ANHANG II VO (EU) 2013/665

Etikett

1.
ETIKETT 1

1.1.
Universalstaubsauger

Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
I.
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II.
Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Staubsaugermodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
III.
die Energieeffizienzklasse gemäß Anhang I; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Staubsaugers angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
IV.
den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch gemäß Anhang VI;
V.
die Staubemissionsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
VI.
die Teppichreinigungsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
VII.
die Hartbodenreinigungsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
VIII.
den Schallleistungspegel gemäß Anhang VI.
Die Gestaltung des Etiketts muss Nummer 3.1 dieses Anhangs entsprechen. Abweichend hiervon gilt, dass das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) vergeben wurde.

1.2.
Hartbodenstaubsauger

Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
I.
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II.
Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Staubsaugermodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
III.
die Energieeffizienzklasse gemäß Anhang I; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Staubsaugers angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
IV.
den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch gemäß Anhang VI;
V.
die Staubemissionsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
VI.
das Ausschlusszeichen;
VII.
die Hartbodenreinigungsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
VIII.
den Schallleistungspegel gemäß Anhang VI.
Die Gestaltung des Etiketts muss Nummer 3.2 dieses Anhangs entsprechen. Abweichend hiervon gilt, dass das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vergeben wurde.

1.3.
Teppichstaubsauger

Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
I.
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II.
Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Staubsaugermodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
III.
die Energieeffizienzklasse gemäß Anhang I; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Staubsaugers angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
IV.
den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch gemäß Anhang VI;
V.
die Staubemissionsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
VI.
die Teppichreinigungsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
VII.
das Ausschlusszeichen;
VIII.
den Schallleistungspegel gemäß Anhang VI.
Die Gestaltung des Etiketts muss Nummer 3.3 dieses Anhangs entsprechen. Abweichend hiervon gilt, dass das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vergeben wurde.

2.
ETIKETT 2

2.1.
Universalstaubsauger

Das Etikett muss die in Nummer 1.1 aufgeführten Informationen enthalten. Die Gestaltung des Etiketts muss Nummer 3.1 dieses Anhangs entsprechen. Abweichend hiervon gilt, dass das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vergeben wurde.

2.2.
Hartbodenstaubsauger

Das Etikett muss die in Nummer 1.2 aufgeführten Informationen enthalten. Die Gestaltung des Etiketts muss Nummer 3.2 dieses Anhangs entsprechen. Abweichend hiervon gilt, dass das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vergeben wurde.

2.3.
Teppichstaubsauger

Das Etikett muss die in Nummer 1.3 aufgeführten Informationen enthalten. Die Gestaltung des Etiketts muss Nummer 3.3 dieses Anhangs entsprechen. Abweichend hiervon gilt, dass das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vergeben wurde.

3.
GESTALTUNG DES ETIKETTS

3.1. Die Gestaltung der Etiketten für Universalstaubsauger muss folgender Vorlage entsprechen: Dabei gilt:
(a)
Das Etikett muss mindestens 75 mm breit und 150 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben.
(b)
Der Hintergrund muss weiß sein.
(c)
Farbliche Gestaltung: CMYK – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz – nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
(d)
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):

Begrenzungslinie des EU-Etiketts: 3,5 pt – Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 2,5 mm.
EU-Logo: Farben: X-80-00-00 und 00-00-X-00.
Energie-Logo: Farbe: X-00-00-00. Piktogramm wie abgebildet: EU-Logo + Energie-Logo: Breite: 62 mm, Höhe: 12 mm.
Trennlinie unter dem Etikettenkopf: 1 pt – Farbe: Cyan 100 % – Länge: 62 mm.
Skalen A-G und A+++-D:

Pfeil: Höhe: 6 mm, Zwischenraum: 1 mm – Farben:

    Höchste Effizienzklasse: X-00-X-00,

    Zweite Effizienzklasse: 70-00-X-00,

    Dritte Effizienzklasse: 30-00-X-00,

    Vierte Effizienzklasse: 00-00-X-00,

    Fünfte Effizienzklasse: 00-30-X-00,

    Sechste Effizienzklasse: 00-70-X-00,

    Letzte Effizienzklasse: 00-X-X-00.

Text: Calibri fett 13 pt, Großbuchstaben, weiß.

Energieeffizienzklasse

Pfeil: Breite: 17 mm, Höhe: 9 mm, 100 % schwarz.

Text: Calibri fett 18,5 pt, Großbuchstaben, weiß, „+” -Symbole: Calibri fett 11 pt, weiß, auf gleicher Höhe.

Energie

Text: Calibri normal 6 pt, Großbuchstaben, schwarz.

Jährlicher Energieverbrauch in kWh/Jahr:

Wert „YZ” : Calibri fett 20 pt, 100 % schwarz;

„kWh/Jahr” : Calibri fett 12 pt, 100 % schwarz.

Reinigungsleistung – Teppich:

Rand: 1,5 pt – Farbe: Cyan 100 % – abgerundete Ecken: 2,5 mm;

Buchstaben: Calibri normal 13,5 pt, 100 % schwarz und Calibri fett 18 pt, 100 % schwarz.

Reinigungsleistung – Hartboden:

Rand: 1,5 pt – Farbe: Cyan 100 % – abgerundete Ecken: 2,5 mm;

Buchstaben: Calibri normal 13,5 pt, 100 % schwarz und Calibri fett 18 pt, 100 % schwarz.

Staubemission

Rand: 1,5 pt – Farbe: Cyan 100 % – abgerundete Ecken: 2,5 mm;

Buchstaben: Calibri normal 13,5 pt, 100 % schwarz und Calibri fett 18 pt, 100 % schwarz.

Schallleistungspegel:

Rand: 1,5 pt – Farbe: Cyan 100 % – abgerundete Ecken: 2,5 mm;

Wert: Calibri fett 16 pt, 100 % schwarz;

„dB” : Calibri normal 11 pt, 100 % schwarz.

Name oder Warenzeichen des Lieferanten
Modellkennung des Lieferanten
Der Name oder das Warenzeichen des Lieferanten und die Modellkennung müssen in eine Fläche von 62 × 10 mm passen.
Nummer der Verordnung und des Etiketts:

Text: Calibri fett 8 pt.

3.2. Die Gestaltung der Etiketten für Hartbodenstaubsauger muss folgender Vorlage entsprechen: Dabei gilt: Die Gestaltung des Etiketts muss Nummer 3.1 dieses Anhangs entsprechen, ausgenommen Punkt 9, für den Folgendes gilt:
Reinigungsleistung – Teppich:

Ausschlusszeichen: Rand 3 pt – Farbe: 00-X-X-00 (100 % rot) – Durchmesser 16 mm.

3.3. Die Gestaltung der Etiketten für Teppichstaubsauger muss folgender Vorlage entsprechen: Dabei gilt: Die Gestaltung des Etiketts muss Nummer 3.1 dieses Anhangs entsprechen, ausgenommen Punkt 10, für den Folgendes gilt:
Reinigungsleistung – Hartboden:

Ausschlusszeichen: Rand 3 pt – Farbe: 00-X-X-00 (100 % rot) – Durchmesser 16 mm.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.

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