ANHANG I VO (EG) 2007/706

VERWALTUNGSUNTERLAGEN FÜR DIE EG-TYPGENEHMIGUNG

TEIL 1

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie infrage kommen, zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Handelsmarke des Herstellers): …

0.2. Typ: …

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.2.2. Werkstoff: …

0.2.3. Zeichnung oder schematische Darstellung des Bauteils: …

0.2.4. Kennnummer des Bauteils: …

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …

0.7. Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: …

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

9.
AUFBAU

9.10.8. Leckagerate des Bauteils/der Klimaanlage in g/Jahr (wenn vom Hersteller ermittelt)(1):

TEIL 2

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

STEMPEL DER BEHÖRDE Mitteilung über

die Erteilung der Typgenehmigung

die Erweiterung der Typgenehmigung(2)

die Verweigerung der Typgenehmigung(2)

den Entzug der Typgenehmigung(2)

für einen Fahrzeugtyp/ein Bauteil/eine selbstständige technische Einheit(2) gemäß der Richtlinie 2006/40/EG nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 706/2007. Typgenehmigungsnummer: … Grund für die Erweiterung: …

ABSCHNITT I

0.1. Fabrikmarke (Handelsmarke des Herstellers): …

0.2. Typ: …

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbstständigen technischen Einheit(2) vorhanden:…

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …

0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten: Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: …

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

ABSCHNITT II

1. Gegebenenfalls zusätzliche Angaben: (siehe Nachtrag)

2. Technischer Dienst, der die Prüfungen durchführt: …

3. Datum des Prüfberichts: …

4. Nummer des Prüfberichts: …

5. Gegebenenfalls Bemerkungen: (siehe Nachtrag)

6. Ort: …

7. Datum: …

8. Unterschrift: …

9. Das Verzeichnis der bei der Genehmigungsbehörde hinterlegten Informationsdokumente, die auf Anforderung erhältlich sind, ist beigefügt.

Nachtrag

zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. …

betreffend die Typgenehmigung einer Klimaanlage oder eines leckageanfälligen Bauteils einer Klimaanlage in Bezug auf die Richtlinie 2006/40/EWG

1. Weitere Angaben

1.1. Kurzbeschreibung der Klimaanlage oder des Bauteils: …

1.2. Leckagerate in g/Jahr(3): …

1.3. Anmerkungen (z. B. gültig für Fahrzeuge mit Links- und Rechtslenkung): …

TEIL 3

1.
ALLGEMEINES

1.1. Das Genehmigungszeichen besteht aus:

1.1.1. einem Rechteck, in dem der Kleinbuchstabe „e” steht, gefolgt von der Kennummer oder den Kennbuchstaben des Mitgliedstaats, der die EG-Typgenehmigung für das Bauteil erteilt hat:

    1 für Deutschland

    2 für Frankreich

    3 für Italien

    4 für die Niederlande

    5 für Schweden

    6 für Belgien

    7 für Ungarn

    8 für die Tschechische Republik

    9 für Spanien

    11 für das Vereinigte Königreich

    12 für Österreich

    13 für Luxemburg

    17 für Finnland

    18 für Dänemark

    19 für Rumänien

    20 für Polen

    21 für Portugal

    23 für Griechenland

    24 für Irland

    25 für Kroatien

    26 für Slowenien

    27 für die Slowakei

    29 für Estland

    32 für Lettland

    34 für Bulgarien

    36 für Litauen

    49 für Zypern

    50 für Malta;

1.1.2. einer in der Nähe des Rechtecks angebrachten „Stammnummer” nach Anhang VII Abschnitt 4 der Richtlinie 70/156/EWG; ihr sind zwei Ziffern vorangestellt, die die laufende Nummer der letzten größeren sachlichen Änderung der Richtlinie 2006/40/EG oder dieser Verordnung zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typgenehmigung angeben. Für diese Verordnung ist die laufende Nummer 00.

1.2. Das Genehmigungszeichen muss deutlich lesbar und dauerhaft sein.

2.
BEISPIEL DES EG-TYPGENEHMIGUNGSZEICHENS

TEIL 4

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie infrage kommen, zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Handelsmarke des Herstellers): …

0.2. Typ: …

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbstständigen technischen Einheit(4) vorhanden: …

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Merkmale: …

0.4. Fahrzeugklasse: …

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …

0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten: Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: …

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

9.
AUFBAU

9.10.8. Die Klimaanlage ist darauf ausgelegt, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten: Ja/Nein(4) Als Kältemittel verwendetes Gas: … Wenn ja, sind folgende Angaben zu machen:

9.10.8.1. Zeichnung und Kurzbeschreibung der Klimaanlage und Nummern und Werkstoffe der leckageanfälligen Bauteile: …
9.10.8.2. Leckagerate der Klimaanlage in g/Jahr: …

TEIL 5

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

STEMPEL DER BEHÖRDE Mitteilung über

die Erteilung der Typgenehmigung(5)

die Erweiterung der Typgenehmigung(5)

die Verweigerung der Typgenehmigung(5)

den Entzug der Typgenehmigung(5)

für einen Fahrzeugtyp/ein Bauteil/eine selbstständige technische Einheit(5) gemäß der Richtlinie 2006/40/EG nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 706/2007. Typgenehmigungsnummer: … Grund für die Erweiterung: …

ABSCHNITT I

0.1. Fabrikmarke (Handelsmarke des Herstellers): …

0.2. Typ: …

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbstständigen technischen Einheit(5) vorhanden:…

0.3.1. Stellen dieser Aufschrift: …

0.4. Fahrzeugklasse: …

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …

0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten: Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: …

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

ABSCHNITT II

1. Gegebenenfalls zusätzliche Angaben: (siehe Nachtrag)

2. Technischer Dienst, der die Prüfungen durchführt: …

3. Datum des Prüfberichts: …

4. Nummer des Prüfberichts: …

5. Gegebenenfalls Bemerkungen: (siehe Nachtrag)

6. Ort: …

7. Datum: …

8. Unterschrift: …

9. Das Verzeichnis der bei der Genehmigungsbehörde hinterlegten Informationsdokumente, die auf Anforderung erhältlich sind, ist beigefügt.

Nachtrag

zu dem EG-Typgenehmigungsbogen Nr. ...

betreffend die Typgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf die Richtlinie 2006/40/EWG

1. Weitere Angaben

1.1. Kurzbeschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich seiner Klimaanlage: …

1.2. Die Klimaanlage ist darauf ausgelegt, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten: Ja/Nein Als Kältemittel verwendetes Gas: Wenn ja, sind folgende Angaben zu machen:

1.3. Leckagerate der Klimaanlage in g/Jahr: …

1.4. Anmerkungen (z. B. gültig für Fahrzeuge mit Links- und Rechtslenkung): …

Fußnote(n):

(1)

Nur ausfüllen, wenn das Bauteil/die Klimaanlage darauf ausgelegt ist, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten.

(2)

Nicht Zutreffendes streichen.

(3)

Nur ausfüllen, wenn das Bauteil/die Klimaanlage darauf ausgelegt ist, fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert über 150 zu enthalten.

(4)

Nicht Zutreffendes streichen.

(5)

Nicht Zutreffendes streichen.

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