ANHANG I VO (EG) 2007/706
VERWALTUNGSUNTERLAGEN FÜR DIE EG-TYPGENEHMIGUNG
TEIL 1
Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie infrage kommen, zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.- 0.
- ALLGEMEINES
0.1. Fabrikmarke (Handelsmarke des Herstellers): …
0.2. Typ: …0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.2.2. Werkstoff: …
0.2.3. Zeichnung oder schematische Darstellung des Bauteils: …
0.2.4. Kennnummer des Bauteils: …
0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …
0.7. Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: …
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
- 9.
- AUFBAU
9.10.8. Leckagerate des Bauteils/der Klimaanlage in g/Jahr (wenn vom Hersteller ermittelt)(1):
TEIL 2
EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
STEMPEL DER BEHÖRDE Mitteilung über- —
die Erteilung der Typgenehmigung
- —
die Erweiterung der Typgenehmigung(2)
- —
die Verweigerung der Typgenehmigung(2)
- —
den Entzug der Typgenehmigung(2)
ABSCHNITT I
0.1. Fabrikmarke (Handelsmarke des Herstellers): …
0.2. Typ: …0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbstständigen technischen Einheit(2) vorhanden:…
0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …
0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten: Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: …
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
ABSCHNITT II
1. Gegebenenfalls zusätzliche Angaben: (siehe Nachtrag)
2. Technischer Dienst, der die Prüfungen durchführt: …
3. Datum des Prüfberichts: …
4. Nummer des Prüfberichts: …
5. Gegebenenfalls Bemerkungen: (siehe Nachtrag)
6. Ort: …
7. Datum: …
8. Unterschrift: …
9. Das Verzeichnis der bei der Genehmigungsbehörde hinterlegten Informationsdokumente, die auf Anforderung erhältlich sind, ist beigefügt.
Nachtrag
zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. …
betreffend die Typgenehmigung einer Klimaanlage oder eines leckageanfälligen Bauteils einer Klimaanlage in Bezug auf die Richtlinie 2006/40/EWG
1. Weitere Angaben1.1. Kurzbeschreibung der Klimaanlage oder des Bauteils: …
1.2. Leckagerate in g/Jahr(3): …
1.3. Anmerkungen (z. B. gültig für Fahrzeuge mit Links- und Rechtslenkung): …
TEIL 3
- 1.
- ALLGEMEINES
1.1. Das Genehmigungszeichen besteht aus:1.1.1. einem Rechteck, in dem der Kleinbuchstabe „e” steht, gefolgt von der Kennummer oder den Kennbuchstaben des Mitgliedstaats, der die EG-Typgenehmigung für das Bauteil erteilt hat:1 für Deutschland
2 für Frankreich
3 für Italien
4 für die Niederlande
5 für Schweden
6 für Belgien
7 für Ungarn
8 für die Tschechische Republik
9 für Spanien
11 für das Vereinigte Königreich
12 für Österreich
13 für Luxemburg
17 für Finnland
18 für Dänemark
19 für Rumänien
20 für Polen
21 für Portugal
23 für Griechenland
24 für Irland
25 für Kroatien
26 für Slowenien
27 für die Slowakei
29 für Estland
32 für Lettland
34 für Bulgarien
36 für Litauen
49 für Zypern
50 für Malta;
1.1.2. einer in der Nähe des Rechtecks angebrachten „Stammnummer” nach Anhang VII Abschnitt 4 der Richtlinie 70/156/EWG; ihr sind zwei Ziffern vorangestellt, die die laufende Nummer der letzten größeren sachlichen Änderung der Richtlinie 2006/40/EG oder dieser Verordnung zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typgenehmigung angeben. Für diese Verordnung ist die laufende Nummer 00.
1 für Deutschland
2 für Frankreich
3 für Italien
4 für die Niederlande
5 für Schweden
6 für Belgien
7 für Ungarn
8 für die Tschechische Republik
9 für Spanien
11 für das Vereinigte Königreich
12 für Österreich
13 für Luxemburg
17 für Finnland
18 für Dänemark
19 für Rumänien
20 für Polen
21 für Portugal
23 für Griechenland
24 für Irland
25 für Kroatien
26 für Slowenien
27 für die Slowakei
29 für Estland
32 für Lettland
34 für Bulgarien
36 für Litauen
49 für Zypern
50 für Malta;
1.2. Das Genehmigungszeichen muss deutlich lesbar und dauerhaft sein.
- 2.
- BEISPIEL DES EG-TYPGENEHMIGUNGSZEICHENS
TEIL 4
Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie infrage kommen, zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.- 0.
- ALLGEMEINES
0.1. Fabrikmarke (Handelsmarke des Herstellers): …
0.2. Typ: …0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbstständigen technischen Einheit(4) vorhanden: …0.3.1. Anbringungsstelle dieser Merkmale: …
0.4. Fahrzeugklasse: …
0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …
0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten: Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: …
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
- 9.
- AUFBAU
9.10.8. Die Klimaanlage ist darauf ausgelegt, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten: Ja/Nein(4) Als Kältemittel verwendetes Gas: … Wenn ja, sind folgende Angaben zu machen:9.10.8.1. Zeichnung und Kurzbeschreibung der Klimaanlage und Nummern und Werkstoffe der leckageanfälligen Bauteile: …
9.10.8.2. Leckagerate der Klimaanlage in g/Jahr: …
TEIL 5
EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
STEMPEL DER BEHÖRDE Mitteilung über- —
die Erteilung der Typgenehmigung(5)
- —
die Erweiterung der Typgenehmigung(5)
- —
die Verweigerung der Typgenehmigung(5)
- —
den Entzug der Typgenehmigung(5)
ABSCHNITT I
0.1. Fabrikmarke (Handelsmarke des Herstellers): …
0.2. Typ: …0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbstständigen technischen Einheit(5) vorhanden:…0.3.1. Stellen dieser Aufschrift: …
0.4. Fahrzeugklasse: …
0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …
0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten: Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: …
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
ABSCHNITT II
1. Gegebenenfalls zusätzliche Angaben: (siehe Nachtrag)
2. Technischer Dienst, der die Prüfungen durchführt: …
3. Datum des Prüfberichts: …
4. Nummer des Prüfberichts: …
5. Gegebenenfalls Bemerkungen: (siehe Nachtrag)
6. Ort: …
7. Datum: …
8. Unterschrift: …
9. Das Verzeichnis der bei der Genehmigungsbehörde hinterlegten Informationsdokumente, die auf Anforderung erhältlich sind, ist beigefügt.
Nachtrag
zu dem EG-Typgenehmigungsbogen Nr. ...
betreffend die Typgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf die Richtlinie 2006/40/EWG
1. Weitere Angaben1.1. Kurzbeschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich seiner Klimaanlage: …
1.2. Die Klimaanlage ist darauf ausgelegt, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten: Ja/Nein Als Kältemittel verwendetes Gas: Wenn ja, sind folgende Angaben zu machen:
1.3. Leckagerate der Klimaanlage in g/Jahr: …
1.4. Anmerkungen (z. B. gültig für Fahrzeuge mit Links- und Rechtslenkung): …
Fußnote(n):
- (1)
Nur ausfüllen, wenn das Bauteil/die Klimaanlage darauf ausgelegt ist, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten.
- (2)
Nicht Zutreffendes streichen.
- (3)
Nur ausfüllen, wenn das Bauteil/die Klimaanlage darauf ausgelegt ist, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten.
- (4)
Nicht Zutreffendes streichen.
- (5)
Nicht Zutreffendes streichen.
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