VO (EG) 2001/1206
Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen
Informationen
Ausfertigungsdatum28.01.2001
FundstelleAbl. 2001/L 174
Alle Normen
- KAPITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIÜBERMITTLUNG UND ERLEDIGUNG DER ERSUCHEN
- Abschnitt 1Übermittlung des Ersuchens
- Abschnitt 2Entgegennahme des Ersuchens
- Abschnitt 3Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht
- Abschnitt 4Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht
- Abschnitt 5Kosten
- KAPITEL IIISCHLUSSBESTIMMUNGEN