Artikel 2 VO (EU) 2011/327

Begriffsbestimmungen

Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen in der Richtlinie 2009/125/EG gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Ventilator” bezeichnet eine Maschine mit Drehflügeln zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Gasstromes — in der Regel eines Luftstromes — durch das Gerät hindurch, dessen Arbeit pro Masseeinheit 25 kJ/kg nicht übersteigt und das

zum Antrieb des Laufrades am Energieeffizienzoptimum für den Einsatz mit einem Elektromotor mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW (≥ 125 W und ≤ 500 kW) ausgelegt oder mit einem solchen Motor ausgerüstet ist,

ein Axialventilator, Radialventilator, Querstromventilator oder Diagonalventilator ist und

beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme mit einem Motor ausgerüstet sein kann oder auch nicht;

2.
„Laufrad” bezeichnet den Teil eines Ventilators, der Energie auf den Gasstrom überträgt und auch als „Gebläserad” bezeichnet wird;
3.
„Axialventilator” bezeichnet einen Ventilator, der Gas in einer von dem (den) rotierenden Laufrad (Laufrädern) erzeugten tangentialen Wirbelbewegung in Richtung der Rotationsachse des Laufrades (bzw. der Laufräder) fördert. Der Axialventilator kann mit einem zylindrischen Gehäuse, Einlass- oder Auslassleitschaufeln oder einer Lochblende oder einer Ringblende ausgerüstet sein;
4.
„Einlassleitschaufeln” sind vor dem Laufrad angebrachte Leitschaufeln, die den Gasstrom dem Laufrad zuleiten; sie können verstellbar sein;
5.
„Auslassleitschaufeln” sind nach dem Laufrad angebrachte Leitschaufeln, die den Gasstrom vom Laufrad wegleiten; sie können verstellbar sein;
6.
„Lochblende” bezeichnet eine Platte mit einer Öffnung, in der sich der Ventilator befindet, welche die Befestigung des Ventilators an anderen Aufbauten ermöglicht;
7.
„Ringblende” bezeichnet einen Ring, in dessen Öffnung sich der Ventilator befindet, welcher die Befestigung des Ventilators an anderen Aufbauten ermöglicht;
8.
„Radialventilator” bezeichnet einen Ventilator, bei dem das Gas im Wesentlichen in Axialrichtung in das Laufrad (bzw. die Laufräder) eintritt und rechtwinklig zur Axialrichtung aus dem Ventilator austritt. Das Laufrad kann eine oder zwei Einlassöffnungen und ein Gehäuse haben;
9.
„Radialventilator mit Radialschaufeln” bezeichnet einen Radialventilator, bei dem die Außenrichtung der Laufradschaufeln an der Peripherie radial zur Rotationsachse ist;
10.
„Radialventilator mit vorwärts gekrümmten Schaufeln” bezeichnet einen Radialventilator, bei dem die Außenrichtung der Laufradschaufeln an der Peripherie in Drehrichtung nach vorne gekrümmt ist;
11.
„Radialventilator mit rückwärts gekrümmten Schaufeln ohne Gehäuse” bezeichnet einen Radialventilator ohne Gehäuse, bei dem die Außenrichtung der Laufradschaufeln an der Peripherie in Drehrichtung nach hinten gekrümmt ist;
12.
„Gehäuse” bezeichnet eine Verkleidung um das Laufrad, die den Gasstrom zum Laufrad, durch das Laufrad und vom Laufrad weg leitet;
13.
„Radialventilator mit rückwärts gekrümmten Schaufeln mit Gehäuse” bezeichnet einen Radialventilator mit Gehäuse, bei dem die Außenrichtung der Laufradschaufeln an der Peripherie in Drehrichtung nach hinten gekrümmt ist;
14.
„Querstromventilator” bezeichnet einen Ventilator, bei dem der Gasweg im Laufrad sowohl beim Eintritt als auch beim Austritt an der Peripherie im Wesentlichen rechtwinklig zur Laufradachse verläuft;
15.
„Diagonalventilator” bezeichnet einen Ventilator, bei dem der Gasweg im Laufrad zwischen den Gaswegen in Radial- und Axialventilatoren verläuft;
16.
„Kurzzeitbetrieb” bedeutet das Funktionieren eines Motors bei konstanter Last während eines Zeitraums, der nicht zum Erreichen des Temperaturgleichgewichts ausreicht;
17.
„Lüftungsventilator” bezeichnet einen Ventilator, der nicht in den nachstehenden energieverbrauchsrelevanten Produkten eingesetzt ist;

Wäschetrockner und Wasch-Trocken-Automaten mit einer maximalen elektrischen Eingangsleistung über 3 kW;

Inneneinheiten von Haushalts-Klimageräten und Haushalts-Klimageräten für den Innenbereich mit einer maximalen Klimatisierungs-Ausgangsleistung von höchstens 12 kW;

Informationstechnologieprodukte;

18.
„spezifisches Verhältnis” bezeichnet den Quotienten aus dem im Ventilatorauslass gemessenen Staudruck und dem Staudruck am Ventilatoreinlass am Energieeffizienzoptimum des Ventilators.

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