ANHANG VO (EG) 2009/19
Durchführbarkeitsstudie zur Bewertung der Möglichkeiten für die Erhebung der vierteljährlichen Statistik der offenen Stellen für die Abschnitte O, P, Q, R und/oder S der NACE Rev. 2
Die Durchführbarkeitsstudie eines Mitgliedstaats muss insbesondere Folgendes abdecken:- 1.
- den Beitrag jedes der genannten Wirtschaftszweige zur Volkswirtschaft, gemessen anhand der Zahl der Unternehmen und des Beschäftigungsanteils oder einer geeigneten alternativen Größe;
- 2.
- eine Beschreibung der Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen der Struktur und Entwicklung der offenen Stellen in diesen Wirtschaftszweigen und der Struktur und Entwicklung der offenen Stellen in den Abschnitten B bis N der NACE Rev. 2.
Optionen
Die verschiedenen Optionen zur Ermittlung der Zahl der offenen Stellen und der Zahl der besetzten Stellen für die Abschnitte O, P, Q, R und/oder S der NACE Rev. 2 sind zu bewerten. Folgende mögliche Datenquellen sollten dabei berücksichtigt werden:- a)
- bestehende Datenerhebungen,
- b)
- Verwaltungsquellen,
- c)
- statistische Schätzverfahren,
- d)
- neue Datenerhebungen.
Empfehlung
Auf der Grundlage der Bewertung der verschiedenen Optionen wird eine Empfehlung zu dem am besten geeigneten Ansatz vorgeschlagen.Durchführung
Einzelheiten des vorgeschlagenen Durchführungsplans einschließlich des Zeitpunkts von Beginn und Abschluss einzelner Etappen sind vorzulegen.Mitgliedstaaten, die Durchführbarkeitsstudien erstellen
Folgende Mitgliedstaaten werden Durchführbarkeitsstudien erstellen, um die Möglichkeiten zur Erhebung der in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 definierten vierteljährlichen Daten über offene Stellen für die Abschnitte O, P, Q, R und/oder S der NACE Rev. 2 zu bewerten:- —
Dänemark,
- —
Deutschland,
- —
Spanien,
- —
Frankreich,
- —
Italien,
- —
Malta,
- —
Österreich.
Durchführbarkeitsstudie zur Bewertung der Möglichkeiten für die Erhebung der vierteljährlichen Statistik der offenen Stellen bei Unternehmenseinheiten mit weniger als 10 Arbeitnehmern
Die Durchführbarkeitsstudie eines Mitgliedstaats muss insbesondere Folgendes abdecken:- 1.
- den Beitrag jeder Unternehmensgrößenklasse zur Volkswirtschaft, gemessen anhand des Anteils an der Gesamtzahl der Unternehmen und an der Beschäftigung oder einer geeigneten alternativen Größe;
- 2.
- eine Beschreibung der Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen der Struktur und Entwicklung der offenen Stellen in dieser Unternehmensgrößenklasse und der Struktur und Entwicklung der offenen Stellen in Unternehmen mit 10 oder mehr Arbeitnehmern.
Optionen
Die verschiedenen Optionen zur Ermittlung der Zahl der offenen Stellen und der Zahl der besetzten Stellen in Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern sind zu bewerten. Folgende mögliche Datenquellen sollten dabei berücksichtigt werden:- a)
- bestehende Datenerhebungen,
- b)
- Verwaltungsquellen,
- c)
- statistische Schätzverfahren,
- d)
- neue Datenerhebungen.
Empfehlungen
Auf der Grundlage der Bewertung der verschiedenen Optionen wird eine Empfehlung zu dem am besten geeigneten Ansatz vorgeschlagen.Durchführung
Einzelheiten des vorgeschlagenen Durchführungsplans einschließlich des Zeitpunkts von Beginn und Abschluss einzelner Etappen sind vorzulegen.Mitgliedstaaten, die Durchführbarkeitsstudien erstellen
Folgende Mitgliedstaaten werden Durchführbarkeitsstudien erstellen, um die Möglichkeiten zur Erhebung der in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 definierten vierteljährlichen Daten über offene Stellen für Unternehmenseinheiten mit weniger als 10 Arbeitnehmern zu bewerten:- —
Dänemark,
- —
Frankreich,
- —
Italien,
- —
Malta.
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