Artikel 1 VO (EU) 2015/2014
Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden im Kollegium der Aufsichtsbehörden
Die Aufsichtsbehörden im Kollegium der Aufsichtsbehörden tauschen systematisch mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls punktuell Informationen aus.
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