und C übermittelten Einzeldatensätze enthalten hochgerechnete Daten, d. h. Schätzungen, die sich auf die Grundgesamtheit beziehen. Falls unbedingt erforderlich, können Einzeldatensätze als „vertraulich” gekennzeichnet werden. Das Risiko der Offenlegung vertraulicher Werte kann in den Tabellen A, B oder C auftreten, wenn ein einzelner Datensatz, der sich auf einen bestimmten Wirtschaftszweig, eine bestimmte Größenklasse oder eine bestimmte Region bezieht, eine sehr geringe Zahl von Unternehmen oder örtlichen Einheiten in der Grundgesamtheit enthält. Natürlich ist dieses Risiko größer, wenn sich der Datensatz auf eine oder zwei große Einheiten bezieht. Ebenso kann das Risiko in den Tabellen B oder C aufgrund der zusätzlichen Untergliederung nach Größenklassen bzw. Regionen größer sein. Für die Kennzeichnung „vertraulicher” Datensätze sind zwei Codes zu verwenden:„1” wenn die Daten für einen einzelnen Datensatz in den Tabellen A, B oder C vertraulich sind(1);
„” wenn die Daten nicht vertraulich sind, ist ein Leerzeichen „” einzufügen (keine Null, kein Strich „–” ).
Variablen
Die angeforderten Variablen sind in Anhang I definiert. Die Werte sind ohne Leerzeichen, Punkte oder Kommas anzugeben (Beispiel: 13967 ist richtig; die folgenden sind falsch: 13967 oder 13.967 oder 13,967). Variablen, die fehlen (oder gleich Null sind), sind nach den folgenden Regeln zu kodieren:„NA” : wenn die Variable nicht verfügbar ist (obwohl sie zweifellos existiert und > 0 ist);
„OPT” : wenn die Variable fakultativ ist und nicht angegeben wird;
„0” : für Werte gleich Null oder für Variablen, die im betreffenden Land nicht existieren.
Datenübermittlung
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in dieser Verordnung vorgesehenen Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem von Eurostat vorgeschlagenen Standardaustauschformat. Eurostat stellt eine ausführliche Dokumentation über die genehmigten Standards sowie Leitlinien für ihre Anwendung gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung zur Verfügung.Fußnote(n):
- (1)
Ist ein einzelner Eintrag als vertraulich gekennzeichnet, ergreift Eurostat die erforderlichen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der für die Tabellen A, B und C übermittelten Daten zu gewährleisten.
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