ANHANG I RDE4 (VO (EU) 2018/1832)

Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert:

1)
die folgende Nummer 1.1.3 wird eingefügt:

1.1.3.
Im Fall von Flüssiggas oder Erdgas ist der Kraftstoff zu verwenden, der vom Hersteller für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung ausgewählt wurde. Der ausgewählte Kraftstoff ist im Beschreibungsbogen gemäß Anhang I Anlage 3 dieser Verordnung anzugeben.;

2)
die Nummern 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3 erhalten folgende Fassung:

2.3.1. Jedes Fahrzeug, das mit einem Rechner für die Emissionsbegrenzung ausgerüstet ist, muss so gesichert sein, dass Veränderungen nur mit Genehmigung des Herstellers vorgenommen werden können. Der Hersteller muss Veränderungen genehmigen, wenn diese für die Diagnose, die Wartung, die Untersuchung, die Nachrüstung oder die Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich sind. Alle reprogrammierbaren Rechnercodes oder Betriebsparameter müssen gegen unbefugte Eingriffe geschützt und mindestens in der Sicherheitsstufe gesichert sein, die in der Norm ISO 15031-7:2013 vorgeschrieben ist. Alle zur Kalibrierung des Systems dienenden beweglichen Speicherchips müssen vergossen, in ein versiegeltes Gehäuse eingeschlossen oder durch elektronische Algorithmen geschützt und nur mithilfe von Spezialwerkzeugen und -verfahren zu verändern sein. Lediglich Funktionen, die unmittelbar mit der Emissionskalibrierung oder der Diebstahlsicherung zusammenhängen, dürfen auf diese Weise geschützt werden.

2.3.2. Codierte Motorbetriebsparameter dürfen ohne Spezialwerkzeuge und spezielle Verfahren nicht veränderbar sein (es müssen z. B. eingelötete oder vergossene Rechnerbauteile oder abgedichtete (oder verlötete) Rechnergehäuse verwendet werden).

2.3.3. Auf Antrag des Herstellers kann die Genehmigungsbehörde Ausnahmen von den in den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 genannten Anforderungen für solche Fahrzeuge gewähren, für die dieser Schutz wahrscheinlich nicht erforderlich ist. Zu den Kriterien, die die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf eine Befreiung von Vorschriften berücksichtigt, zählen die Verfügbarkeit von Leistungschips, die Hochleistungsfähigkeit des Fahrzeugs und die voraussichtlichen Verkaufszahlen des Fahrzeugs.;

3)
die folgenden Nummern 2.3.4, 2.3.5 und 2.3.6 werden eingefügt:

2.3.4. Hersteller, die programmierbare Rechnercodesysteme verwenden, müssen die erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugter Umprogrammierung treffen. Solche Vorkehrungen müssen verbesserte Techniken zum Schutz gegen unbefugte Benutzung und Schreibschutzvorrichtungen beinhalten, die den elektronischen Zugriff auf einen vom Hersteller betriebenen Nebenrechner erfordern, zu dem auch unabhängige Marktteilnehmer unter den Sicherheitsvorkehrungen gemäß Anhang XIV Nummer 2.3.1 und Nummer 2.2 Zugang haben. Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Benutzung bieten.

2.3.5. Bei mechanischen Kraftstoffeinspritzpumpen an Selbstzündungsmotoren müssen die Hersteller durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Einstellung der maximalen Kraftstofffördermenge während des Betriebs eines Fahrzeugs gegen unbefugte Eingriffe geschützt ist.

2.3.6. Die Hersteller müssen wirkungsvolle Maßnahmen im Fahrzeugnetz vorsehen, um die Fälschung des Kilometerstands in der Steuerung des Antriebsstrangs sowie in der Übertragungseinheit für den Datenfernaustausch (falls vorhanden) zu verhindern. Die Hersteller müssen systematische Techniken zum Schutz gegen unbefugte Benutzung sowie Schreibschutzvorrichtungen anwenden, die die Integrität des Kilometerstands sichern. Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Benutzung bieten.;

4)
Nummer 2.4.1 erhält folgende Fassung:

2.4.1.
In Tabelle I.2.4 ist dargestellt, welche Prüfungen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Die spezifischen Prüfverfahren sind in den Anhängen II, IIIA, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XVI, XX, XXI und XXII beschrieben.

Tabelle I.2.4

Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge(1)(2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Vollelektrische Fahrzeuge Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge
Einstoffbetrieb Zweistoffbetrieb(3) Flexfuel(3)
Bezugskraftstoff

Benzin

(E10)

Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10)

Dieselkraftstoff

(B7)

Wasserstoff (Brennstoffzelle)
Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE)(4)

Ethanol

(E85)

Gasförmige Schadstoffe

(Prüfung Typ 1)

Ja Ja Ja Ja(4)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

PM

(Prüfung Typ 1)

Ja

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja
PN Ja

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja
Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) Ja Ja Ja Ja(4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja
Partikelzahl, RDE (PrüfungTyp 1A)(5) Ja Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja
ATCT-Prüfung (Prüfung bei 14 °C) Ja Ja Ja Ja(4)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

Leerlaufemissionen

(Prüfung Typ 2)

Ja Ja Ja

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Kurbelgehäuseemissionen

(Prüfung Typ 3)

Ja Ja Ja

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Verdunstungsemissionen

(Prüfung Typ 4)

Ja

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Dauerhaltbarkeit

(Prüfung Typ 5)

Ja Ja Ja Ja

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

Niedrigtemperaturemissionen

(Prüfung Typ 6)

Ja

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(nur Benzin)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge Ja Ja Ja Ja

Ja

(gemäß Typgenehmigung)

Ja

(gemäß Typgenehmigung)

Ja

(gemäß Typgenehmigung)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja
On-Board-Diagnosesysteme Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
CO2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite Ja Ja Ja Ja

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja

(beide Kraftstoffe)

Ja Ja Ja
Abgastrübung Ja
Motorleistung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja

5)
Nummer 3.1.1 erhält folgende Fassung:

3.1.1.
Die Typgenehmigung darf auf Fahrzeuge erweitert werden, die den Kriterien von Artikel 2 Absatz 1 entsprechen, oder auf Fahrzeuge, die den Kriterien von Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und c und den folgenden Kriterien entsprechen:

a)
die CO2-Emissionen des geprüften Fahrzeugs aus der Prüfung gemäß Anhang XXI Unteranhang 7 Tabelle A7/1 Schritt 9 sind geringer als oder gleich hoch wie die CO2-Emissionen aus der Interpolationslinie, die dem Zyklusenergiebedarf des geprüften Fahrzeugs entspricht;
b)
der neue Interpolationsbereich überschreitet nicht den maximalen Bereich gemäß Anhang XXI Unterhang 6 Nummer 2.3.2.2;
c)
die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten.;

6)
folgende Nummer 3.1.1.1 wird eingefügt:

3.1.1.1.
Die Typgenehmigung darf nicht erweitert werden, um eine Interpolationsfamilie zu erstellen, wenn sie nur in Bezug auf „Fahrzeug, hoher Wert (VH)” erteilt wurde.;

7)
in Nummer 3.1.2 erhält der erste Absatz unter dem Titel folgende Fassung:

„Bei Ki-Prüfungen nach Anhang XXI (WLTP) Unteranhang 6 Anlage 1 darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge erweitert werden, die den Kriterien des Anhangs XXI Nummer 5.9 entsprechen.” ;

8)
Nummer 3.2 einschließlich aller Unternummern erhält folgende Fassung:

3.2.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4)

3.2.1. Für Prüfungen nach Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] oder nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] darf die Typgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden:
3.2.1.1.
Das Grundprinzip der Gemischaufbereitung (z. B. Zentraleinspritzung) ist dasselbe.
3.2.1.2.
Die Form des Kraftstofftanks ist identisch und das Material des Kraftstofftanks und der Leitungen für flüssigen Kraftstoff sind technisch gleichwertig.
3.2.1.3.
Es ist das Fahrzeug zu prüfen, das hinsichtlich des Querschnitts und der ungefähren Länge der Leitungen den ungünstigsten Fall darstellt. Der für die Typgenehmigungsprüfungen zuständige technische Dienst entscheidet, ob nicht identische Dampf-/Flüssigkeitsabscheider zulässig sind.
3.2.1.4.
Das Volumen des Kraftstofftanks weicht um nicht mehr als ± 10 % ab.
3.2.1.5.
Die Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks ist identisch.
3.2.1.6.
Das Prinzip der Speicherung des Kraftstoffdampfes ist identisch, d. h. die Form und das Volumen der Falle, das Speichermedium, das Luftfilter (falls zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen verwendet) usw.
3.2.1.7.
Die Art der Spülung des gespeicherten Dampfes ist identisch (z. B. Luftdurchfluss, Beginn oder Volumen der Spülung während des Vorkonditionierungszyklus).
3.2.1.8.
Die Art der Abdichtung und Belüftung des Kraftstoffzuteilungssystems ist identisch.

3.2.2. Für Prüfungen nach Anhang VI [2 Tage WLTP] darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden, wenn sie den Kriterien des Anhangs VI Nummer 5.5.1 entsprechen:

3.2.3. Die Typgenehmigung darf erweitert werden auf Fahrzeuge mit:
3.2.3.1.
unterschiedlichen Motorgrößen
3.2.3.2.
unterschiedlichen Motorleistungen
3.2.3.3.
Automatik- und Handschaltgetrieben
3.2.3.4.
Zwei- und Vierradantrieb
3.2.3.5.
unterschiedlichen Karosserieformen und
3.2.3.6.
unterschiedlichen Rad- und Reifengrößen.;

9)
Nummer 4.1.2 erhält folgende Fassung:

4.1.2.
Der Hersteller überprüft die Übereinstimmung der Produktion durch die Prüfung der Schadstoffemissionen (gemäß Tabelle 2 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007), der CO2-Emissionen (zusammen mit der Messung des Stromverbrauchs „EC” und ggf. der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung), der Emissionen aus dem Kurbelgehäuse, der Verdunstungsemissionen und des OBD-Systems im Einklang mit den Prüfverfahren gemäß den Anhängen V, VI, XI, XXI und XXII. Die Überprüfung umfasst daher die Prüfungen der Typen 1, 3 und 4 sowie die OBD-Prüfung, wie in Abschnitt 2.4 beschrieben.

Die Typgenehmigungsbehörde muss für mindestens 5 Jahre die gesamte Dokumentation in Bezug auf die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion bereithalten und sie der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Die Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion sind in den Abschnitten 4.2 bis 4.7 sowie den Anlagen 1 und 2 dargelegt.;

10)
Nummer 4.1.3 erhält folgende Fassung:

4.1.3.
Für die Zwecke der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller bezeichnet „Familie” die COP-Familie hinsichtlich der im Rahmen der Übereinstimmung der Produktion (COP) durchgeführten Prüfung Typ 1 (einschließlich der Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung) und hinsichtlich der Prüfung Typ 3 und schließt für die Prüfung Typ 4 die unter Nummer 3.2 beschriebenen Erweiterungen und die OBD-Familie mit den unter Nummer 3.4 beschriebenen OBD-Prüfungen ein.;

11)
die folgenden Nummern 4.1.3.1, 4.1.3.1.1 und 4.1.3.1.2 werden eingefügt:

4.1.3.1.
Kriterien der COP-Familie

4.1.3.1.1. Für Fahrzeuge der Klasse M und für Fahrzeuge der Klasse N1 Unterklassen I und II muss die COP-Familie mit der Interpolationsfamilie gemäß Anhang XXI Absatz 5.6 identisch sein.

4.1.3.1.2 Im Falle von Fahrzeugen der Klasse N1 Unterklasse III und Fahrzeugen der Klasse N2 können nur Fahrzeuge, die in Bezug auf die folgenden Fahrzeug-, Antriebsstrang- und Kraftübertragungsmerkmale identisch sind, Teil derselben COP-Familie sein:
a)
Typ des Verbrennungsmotors: Kraftstoffart (oder -arten bei Fahrzeugen mit Flexfuel- oder Zweistoffbetrieb), Arbeitsverfahren, Hubraum, Volllastmerkmale, Motortechnologie, Ladesystem sowie weitere Motoruntersysteme oder Merkmale, die einen nicht vernachlässigbaren Einfluss auf die CO2-Emissionsmasse unter WLTP-Bedingungen haben
b)
Funktionsweise aller Bauteile im Antriebsstrang, die Einfluss auf die CO2-Emissionsmasse haben
c)
Getriebetyp (z. B. Handschaltung/automatisch/stufenlos) und Getriebemodell (z. B. Drehmoment, Anzahl der Gänge, Anzahl der Kupplungen usw.)
d)
Anzahl der Antriebsachsen.;

12)
Nummer 4.1.4 erhält folgende Fassung:

4.1.4.
Die Häufigkeit der Produktprüfung durch den Hersteller ist auf eine Risikobewertungsmethode gemäß der internationalen Norm ISO 31000: 2018 – Risikomanagement – Grundsätze und Leitlinien zu stützen; zumindest für Typ 1 beträgt die Mindesthäufigkeit eine Prüfung pro 5000 hergestellte Fahrzeuge pro COP-Familie oder einmal pro Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt.;

13)
in Nummer 4.1.5 erhält Absatz 3 folgende Fassung:

„Hält die Genehmigungsbehörde das Prüfverfahren des Herstellers für unzulänglich, so sind direkt an Serienfahrzeugen physische Prüfungen gemäß den Nummern 4.2 bis 4.7 vorzunehmen.” ;

14)
in Nummer 4.1.6 erhält der zweite Satz im ersten Absatz folgende Fassung:

„Die Genehmigungsbehörde führt diese physischen Prüfungen und OBD-Prüfungen an Serienfahrzeugen durch, wie in den Nummern 4.2 bis 4.7 beschrieben.” ;

15)
die Nummern 4.2.1 und 4.2.2 erhalten folgende Fassung:

4.2.1. Die Prüfung Typ 1 ist an Serienfahrzeugen eines gültigen Mitglieds der COP-Familie, wie in Nummer 4.1.3.1 beschrieben, durchzuführen. Als Prüfergebnisse gelten die nach Durchführung aller Korrekturen auf der Grundlage dieser Verordnung erzielten Werte. Die Grenzwerte für die Prüfung der Übereinstimmung hinsichtlich der Schadstoffe sind in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegeben. In Bezug auf die CO2-Emissionen gilt als Grenzwert der vom Hersteller für das ausgewählte Fahrzeug festgelegte Wert in Übereinstimmung mit der in Anhang XXI Unteranhang 7 beschriebenen Interpolationsmethodik. Die Interpolationsberechnung wird von der Genehmigungsbehörde überprüft.

4.2.2. Aus der COP-Familie wird eine Zufallsstichprobe von drei Fahrzeugen gezogen. Nachdem die Genehmigungsbehörde die Fahrzeuge ausgewählt hat, darf der Hersteller daran keine Neueinstellung vornehmen.;

16)
Nummer 4.2.2.1 wird gestrichen;
17)
unter Nummer 4.2.3 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

4.2.3.
Das statistische Verfahren zur Berechnung der Prüfkriterien wird in Anlage 1 beschrieben.

Die Produktion gilt hinsichtlich einer COP-Familie als nicht übereinstimmend, wenn nach den Prüfkriterien in Anlage 1 für einen oder mehrere Schadstoffe und für die CO2-Werte die Entscheidung „nicht bestanden” getroffen wird.

Die Produktion gilt hinsichtlich einer COP-Familie als übereinstimmend, sobald nach den Prüfkriterien in Anlage 1 für alle Schadstoffe und für die CO2-Werte die Entscheidung „bestanden” getroffen wird.;

18)
Nummer 4.2.4 erhält folgende Fassung:

4.2.4.
Auf Antrag des Herstellers und mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde können die Prüfungen an einem Fahrzeug der COP-Familie mit höchstens 15000 km Fahrleistung durchgeführt werden, um gemessene Entwicklungskoeffizienten (EvC) für Schadstoffe/CO2 für jede COP-Familie festzulegen. Die Fahrzeuge müssen vom Hersteller eingefahren sein, der keine Veränderungen an ihnen vornehmen darf.;

19)
in Nummer 4.2.4.1 Buchstabe c erhält der einleitende Teil folgende Fassung:

c)
die anderen Fahrzeuge der COP-Familie sind nicht einzufahren, sondern ihre Emissionen/EC/CO2 bei null km sind mit dem Entwicklungskoeffizienten des ersten eingefahrenen Fahrzeugs zu multiplizieren. In diesem Fall sind für die Prüfung gemäß Anlage 1 folgende Werte zu nehmen:;

20)
Nummer 4.4.3.3 erhält folgende Fassung:

4.4.3.3.
Der gemäß Nummer 4.4.3.2 ermittelte Wert ist mit dem Wert zu vergleichen, der nach Anlage 2 Nummer 2.4 ermittelt wurde.;

21)
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.
In dieser Anlage wird das Verfahren beschrieben, mit dem die Anforderungen für die Übereinstimmung der Produktion bei der Prüfung Typ 1 hinsichtlich Schadstoffen/CO2 einschließlich der Anforderungen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb, und die Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung überprüft werden.

b)
in Nummer 2 erhält der erste Absatz folgende Fassung:

An mindestens drei Fahrzeugen sind Messungen der in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genannten Schadstoffe und der CO2-Emissionen vorzunehmen; diese Zahl ist anschließend zu erhöhen, bis eine Entscheidung „bestanden” oder „nicht bestanden” erzielt wird. Die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung ist für jede der Prüfungen N zu bestimmen.;

c)
in Nummer 3 Ziffer iii, nach dem einleitenden Teil, erhält der Text

A × LVAR/LXtests < A × L – ((N – 3)/13) × VAR/L

folgende Fassung:

A × LVAR/LXtests ≤ A × L – ((N – 3)/13) × VAR/L;

d)
in Nummer 4 Ziffer iii, nach dem einleitenden Teil, erhält der Text

A – VARXtests < A – ((N – 3)/13) × VAR

folgende Fassung:

A – VARXtests ≤ A – ((N – 3)/13) × VAR;

e)
in Nummer 4 wird der letzte Absatz gestrichen;
f)
folgende Nummer 5 wird angefügt:

5.
Für Fahrzeuge im Sinne des Artikel 4a ist die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung wie folgt zu berechnen:

xi,OBFCM=
für jede einzelne Prüfung i gemäß den Formeln in Anhang XXII Nummer 4.2 berechnete Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung.

Die Typgenehmigungsbehörde führt eine Liste der ermittelten Genauigkeitswerte für jede geprüfte COP-Familie.;

23)
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
in Nummer 1.2 erhalten die Worte „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.3” die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.2.3” ;
b)
in Nummer 2.3 erhalten die Worte „Anhang XXI Absatz 4.1.1” die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 8 Absatz 4.1.1” ;
c)
in Nummer 2.4 erhalten die Worte „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.3” die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.2.3” ;

24)
Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
die folgenden Nummern 0.2.2.1. bis 0.2.3.9. werden eingefügt:

0.2.2.1. Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (ggf. Bereich eingeben): Masse des endgültigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (in kg) … Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm2): … Rollwiderstand (in kg/t): … Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): …

0.2.3. Kennungen:

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: …

0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: …

0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: …

0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:

0.2.3.4.1. Fahrwiderstandsfamilie VH: …

0.2.3.4.2. Fahrwiderstandsfamilie VL: …

0.2.3.4.3. Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: …

0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie: …

0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: …

0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: …

0.2.3.8. Kennung der OBD-Familie: …

0.2.3.9. Kennung weitere Familie: …;

b)
Nummer 2.6. b) wird gestrichen.
c)
die folgende Nummer 2.6.3. wird eingefügt:

2.6.3.
Rotationsmasse: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): …;

d)
Nummer 3.2.2.1. erhält folgende Fassung:

3.2.2.1.
Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff (1), (6);

e)
Nummer 3.2.12.2.5.5 erhält folgende Fassung: erhält folgende Fassung:

3.2.12.2.5.5.
Schematische Darstellung des Kraftstofftanks (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): …;

f)
die folgenden Nummern 3.2.12.2.5.5.1. bis 3.2.12.2.5.5.5. werden eingefügt:

3.2.12.2.5.5.1. Fassungsvermögen, Material und Ausführung des Kraftstofftanksystems: …

3.2.12.2.5.5.2. Beschreibung des Dampfschlauchmaterials, des Kraftstoffleitungsmaterials und der Anschlusstechnik des Kraftstoffsystems: …

3.2.12.2.5.5.3. Versiegeltes Tanksystem: ja/nein

3.2.12.2.5.5.4. Beschreibung der Einstellung des Entlastungsventils am Kraftstofftank (Lufteinlass und Druckentlastung): …

3.2.12.2.5.5.5. Beschreibung des Steuerungssystems für die Spülung: …;

g)
Nummer 3.2.12.2.5.6. erhält folgende Fassung:

3.2.12.2.5.6.
Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: …;

h)
folgende Nummer 3.2.12.2.5.7. wird eingefügt:

3.2.12.2.5.7.
Diffusionsfaktor: …;

i)
folgende Nummer 3.2.12.2.12. wird eingefügt:

3.2.12.2.12.
Wassereinspritzung: ja/nein (1);

j)
Nummer 3.2.19.4.1. wird gestrichen;
k)
Nummer 3.2.20 erhält folgende Fassung:

3.2.20.
Angaben zur Wärmespeicherung;

l)
Nummer 3.2.20.2. erhält folgende Fassung:

3.2.20.2.
Dämmmaterialien: ja/nein (1);

m)
folgende Nummern 3.2.20.2.5., 3.2.20.2.5.1., 3.2.20.2.5.2., 3.2.20.2.5.3. und 3.2.20.2.6. werden eingefügt:

3.2.20.2.5. Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung: ja/nein (1)

3.2.20.2.5.1. (keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Mindestabkühlzeit, tsoak_ATCT (in Stunden): …

3.2.20.2.5.2. (keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Messpunkt für die Motortemperatur: …

3.2.20.2.6. Konzept mit einzelner Interpolationsfamilie innerhalb der ATCT-Familie: ja/nein (1);

n)
folgende Nummer 3.3 wird eingefügt:

3.3.
Elektrische Maschine

3.3.1. Typ (Wicklung, Erregung): …

3.3.1.1. Größte Stundenleistung: … kW (nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.1.1. Höchste Nutzleistung (a) … kW (nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.1.2. Höchste 30-Minuten-Leistung (a)… kW (nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.2. Betriebsspannung:… V

3.3.2.
REESS

3.3.2.1. Anzahl der Zellen: …

3.3.2.2. Masse: … kg

3.3.2.3. Kapazität: … Ah (Amperestunden)

3.3.2.4. Position: …;

o)
die Nummern 3.5.7.1 und 3.5.7.1.1 erhalten folgende Fassung:

3.5.7.1.
Parameter des Prüffahrzeugs

Fahrzeug

Fahrzeug, niedriger Wert (VL)

falls vorhanden

Fahrzeug, hoher Wert

(VH)

VM

falls vorhanden

V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie(*)) Standardwerte
Art des Fahrzeugaufbaus
Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie)
Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße:
Reifen, Fabrikmarke und Typ, falls Messung
Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messung
Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t)
Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messung
Delta CD × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L)
Delta CD × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie
Prüfmasse des Fahrzeugs (kg)
Fahrwiderstandskoeffizienten
f0 (N)
f1 (N/(km/h))
f2 (N/(km/h)2)
Querschnittsfläche m2 (0,000 m2)
Energiebedarf des Zyklus (J)

3.5.7.1.1. Für die Prüfung Typ 1 und für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung verwendeter Kraftstoff (nur Flüssiggas- oder Erdgasfahrzeuge): …;

p)
die Nummern 3.5.7.1.1.1 bis 3.5.7.1.3.2.3 werden gestrichen;
q)
die Nummern 3.5.7.2.1 bis 3.5.7.2.1.2.0 erhalten folgende Fassung:

3.5.7.2.1.
CO2-Emissionsmenge bei ICE-Fahrzeugen und NOVC-HEV

3.5.7.2.1.0. Mindest- und Höchstwerte der CO2-Emissionen innerhalb der Interpolationsfamilie

3.5.7.2.1.1. Fahrzeug, hoher Wert: … g/km

3.5.7.2.1.1.0. Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ): … g/km

3.5.7.2.1.2. Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): … g/km

3.5.7.2.1.2.0. Fahrzeug, niedriger Wert (NEFZ): … g/km

3.5.7.2.1.3. Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls): … g/km

3.5.7.2.1.3.0. Fahrzeug, mittlerer Wert (NEFZ): … g/km;

r)
die Nummern 3.5.7.2.2 bis 3.5.7.2.2.3.0 erhalten folgende Fassung:

3.5.7.2.2.
CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung bei OVC-HEV

3.5.7.2.2.1. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, hoher Wert: g/km

3.5.7.2.2.1.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ, Bedingung B): g/km

3.5.7.2.2.2. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): g/km

3.5.7.2.2.2.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung B): g/km

3.5.7.2.2.3. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls): g/km

3.5.7.2.2.3.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung B): g/km;

s)
Nummern 3.5.7.2.3. bis 3.5.7.2.3.3.0. erhalten folgende Fassung:

3.5.7.2.3.
CO2-Emissionsmenge bei Entladung und gewichtete CO2-Emissionsmenge für OVC-HEV

3.5.7.2.3.1. CO2-Emissionsmenge bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert: … g/km

3.5.7.2.3.1.0. CO2-Emissionsmenge bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ Bedingung A): … g/km

3.5.7.2.3.2. CO2-Emissionsmenge von Fahrzeug, niedriger Wert, bei Entladung (gegebenenfalls): … g/km

3.5.7.2.3.2.0. CO2-Emissionsmenge von Fahrzeug, niedriger Wert, bei Entladung (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung A): … g/km

3.5.7.2.3.3. CO2-Emissionsmenge von Fahrzeug M, mittlerer Wert, bei Entladung (gegebenenfalls): … g/km

3.5.7.2.3.3.0. CO2-Emissionsmenge von Fahrzeug, mittlerer Wert, bei Entladung (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung A): … g/km;

t)
folgende Nummer 3.5.7.2.3.4. wird hinzugefügt:

3.5.7.2.3.4.
Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie;

u)
Nummer 3.5.7.4.3. wird gestrichen;
v)
Nummer 3.5.8.3. erhält folgende Fassung:

3.5.8.3.
Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w1)

Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (NEFZ) (g/km)(w5)

Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5)

Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation (w2) Code der Ökoinnovation (w3)
1.
CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km)
2.
CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km)
3.
CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4)
4.
CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1
5.
Nutzungsfaktor (UF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird
Einsparungen von CO2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5
xxxx/201x

w)
die folgende Nummer 3.8.5. wird eingefügt:

3.8.5.
Angaben zum Schmiermittel: …W…;

x)
die Nummern 4.5.1.1., 4.5.1.2. und 4.5.1.3. werden gestrichen;
y)
in Nummer 4.6. wird das Wort „Rückwärtsgang” am Ende der ersten Tabellenspalte gestrichen;
z)
die folgenden Nummern 4.6.1. bis 4.6.1.7.1. werden eingefügt:

4.6.1.
Gangwechsel

4.6.1.1. Gang 1 ausgeschlossen: ja/nein (1)

4.6.1.2. n_95_high für jeden Gang: … min– 1

4.6.1.3. nmin_drive

4.6.1.3.1. 1. Gang: … min– 1

4.6.1.3.2. 1. Gang in den 2. Gang: … min– 1

4.6.1.3.3. 2. Gang bis zum Stillstand: … min– 1

4.6.1.3.4. 2. Gang: … min– 1

4.6.1.3.5. 3. Gang und höher: … min– 1

4.6.1.4. n_min_drive_set bei Phasen mit Beschleunigung/konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up): … min– 1

4.6.1.5. n_min_drive_set bei Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):

4.6.1.6. Anfangszeitraum

4.6.1.6.1. t_start_phase: … s

4.6.1.6.2. n_min_drive_start: … min– 1

4.6.1.6.3. n_min_drive_up_start: … min– 1

4.6.1.7. ASM-Einsatz: ja/nein (1)

4.6.1.7.1. ASM-Werte: …;

aa)
folgende Nummer 4.12. wird eingefügt:

4.12.
Getriebeschmiermittel: …W…;

ab)
die Nummern 9.10.3. und 9.10.3.1. werden gestrichen;
ac)
die folgenden Nummern 12.8. bis 12.8.3.2. werden eingefügt:

12.8.
Geräte oder Systeme mit vom Fahrer wählbaren Betriebsarten, wenn diese Geräte/Systeme die CO2-Emissionen und/oder die Grenzwertemissionen beeinflussen und über keine primäre Betriebsart verfügen: ja/nein (1)

12.8.1.
Prüfung bei Ladungserhaltung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)

12.8.1.1. Günstigste Betriebsart: …

12.8.1.2. Ungünstigste Betriebsart: …

12.8.2.
Prüfung bei Entladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)

12.8.2.1. Günstigste Betriebsart: …

12.8.2.2. Ungünstigste Betriebsart: …

12.8.3.
Prüfung Typ 1 (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)

12.8.3.1. Günstigste Betriebsart: …

12.8.3.2. Ungünstigste Betriebsart: …;

ad)
in Anlage 3 wird die Anlage zum Beschreibungsbogen gestrichen;

23)
Anlage 3a wird wie folgt geändert:

a)
Buchstabe d erhält folgende Fassung:

d)
ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), unter anderem eine Risikobewertung mit einer Einschätzung des Risikos mit und ohne AES, und Informationen zu Folgendem:

i)
warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten;
ii)
ggf. Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen;
iii)
ggf. Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden;
iv)
ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;;

b)
folgende Absätze 2 und 3 werden hinzugefügt:

Die erweiterte Dokumentation ist auf 100 Seiten beschränkt und muss alles Notwendige für die AES-Bewertung durch die Typgenehmigungsbehörde enthalten. Erforderlichenfalls können der Dokumentation Anhänge und weitere Unterlagen mit zusätzlichen, ergänzenden Informationen beigefügt werden. Bei jeder Änderung an der AES muss der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde eine neue Fassung der erweiterten Dokumentation zukommen lassen. Die neue Fassung muss auf die vorgenommenen Änderungen und deren Folgen beschränkt sein. Die neue AES-Fassung wird von der Typgenehmigungsbehörde geprüft und gebilligt.

Die erweiterte Dokumentation ist wie folgt aufzubauen:

Erweiterte Dokumentation für AES-Antrag Nr. YYY/OEM gemäß Verordnung (EU) 2017/1151

Teile Absatz Ziffer Erläuterung
Einleitung Dokumente Einführungsschreiben an die Typgenehmigungsbehörde Bezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen
Versionstabelle Inhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion
Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen
Tabelle mit den beigefügten Dokumenten Liste mit allen beigefügten Dokumenten
Querverweise Verknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind)
Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtung samt Unterschrift
Kerndokument 0 Akronyme/Abkürzungen
1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
1.1 Allgemeine Darstellung des Motors Beschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, …
1.2 Allgemeine Systemarchitektur Blockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Stellgliedern, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors
1.3 Auslesung der Software- und Kalibrierungsversion z. B. Erläuterungen zum Lesegerät
2 Standard-Emissionsstrategien
2.x BES x Beschreibung der Strategie x
2.y BES y Beschreibung der Strategie y
3 Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
3.0 Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z. B. Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.)
3.x AES x
3.x.1
AES-Begründung
3.x.2
gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung
3.x.3
Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter
3.x.4
Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO2-Emissionen
3.y AES y

3.y.1

3.y.2

usw.

100-Seiten-Obergrenze endet hier.
Anhang Liste mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Referenz zur technischen Hilfe, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jeder Steuereinheit (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend)
Beigefügte Dokumente Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx Risikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls)
Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. yyy
Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-Auswirkungen Prüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs/Datum der Prüfungen, Emissions-/CO2-Belastungen mit/ohne AES-Aktivierung;

24)
die folgende Anlage 3b wird eingefügt:

Anlage 3b

Methodik für die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie (AES)

Die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie durch die Typgenehmigungsbehörde muss mindestens die folgenden Überprüfungen beinhalten:
1)
Die Erhöhung der Emissionen infolge der AES muss so gering wie möglich gehalten werden.

(a)
Der Anstieg der Gesamtemissionen bei der Verwendung eines AES muss bei normaler Nutzung und Lebensdauer des Fahrzeugs stets so gering wie möglich gehalten werden.
(b)
Wenn eine Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der vorläufigen Bewertung der AES eine verbesserte Emissionsminderung ermöglichen würde, so ist diese ohne unbegründete Modulation zu verwenden.

2)
Wenn das Risiko eines plötzlichen und irreparablen Schadens am Antriebsenergiewandler und am Antriebsstrang, so wie in der gemeinsamen Entschließung Nr. 2 (M.R.2) der UNECE-Übereinkommen von 1958 und 1998 über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen(6) definiert, als Begründung für eine AES verwendet wird, dann ist dies angemessen mindestens anhand der folgenden Informationen nachzuweisen und zu dokumentieren:

(a)
Der Nachweis des katastrophalen (d. h. plötzlichen und irreparablen) Motorschadens ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
(b)
Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES dieses Risiko beseitigt oder mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.
(c)
Die Dauerhaltbarkeit und der langfristige Schutz des Motors oder von Bauteilen des Emissionsminderungssystems vor Verschleiß und Fehlfunktionen gelten nicht als zulässige Begründung für eine Ausnahme vom Verbot von Abschalteinrichtungen.

3)
Mit einer angemessenen technischen Beschreibung ist zu dokumentieren, warum eine AES für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist:

(a)
Der Nachweis eines erhöhten Risikos für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs sollte vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, geliefert werden.
(b)
Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES das Sicherheitsrisiko mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.

4)
In einer angemessenen technischen Beschreibung ist zu dokumentieren, warum die Verwendung einer AES während des Motorstarts notwendig ist:

(a)
Der Nachweis der Notwendigkeit einer AES während des Motorstarts ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
(b)
Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES eine verbesserte Emissionsminderung während des Motorstarts ermöglichen würde, ist diese soweit technisch irgend möglich zu verwenden.

.

25)
Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
im Muster des EG-Typgenehmigungsbogens wird in Abschnitt I die folgende Nummer 0.4.2 eingefügt:

0.4.2.
Basisfahrzeug (5a) (1): ja/nein (1);

b)
der Nachtrag zum EG-Typgenehmigungsbogen wird wie folgt geändert:

i)
Nummer 0 erhält folgende Fassung:

0.
Kennung der Interpolationsfamilie im Sinne von Nummer 5.0 Anhang XXI der Verordnung (EU) 2017/1151

0.1. Kennung: …

0.2. Kennung des Basisfahrzeugs (5a) (1): …;

ii)
die Nummern 1.1, 1.2 und 1.3 erhalten folgende Fassung:

1.1. Fahrzeugmasse in fahrbereitem Zustand:

    VL (1): …

    VH: …

1.2. Höchstmasse:

    VL (1): …

    VH: …

1.3. Bezugsmasse:

    VL (1): …

    VH: …;

iii)
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:

2.1.
Prüfergebnisse Auspuffemissionen

Emissionsklasse: … Prüfergebnisse Typ 1, falls zutreffend Typgenehmigungsnummer, falls nicht Stammfahrzeug (1): …

Prüfung 1

Ergebnisse Typ 1

CO

(mg/km)

THC

(mg/km)

NMHC

(mg/km)

NOx

(mg/km)

THC + NOx

(mg/km)

PM

(mg/km)

PN

(Anzahl, 1011/km)

Gemessen (8) (9)
Ki × (8) (10)(11)
Ki + (8) (10)(11)
Mittlerer Wert, berechnet mittels Ki (M×Ki oder M+Ki) (9)(12)
DF (+) (8) (10)
DF (×) (8) (10)
Endmittelwert, berechnet mit Ki und DF (13)
Grenzwert

Prüfung 2 (falls anwendbar)

Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 2 wiederholen.

Prüfung 3 (falls anwendbar)

Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 3 wiederholen. Prüfung 1, Prüfung 2 (falls zutreffend) und Prüfung 3 (falls zutreffend) für VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend) wiederholen.

ATCT-Prüfung

CO2-Emissionen [g/km]Kombiniert
ATCT (14°C) MCO2,Treg
Typ 1 (23°C) MCO2,23°
Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF)
Ergebnis der ATCT-Prüfung

CO

(mg/km)

THC

(mg/km)

NMHC

(mg/km)

NOx

(mg/km)

THC + NOx

(mg/km)

PM

(mg/km)

PN

(Anzahl, 1011/km)

Gemessen(7)(8)
Grenzwerte
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C) für das Bezugsfahrzeug: … Mindestabkühlzeit tsoak_ATCT (s): … Lage des Temperaturfühlers: … Kennung der ATCT-Familie: … Typ 2: (einschließlich der für die Verkehrssicherheitsprüfung benötigten Daten)
Prüfung

CO-Wert

(% vol)

Lambdawert (1)

Motordrehzahl

(min– 1)

Motoröltemperatur

(°C)

Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahlkeine Angabe
Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
Typ 3: … Typ 4: … g/Prüfung Prüfverfahren gemäß: Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] / der Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] / Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151 [2 Tage WLTP] (1). Typ 5:

Dauerhaltbarkeitsprüfung: Prüfung am vollständigen Fahrzeug/auf dem Alterungsprüfstand/keine (1)

Verschlechterungsfaktor DF: berechnet/zugeteilt (1)

Werte angeben: …

Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) (14): …

Typ 6CO (g/km)THC (g/km)
Messwert
Grenzwert

iv)
Nummer 2.5.1 erhält folgende Fassung:

2.5.1.
Reines ICE-Fahrzeug und nicht extern aufladbares Hybrid- Elektrofahrzeug;

v)
folgende Nummer 2.5.1.0 wird eingefügt:

2.5.1.0.
Mindest- und Höchstwerte für CO2 innerhalb der Interpolationsfamilie;

vi)
die Nummern 2.5.1.1.3 und 2.5.1.1.4 erhalten folgende Fassung:

2.5.1.1.3.
CO2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9 der Verordnung (EU) 2017/1151)

CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte MCO2,p,H / MCO2,c,H

2.5.1.1.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)

Kraftstoffverbrauch (FC): (l/100 km) oder m3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Endwerte FCp,H / FCc,H

vii)
die Nummern 2.5.1.2 bis 2.5.1.3 erhalten folgende Fassung:

2.5.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)

2.5.1.2.1. Energiebedarf des Zyklus: … J

2.5.1.2.2. Fahrwiderstandskoeffizienten

2.5.1.2.2.1. f0, N: …

2.5.1.2.2.2. f1, N/(km/h): …

2.5.1.2.2.3. f2, N/(km/h) (2): …

2.5.1.2.3.
CO2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)

CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte MCO2,p,L / MCO2,c,L

2.5.1.2.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)

Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Endwerte FCp,L / FCc,L

2.5.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) für NOVC-HEV (gegebenenfalls);

viii)
die folgenden Nummern 2.5.1.3.1 bis 2.5.1.3.4 werden eingefügt:

2.5.1.3.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J

2.5.1.3.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten

2.5.1.3.2.1. f0, N: …

2.5.1.3.2.2. f1, N/(km/h): …

2.5.1.3.2.3. f2, N/(km/h) (2): …

2.5.1.3.3.
CO2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)

CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte MCO2,p,L / MCO2,c,L

2.5.1.3.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)

Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Endwerte FCp,L / FCc,L

ix)
Nummer 2.5.1.3.1 wird gestrichen;
x)
die folgenden Nummern 2.5.1.4 und 2.5.1.4.1 werden eingefügt:

2.5.1.4. Bei Fahrzeugen, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden und die mit einem System mit periodischer Regeneration nach Artikel 2 Nummer 6 dieser Verordnung ausgestattet sind, sind die Ergebnisse gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 1 durch den Ki-Faktor zu korrigieren.

2.5.1.4.1.
Angaben zur Regenerierungsstrategie für CO2-Emissionen und Kraftstoff

D — die Zahl der Fahrzyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: … d — die Zahl der Fahrzyklen, die für die Regeneration erforderlich sind: … Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) (14): …
Kombiniert

Ki (additiv/multiplikativ) (1)

Werte für CO2 und Kraftstoffverbrauch (10)

Beim Basisfahrzeug ist 2.5.1 zu wiederholen;

xi)
die Nummern 2.5.2.1 bis 2.5.2.1.2 erhalten folgende Fassung:

2.5.2.1.
Stromverbrauch

2.5.2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH)

2.5.2.1.1.1. Energiebedarf des Zyklus: … J

2.5.2.1.1.2. Fahrwiderstandskoeffizienten

2.5.2.1.1.2.1. f0 in N: …

2.5.2.1.1.2.2. f1 in N/(km/h): …

2.5.2.1.1.2.3. f2 in N/(km/h) (2): …
Stromverbrauch (Wh/km)PrüfungStadtKombiniert
Berechneter Stromverbrauch1
2
3
Durchschnitt
Angegebener Wert

2.5.2.1.1.3. Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden

2.5.2.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)

2.5.2.1.2.1. Energiebedarf des Zyklus: … J

2.5.2.1.2.2. Fahrwiderstandskoeffizienten

2.5.2.1.2.2.1. f0 in N: …

2.5.2.1.2.2.2. f1 in N/(km/h): …

2.5.2.1.2.2.3. f2 in N/(km/h) (2): …
Stromverbrauch (Wh/km)PrüfungStadtKombiniert
Berechneter Stromverbrauch1
2
3
Durchschnitt
Angegebener Wert

2.5.2.1.2.3. Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden;

xii)
Nummer 2.5.2.2 erhält folgende Fassung:

2.5.2.2.
Reichweite im reinen Elektrobetrieb

2.5.2.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH)

Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert
Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1
2
3
Durchschnitt
Angegebener Wert

2.5.2.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)

Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert
Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1
2
3
Durchschnitt
Angegebener Wert

xiii)
die Nummern 2.5.3.1 bis 2.5.3.2 erhalten folgende Fassung:

2.5.3.1.
CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung

2.5.3.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH)

2.5.3.1.1.1. Energiebedarf des Zyklus: … J

2.5.3.1.1.2. Fahrwiderstandskoeffizienten

2.5.3.1.1.2.1. f0, N: …

2.5.3.1.1.2.2. f1, N/(km/h): …

2.5.3.1.1.2.3. f2, N/(km/h) (2): …
CO2-Emissionen [g/km]PrüfungNiedrigMittelHochBesonders hochKombiniert
MCO2,p,5 / MCO2,c,51
2
3
Durchschnitt
Endwerte MCO2,p,H / MCO2,c,H

2.5.3.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)

2.5.3.1.2.1. Energiebedarf des Zyklus: … J

2.5.3.1.2.2. Fahrwiderstandskoeffizienten

2.5.3.1.2.2.1. f0, N: …

2.5.3.1.2.2.2. f1, N/(km/h): …

2.5.3.1.2.2.3. f2, N/(km/h) (2): …
CO2-Emissionen [g/km]PrüfungNiedrigMittelHochBesonders hochKombiniert
MCO2,p,5 / MCO2,c,51
2
3
Durchschnitt
Endwerte MCO2,p,L / MCO2,c,L

2.5.3.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls)

2.5.3.1.3.1. Energiebedarf des Zyklus: … J

2.5.3.1.3.2. Fahrwiderstandskoeffizienten

2.5.3.1.3.2.1. f0, N: …

2.5.3.1.3.2.2. f1, N/(km/h): …

2.5.3.1.3.2.3. f2, N/(km/h) (2): …
CO2-Emissionen [g/km]PrüfungNiedrigMittelHochBesonders hochKombiniert
MCO2,p,5 / MCO2,c,51
2
3
Durchschnitt
MCO2,p,M / MCO2,c,M

2.5.3.2.
CO2-Emissionsmasse bei Entladung

Fahrzeug, hoher Wert (VH)

CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert
MCO2,CD 1
2
3
Durchschnitt
Endwert MCO2,CD,H

Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)

CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert
MCO2,CD 1
2
3
Durchschnitt
Endwert MCO2,CD,L

Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls)

CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert
MCO2,CD 1
2
3
Durchschnitt
Endwert MCO2,CD,M

xiv)
in Nummer 2.5.3.3 wird folgende Nummer 2.5.3.3.1 eingefügt:

2.5.3.3.1.
Mindest- und Höchstwerte für CO2 innerhalb der Interpolationsfamilie;

xv)
Nummer 2.5.3.5 erhält folgende Fassung:

2.5.3.5.
Kraftstoffverbrauch bei Entladung

Fahrzeug, hoher Wert (VH)

Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Endwerte FCCD,H

Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)

Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Endwerte FCCD,L

Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls)

Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Endwerte FCCD,M

xvi)
Nummer 2.5.3.7.1 erhält folgende Fassung:

2.5.3.7.1.
Vollelektrische Reichweite (AER)

AER (km) Prüfung Stadt Kombiniert
AER-Werte 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte AER

xvii)
Nummer 2.5.3.7.4 erhält folgende Fassung:

2.5.3.7.4.
Reichweite bei Entladung RCDC

RCDC (km) Prüfung Kombiniert
RCDC-Werte 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte RCDC

xviii)
die Nummern 2.5.3.8.2 und 2.5.3.8.3 erhalten folgende Fassung:

2.5.3.8.2.
UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung ECAC,CD (kombiniert)

ECAC,CD (Wh/km) Prüfung Kombiniert
ECAC,CD-Werte 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte ECAC,CD

2.5.3.8.3.
UF-gewichteter Stromverbrauch ECAC, weighted (kombiniert)

ECAC,weighted (Wh/km) Prüfung Kombiniert
ECAC,weighted-Werte 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte ECAC,weighted
Beim Basisfahrzeug ist 2.5.3 zu wiederholen;

xix)
die folgende Nummer 2.5.4 wird eingefügt:

2.5.4.
Brennstoffzellenfahrzeuge

Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert
Endwerte FCc
Beim Basisfahrzeug ist 2.5.4 zu wiederholen;

xx)
die folgende Nummer 2.5.5 wird eingefügt:

2.5.5.
Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs: ja/nicht zutreffend …;

xxi)
Erläuterungen wird folgende Fußnote 5a eingefügt:

(5a)
gemäß Artikel 3 Nummer 18 der Richtlinie 2007/46/EG;

c)
die Anlage zum Beiblatt des Typgenehmigungsbogens erhält folgende Fassung:

i)
die Überschrift von Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.
Bestimmung der CO2-Emissionen gemäß Anhang I Nummer 3.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153;

ii)
Nummer 2.1.1 erhält folgende Fassung:

2.1.1.
CO2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV)

CO2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert
MCO2,NEDC_H,test;

iii)
folgende Nummern 2.1.2 und 2.1.2.1 werden eingefügt:

2.1.2.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC)

2.1.2.1.
CO2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV)

CO2-Emissionen [g/km] Kombiniert
MCO2,NEDC_H,test,condition A
MCO2,NEDC_H,test,condition B
MCO2,NEDC_H,test,weighted

iv)
Nummer 2.2.1 erhält folgende Fassung:

2.2.1.
CO2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV)

CO2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert
MCO2,NEDC_L,test;

v)
folgende Nummern 2.2.2 und 2.2.2.1 werden eingefügt:

2.2.2.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC)

2.2.2.1.
CO2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV)

CO2-Emissionen [g/km] Kombiniert
MCO2,NEDC_L,test,condition A
MCO2,NEDC_L,test,condition B
MCO2,NEDC_L,test,weighted';

vi)
die Nummer 3 erhält folgende Fassung:

3.
Abweichungs- und Prüffaktoren (gemäß Nummer 3.2.8 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 bestimmt)

Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend) „1” oder „0”
Hashcode der vollständigen Korrelationsdatei (gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153);

vii)
die folgenden Nummern 4 bis 4.2.3 werden eingefügt:

4.
NEFZ-Endwerte für CO2 und Kraftstoffverbrauch

4.1.
NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV)

Stadt Außerorts Kombiniert
CO2-Emissionen (g/km) MCO2,NEDC_L, final
MCO2,NEDC_H, final
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) FCNEDC_L, final
FCNEDC_H, final

4.2.
NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV)

4.2.1. CO2-Emissionen (g/km): siehe die Nummern 2.1.2.1 und 2.2.2.1

4.2.2. Stromverbrauch (Wh/km): siehe die Nummern 2.1.2.2 und 2.2.2.2

4.2.3.
Kraftstoffverbrauch (l/100 km)

Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
FCNEDC_L,test,condition A
FCNEDC_L,test,condition B
FCNEDC_L,test,weighted

26)
Anlage 6 wird wie folgt geändert:

a)
Tabelle 1 wird wie folgt geändert:

i)
die Zeilen AG bis AL erhalten folgende Fassung:

AG Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2017 (1) 31.8.2019
BG Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019
CG Euro 6d-TEMP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2019 31.8.2019
DG Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2019 1.9.2019 31.12.2020
AH Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2018 (1) 31.8.2019
BH Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2020
CH Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021
AI Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2018 (1) 31.8.2019
BI Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2020
CI Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021
AJ Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019
AK Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2020
AL Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2020
AM Euro 6d-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.12.2020
AN Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.12.2021
AO Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.12.2021
AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021
AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022
AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022

b)
im Anschluss an Tabelle 1 wird folgender Text in der Erläuterung in Bezug auf EURO 6d-TEMP eingefügt:

Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-ISC = RDE-Prüfung mit vorläufigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständige Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6” (einschließlich PN-RDE) und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb);

Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC = RDE-NOx-Prüfung mit vorläufigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständigen Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6” (einschließlich PN-RDE), 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb);;

c)
im Anschluss an Tabelle 1 wird folgender Text in der Erläuterung in Bezug auf EURO 6d eingefügt:

Emissionsnorm Euro 6d-ISC = RDE-Prüfung mit endgültigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständigen Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6” , 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb);

Emissionsnorm Euro 6d-ISC-FCM = RDE-Prüfung mit endgültigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständige Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6” , 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen, Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb).;

27)
die Anlagen 8a bis 8c erhalten folgende Fassung:

Anlage 8a

Prüfberichte

Ein Prüfbericht ist ein Bericht, der von dem für die Durchführung der Prüfungen nach dieser Verordnung zuständigen technischen Dienst ausgestellt wird.

TEIL I

Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung Typ 1 erforderlichen Mindestdaten.

BERICHT Nummer

ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND
Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie:
Kennung(en) der Interpolationsfamilie:
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke:
IP-Kennung:
SCHLUSSFOLGERUNGDas geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen.
ORT,TT/MM/JJJJ

Allgemeine Bemerkungen:

Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden.

Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen am Anfang des Prüfberichts ausreichen.

Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen.

a)
Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
b)
Spezifisch für Selbstzündungsmotoren

1.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE: HOCH, NIEDRIG UND M (FALLS ZUTREFFEND)

1.1.
Allgemeines

Fahrzeugnummern:Prototypnummer und VIN
Klasse:
Aufbau:
Antriebsräder:
1.1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs
Aufbau des Antriebsstrangs:reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
1.1.2.
VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Arbeitsverfahren:Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder:
Hubraum (cm3):
Leerlaufdrehzahl (min-1):+
Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min-1) (a):+
Motornennleistung::kWbeiU/min
Maximales Nettodrehmoment:NmbeiU/min
Motorschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem:Typ: Luft/Wasser/Öl
Isolierung:Material, Menge, Lage, Volumen und Gewicht
1.1.3.
PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Prüfkraftstoff die Nummer wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – …
Dichte bei 15 °C:
Schwefelgehalt:Nur bei Diesel B7 und Benzin E10
:
Chargennummer:
Willans-Faktoren (für reine ICE-Fahrzeuge) für die CO2-Emission (gCO2/MJ):
1.1.4.
KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend)
Bei mehr als einer Kraftstoffanlage Absatz wiederholen
Direkteinspritzung:ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs::Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel-
Steuergerät
Teil-Bezeichnung:wie im Beschreibungsbogen
Geprüfte Software:z. B. mittels Lesegerät ausgelesen
Luftmengenmesser:
Drosselklappengehäuse:
Druckfühler:
Einspritzpumpe:
Einspritzdüse(n):
1.1.5.
ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Ansaugsystem Absatz wiederholen
Lader::

ja/nein

Fabrikmarke und Typ (1)

Ladeluftkühler::

ja/nein

Typ (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)

Luftfilter(element) (1):Fabrikmarke und Typ
Ansaugschalldämpfer (1):Fabrikmarke und Typ
1.1.6.
AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend)
Bei mehr als einem System Absatz wiederholen
Erster Katalysator:

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...

Zweiter Katalysator:

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...

Partikelfilter:

mit/ohne/nicht zutreffend

katalysiert: ja/nein

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonde(n):vor Katalysator/hinter Katalysator
Lufteinblasung:mit/ohne/nicht zutreffend
Wassereinspritzung:mit/ohne/nicht zutreffend
AGR (Abgasrückführung).:

mit/ohne/nicht zutreffend

mit/ohne Kühlung

HP/LP

Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen:mit/ohne/nicht zutreffend
Bezeichnung und Lage der NOx-Sonde(n):davor/danach
Allgemeine Beschreibung (1):
1.1.7.
WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend)
Bei mehr als einer Wärmespeichereinrichtung Absatz wiederholen
Wärmespeichereinrichtung:ja/nein
Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie in J):
Dauer der Wärmefreisetzung (s):
1.1.8.
KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Getriebe Absatz wiederholen
Getriebe:Handschaltung/automatisch/stufenlos
Gangwechselverfahren
Primäre Betriebsart(**):

ja/nein

Normal/Drive/Eco/…

Beste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend):
Ungünstigste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend):
Höchster Stromverbrauch (ggf.):
Steuergerät:
Getriebeschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Reifen
Fabrikmarke:
Typ:
Abmessungen vorne/hinten:
Dynamischer Umfang (m):
Reifendruck (kPa):
Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h)) / (Motordrehzahl (1000 (min– 1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).
R.B.R.P.R.T.V1000
1.1/1
2.1/1
3.1/1
4.1/1
5.1/1
1.1.9.
ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend)
Bei mehr als einer elektrischen Maschine Absatz wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Spitzenleistung (kW):
1.1.10.
ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Antriebs-REESS Absatz wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Kapazität (Ah):
Nennspannung (V):
1.1.11.
BRENNSTOFFZELLE (falls zutreffend)
Bei mehr als einer Brennstoffzelle Absatz wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Höchstleistung (kW):
Nennspannung (V):
1.1.12.
LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend)
Es kann sich um mehr als eine Leistungselektronik handeln (Antriebswandler, Niederspannungssystem oder Lader)
Fabrikmarke:
Typ:
Leistung (kW):

1.2.
Beschreibung VH – FAHRZEUG, HOHER WERT

1.2.1.
MASSE
Prüfmasse VH (in kg):
1.2.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER
f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):
Energiebedarf des Zyklus (J):
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands:
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
1.2.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg):(falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit:ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h):
Miniaturisierung (falls zutreffend):ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc:
Zyklusstrecke (m):
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung):falls zutreffend
1.2.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Version der Berechnung des Gangwechsels(geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben)
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
nmin drive
1. Gang:…min– 1
von 1. Gang zu 2. Gang:…min– 1
von 2. Gang bis Stillstand:…min– 1
2. Gang:… min– 1
3. Gang und höher:… min– 1
Gang 1 ausgeschlossen:ja/nein
n_95_high für jeden Gang:… min– 1
n_min_drive_set für Beschleunigung / Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up):… min– 1
n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):… min– 1
t_start_phase:… s
n_min_drive_start:… min– 1
N_min_drive_up_start:… min– 1
Verwendung von ASM:ja/nein
ASM-Werte:

1.3.
Beschreibung VL – FAHRZEUG, UNTERER WERT (falls zutreffend)

1.3.1.
MASSE
Prüfmasse VL (in kg):
1.3.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER
f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):
Energiebedarf des Zyklus (J):
Δ(CD × Af)LH (m2):
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands:
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
1.3.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg):(falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit:ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs:
Miniaturisierung (falls zutreffend):ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc:
Zyklusstrecke (m):
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung):falls zutreffend
1.3.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet

1.4.
Beschreibung VM – FAHRZEUG, MITTLERER WERT (falls zutreffend)

1.4.1.
MASSE
Prüfmasse VL (in kg):
1.4.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER
f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):
Energiebedarf des Zyklus (J):
Δ(CD × Af)LH (m2):
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands:
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
1.4.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg):(falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit:ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs:
Miniaturisierung (falls zutreffend):ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc:
Zyklusstrecke (m):
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung):falls zutreffend
1.4.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet

2.
PRÜFERGEBNISSE

2.1.
(Prüfung typ 1)

Verfahren zur Prüfstandseinstellung:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Rollenprüfstand in 2WD/4WD-Betrieb:2WD/4WD
Bei 2WD-Betrieb: rotierte nicht angetriebene Achse?:ja / nein / nicht anwendbar
Prüfstandsbetriebsartja/nein
Ausrollmodus:ja/nein
Zusätzliche Vorkonditionierung:

ja/nein

Beschreibung

Verschlechterungsfaktoren:zugeteilt/geprüft
2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert
Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung:Prüfstandseinstellung, Ort, Land
Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm):
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert):in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm):
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%):x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h):x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus:

PEV vor den Abbruchkriterien

oder

vollständig betätigtes Beschleunigungspedal

Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart)
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC (a)NOxTHC+NOx (b)PartikelmateriePartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(Anzahl, 1011/km)
Messwerte

Regenerationsfaktoren (Ki)(2)

Zusatzstoff

Regenerationsfaktoren (Ki)(2)

multiplikativ

Verschlechterungsfaktoren (DF) additiv
Verschlechterungsfaktoren (DF) multiplikativ
Endwerte
Grenzwerte
(2)
Siehe Ki-Familienbericht(e)
:
Typ 1/I durchgeführt zur Ermittlung von Ki:Anhang XXI Unteranhang 4 oder UNECE-Regelung Nr. 83(9)
Kennung der Regenerationsfamilie:
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Die Grenzwerte für Schadstoffemissionen sind einzuhalten und die folgende Nummer ist für jeden gefahrenen Zyklus auszufüllen.
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC (a)NOxTHC+NOx (b)PartikelmateriePartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(Anzahl, 1011/km)
Im Einzelzyklus gemessene Werte
Grenzwerte für den Einzelzyklus
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC (a)NOxTHC+NOx (b)PartikelmateriePartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(Anzahl, 1011/km)
Berechnete Werte
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart)
CO2-EmissionenNiedrigMittelHochBesonders hochKombiniert
Gemessener Wert MCO2,p,1
auf Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,1b / MCO2,c,2
RCB-Korrekturkoeffizient: 5)
MCO2,p,3 / MCO2,c,3

Regenerationsfaktoren (Ki)

Zusatzstoff

Regenerationsfaktoren (Ki)

multiplikativ

MCO2,c,4
AFKi= MCO2,c,3 / MCO2,c,4
MCO2,p,4 / MCO2,c,4
ATCT-Korrektur (FCF) (4)
Provisorische Werte MCO2,p,5 / MCO2,c,5
Angegebener Wert
dCO21 * angegebener Wert
(4)
FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT)
Siehe FCF-Familienbericht(e):
Kennung der ATCT-Familie::
(5)
Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang XXI Unteranhang 8 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für HEV-Fahrzeuge (KCO2)
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
CO2-Emissionen (g/km)NiedrigMittelHochBesonders hochKombiniert
Mittelung MCO2,p,6 / MCO2,c,6
Abgleich MCO2,p,7 / MCO2,c,7
Endwerte MCO2,p,H / MCO2,c,H
Kombiniert

CO2-Emissionen (g/km)

MCO2,CS,COP

AFCO2,CS
CO2-Emissionsmasse (g/km)Kombiniert
Berechneter Wert MCO2,CD
Angegebener Wert
dCO21
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
CO2-Emissionsmasse (g/km)Kombiniert
Mittelung MCO2,CD
Endwert MCO2,CD
CO2-Emissionsmasse (g/km)Kombiniert
Berechneter Wert MCO2,weighted
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).
Kraftstoffverbrauch (l/100 km)NiedrigMittelHochBesonders hochKombiniert
Endwerte FCp,H / FCc,H(10)
Die in Anhang XXII Nummer 3 aufgeführten Parameter sind verfügbar: ja/nicht anwendbar
Fuel_ConsumedWLTP (Liter)(11)Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 1x,xxx
Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend)x,xxx
Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend)x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 1 (falls zutreffend)x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 2 (falls zutreffend)x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 3 (falls zutreffend)x,xxx
Insgesamtx,xxx
Fuel_ConsumedOBFCM (Liter)(11)Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 1x,xx
Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend)x,xx
Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend)x,xx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 1 (falls zutreffend)x,xx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 2 (falls zutreffend)x,xx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 3 (falls zutreffend)x,xx
Insgesamtx,xx
Genauigkeit(11)x,xxx
Kraftstoffverbrauch (l/100 km)Kombiniert
Berechneter Wert FCCD
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Kraftstoffverbrauch (l/100 km)Kombiniert
Mittelung FCCD
Endwert FCCD
Kraftstoffverbrauch (l/100 km)Kombiniert
Berechneter Wert FCweighted
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km)Kombiniert
Messwert
RCB-Korrekturkoeffizient
Endwerte FCc
AER (km)StadtKombiniert
Gemessene/berechnete AER-Werte
Angegebener Wert
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
AER (km)StadtKombiniert
Mittelung AER (falls zutreffend)
Endwerte AER
EAER (km)NiedrigMittelHochBesonders hochStadtKombiniert
Endwerte EAER
RCDA (km)Kombiniert
Endwert RCDA
RCDC (km)Kombiniert
Endwert RCDC
Kennziffer des Übergangszyklus
REEC des Bestätigungszyklus (%)
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
PER (km)NiedrigMittelHochBesonders hochStadtKombiniert
Berechnete Werte PER
Angegebener Wert
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
PER (km)StadtKombiniert
Mittelung PER
Endwerte PER
EC (Wh/km)NiedrigMittelHochBesonders hochStadtKombiniert
Endwerte EC
ECAC,CD (Wh/km)Kombiniert
Endwerte ECAC,CD
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
ECAC,CD (Wh/km)Kombiniert
Mittelung ECAC,CD
Endwert
ECAC,weighted (Wh)Kombiniert
Berechneter Wert ECAC,weighted
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
ECAC,weighted (Wh/km)Kombiniert
Mittelung ECAC,weighted
Endwert
Kombiniert
Stromverbrauch (Wh/km) ECDC,CD,COP
AFEC,AC,CD
EC (Wh/km)StadtKombiniert
Berechnete Werte EC
Angegebener Wert
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
EC (Wh/km)NiedrigMittelHochBesonders hochStadtKombiniert
Mittelung EC
Endwerte EC
Kombiniert
Stromverbrauch (Wh/km) ECDC,COP
AFEC
2.1.2.
VL (GEGEBENENFALLS):
Absatz 2.1.1 wiederholen.
2.1.3.
VM (GEGEBENENFALLS):
Absatz 2.1.1 wiederholen.
2.1.4.
ENDGÜLTIGE WERTE DER GRENZWERTEMISSIONEN (FALLS ZUTREFFEND))
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC (a)NOxTHC+NOx (b)PMPN
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(Anzahl, 1011/km)
Höchstwerte(12)

2.2.
Prüfung Typ 2 (a)

Schließt die für die technische Überwachung erforderlichen Emissionswerte ein.

PrüfungCO (Vol.-%)Lambdawert(***)Motordrehzahl (min– 1)Öltemperatur (°C)
Leerlauf
Hohe Leerlaufdrehzahl

2.3.
Prüfung Typ 3 (a)

Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse in die Atmosphäre: entfällt

2.4.
Prüfung Typ 4 (a)

Kennung der Familie:
Siehe Bericht(e):

2.5.
(Prüfung typ 5)

(13)
Kennung der Familie:
Siehe Bericht(e) über die Dauerhaltbarkeitsfamilie:
Zyklus Typ 1/I nach Kriterien für Emissionsprüfung:Anhang XXI Unteranhang 4 oder UNECE-Regelung Nr. 83(13)

2.6.
RDE-prüfung

Nummer der RDE-Familie:MSxxxx
Siehe Familienbericht(e):

2.7.
Prüfung Typ 6 (a)

Kennung der Familie
Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen:
Verfahren zur Prüfstandseinstellung:Ausrollen (Referenz Fahrwiderstand)
Schwungmasse (kg):
Falls Abweichung vom Fahrzeug des Typs 1:
Reifen:
Fabrikmarke:
Typ:
Abmessungen vorne/hinten:
Dynamischer Umfang (m):
Reifendruck (kPa):
Schadstoffe

CO

(g/km)

HC

(g/km)

Prüfung1
2
3
Durchschnitt
Grenzwert

2.8.
On-board-diagnosesystem

Kennung der Familie:
Siehe Familienbericht(e):

2.9.
Prüfung abgastrübung (b)

2.9.1.
PRÜFUNG BEI KONSTANTEN GESCHWINDIGKEITEN
Siehe Familienbericht(e):
2.9.2.
PRÜFUNG BEI FREIER BESCHLEUNIGUNG
Gemessener Absorptionskoeffizient (m-1):
Korrigierter Absorptionskoeffizient (m-1):

2.10.
Motorleistung

Siehe Bericht(e) oder Genehmigungsnummer:

2.11.
Temperaturinformationen im zusammenhang mit VH

Ungünstigster Fall, Fahrzeugabkühlung:ja/nein(14)
ATCT-Familie besteht aus einer einzigen Interpolationsfamilie:ja/nein(14)
Motorkühlmitteltemperatur am Ende der Abkühlzeit (°C):
Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden (°C):
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C):
Mindestabkühlzeit tsoak_ATCT (s):
Lage des Temperaturfühlers:
Gemessene Motortemperatur:Öl/Kühlmittel

Anhänge des Prüfberichts

(nicht anwendbar auf ATCT-Prüfung und PEV)

1.
Alle Eingabedaten für das in Anhang 1 Nummer 2.4 der Verordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 ( „Korrelationsverordnungen” ) genannte Korrelationsinstrument.

und Bezeichnung der Eingabedatei: …

2.
Vollständige Korrelationsdatei gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153.

3.
Reine ICE-Fahrzeuge und nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV)

Ergebnisse NEFZ-KorrelationFahrzeug, hoher Wert (VH)Fahrzeug, niedriger Wert (VL)
NEFZ CO2 angegebener Wertxxx,xxxxx,xx
CO2-Ergebnis CO2MPAS (einschließlich Ki)xxx,xxxxx,xx
CO2-Ergebnis Doppelprüfung oder Zufallsprüfung (einschließlich Ki)xxx,xxxxx,xx
Hash-Nummer
Entscheidung auf Zufalls-grundlage
Abweichungsfaktor (Wert oder nicht zutreffend)
Prüffaktor (0/1/nicht zutreffend)
Angegebener Wert bestätigt durch (CO2MPAS / Doppelprüfung)
CO2-Ergebnis CO2MPAS (ohne Ki)Städtisch
Außerorts
Kombiniert
Ergebnisse der physikalischen Messung
Datum der Prüfung(en)Prüfung 1TT/MM/JJJJTT/MM/JJJJ
Prüfung 2
Prüfung 3
CO2-Emissionen kombiniertPrüfung 1Städtischxxx,xxxxxx,xxx
Außerortsxxx,xxxxxx,xxx
Kombiniertxxx,xxxxxx,xxx
Prüfung 2Städtisch
Außerorts
Kombiniert
Prüfung 3Städtisch
Außerorts
Kombiniert
Ki CO21,xxxx
CO2-Emissionen kombiniert einschließlich KiDurchschnittKombiniert
Vergleich mit dem angegebenen Wert (angegeben-Durchschnitt)/angegeben %
Werte des Fahrwiderstands für die Prüfung
f0 (N)x,xx,x
f1 (N/(km/h))x,xxxx,xxx
f2 (N/(km/h)2)x,xxxxxx,xxxxx
Trägheitsklasse (kg)
Endergebnisse
NEFZ CO2 [g/km]Städtischxxx,xxxxx,xx
Außerortsxxx,xxxxx,xx
Kombiniertxxx,xxxxx,xx
NEFZ FC [l/100km]Städtischx,xxxx,xxx
Außerortsx,xxxx,xxx
Kombiniertx,xxxx,xxx

4.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC-HEV)

4.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH)
CO2-Emissionen (g/km)

Kombiniert

(einschließlich Ki)

Ki CO21,xxxx
MCO2,NEDC_H,test,condition A
MCO2,NEDC_H,test,condition B
MCO2,NEDC_H,test,weighted
Stromverbrauch (Wh/km)Kombiniert
ECNEDC_H,test,condition A
ECNEDC_H,test,condition B
ECNEDC_H,test,weighted
Kraftstoffverbrauch (l/100 km)Kombiniert
FCNEDC_L,test,condition A
FCNEDC_L,test,condition B
FCNEDC_L,test,weighted
4.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)
CO2-Emissionen (g/km)

Kombiniert

(einschließlich Ki)

Ki CO21,xxxx
MCO2,NEDC_L,test,condition A
MCO2,NEDC_L,test,condition B
MCO2,NEDC_L,test,weighted
Stromverbrauch (Wh/km)Kombiniert
ECNEDC_L,test,condition A
ECNEDC_L,test,condition B
ECNEDC_L,test,weighted

Kraftstoffverbrauch

(l/100 km)

Kombiniert
FCNEDC_L,test,condition A
FCNEDC_L,test,condition B
FCNEDC_L,test,weighted

TEIL II

Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die ATCT-Prüfung erforderlichen Mindestdaten.

Bericht Nummer

ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND
Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie:
Kennung(en) der Interpolationsfamilie:
Kennung(en) der ATCT-Familie:
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke:
IP-Kennung:
SCHLUSSFOLGERUNGDas geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen.
ORT,TT/MM/JJJJ

Allgemeine Bemerkungen:

Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden.

Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen zu Beginn des Prüfberichts ausreichen.

Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen.

a)
Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
b)
Spezifisch für Selbstzündungsmotoren

1.
BESCHREIBUNG DES GEPRÜFTEN FAHRZEUGS

1.1.
ALLGEMEINES

Fahrzeugnummern:Prototypnummer und VIN
Kategorie:
Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz):
Aufbau:
Antriebsräder:
1.1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs
Aufbau des Antriebsstrangs:reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
1.1.2.
VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend)
Fabrikmarke:
Typ:
Arbeitsverfahren:Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder:
Hubraum (cm3):
Leerlaufdrehzahl (min– 1):±
Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min– 1) (a):±
Motornennleistung::kWbeiU/min
Maximales Nettodrehmoment::NmbeiU/min
Motorschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem:Typ: Luft/Wasser/Öl
Isolierung:Material, Menge, Lage, Volumen und Gewicht
1.1.3.
PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend)
Fabrikmarke:
Typ:Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – …
Dichte bei 15 °C:
Schwefelgehalt:Nur bei Diesel B7 und Benzin E10
Anhang IX:
Chargennummer:
Willans-Faktoren (für reine ICE-Fahrzeuge) für die CO2-Emission (gCO2/MJ):
1.1.4.
KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend)
Direkteinspritzung:ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs::Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel-
Steuergerät
Teil-Bezeichnung:wie im Beschreibungsbogen
Geprüfte Software:z. B. mittels Lesegerät ausgelesen
Luftmengenmesser:
Drosselklappengehäuse:
Druckfühler:
Einspritzpumpe:
Einspritzdüse(n):
1.1.5.
ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend)
Lader::

ja/nein

Fabrikmarke und Typ (1)

Ladeluftkühler:

ja/nein

Typ (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)

Luftfilter(element) (1):Fabrikmarke und Typ
Ansaugschalldämpfer (1):Fabrikmarke und Typ
1.1.6.
AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend)
Erster Katalysator:

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...

Zweiter Katalysator:

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...

Partikelfilter:

mit/ohne/nicht zutreffend

katalysiert: ja/nein

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonde(n):vor Katalysator/hinter Katalysator
Lufteinblasung:mit/ohne/nicht zutreffend
AGR (Abgasrückführung).:

mit/ohne/nicht zutreffend

mit/ohne Kühlung

HP/LP

Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen:mit/ohne/nicht zutreffend
Bezeichnung und Lage der NOx-Sonde(n):davor/danach
Allgemeine Beschreibung (1):
1.1.7.
WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend)
Wärmespeichereinrichtung:ja/nein
Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie in J):
Dauer der Wärmefreisetzung (s):
1.1.8.
KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend)
Getriebe:Handschaltung/automatisch/stufenlos
Gangwechselverfahren
Primäre Betriebsart:

ja/nein

Normal/Drive/Eco/…

Beste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend):
Ungünstigste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend):
Steuergerät:
Getriebeschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Reifen
Fabrikmarke:
Typ:
Abmessungen vorne/hinten:
Dynamischer Umfang (m):
Reifendruck (kPa):
Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h)) / (Motordrehzahl (1000 (min– 1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).
R.B.R.P.R.T.V1000
1.1/1
2.1/1
3.1/1
4.1/1
5.1/1
1.1.9.
ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend)
Fabrikmarke:
Typ:
Spitzenleistung (kW):
1.1.10.
ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend)
Fabrikmarke:
Typ:
Kapazität (Ah):
Nennspannung (V):
1.1.11.
LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend)
Fabrikmarke:
Typ:
Leistung (kW):

1.2.
FAHRZEUGBESCHREIBUNG:

1.2.1.
MASSE
Prüfmasse VH (in kg):
1.2.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER
f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):
f2_TReg (N/(km/h)2):
Energiebedarf des Zyklus (J):
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands:
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
1.2.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg):(falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit:ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h):
Miniaturisierung (falls zutreffend):ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc:
Zyklusstrecke (m):
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung):falls zutreffend
1.2.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
nmin drive
Version der Berechnung des Gangwechsels(geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben)
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
1. Gang:… min– 1
von 1. Gang zu 2. Gang:… min– 1
von 2. Gang bis Stillstand:… min– 1
2. Gang:… min– 1
3. Gang und höher:… min– 1
Gang 1 ausgeschlossen:ja/nein
n_95_high für jeden Gang:… min– 1
n_min_drive_set für Beschleunigung / Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up):… min– 1
n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):… min– 1
t_start_phase:…s
n_min_drive_start:… min– 1
n_min_drive_up_start:… min– 1
Verwendung von ASM:ja/nein
ASM-Werte:

2.
PRÜFERGEBNISSE

Verfahren zur Prüfstandseinstellung:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Rollenprüfstand in 2WD/4WD-Betrieb:2WD/4WD
Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert:ja / nein / nicht anwendbar
Prüfstandsbetriebsartja/nein
Ausrollmodus:ja/nein

2.1.
PRÜFUNG BEI 14 °C

Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung:
Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm):
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert):in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm):
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%):x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h):x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus:vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
2.1.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC (a)NOxTHC+NOx (b)PartikelmateriePartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(Anzahl, 1011/km)
Messwerte
Grenzwerte
2.1.2.
CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung
CO2-Emissionen (g/km)NiedrigMittelHochBesonders hochKombiniert
Gemessener Wert MCO2,p,1
auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,1b / MCO2,c,2
RCB-Korrekturkoeffizient(15)
MCO2,p,3 / MCO2,c,3

2.2.
PRÜFUNG BEI 23 °C

Bitte Angaben machen oder Bezug auf Bericht über die Prüfung Typ 1

Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung:
Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm):
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert):in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm):
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%):x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h):x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus:vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
2.2.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC (a)NOxTHC+NOx (b)PartikelmateriePartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(Anzahl, 1011/km)
Endwerte
Grenzwerte
2.2.2.
CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung
CO2-Emissionen (g/km)NiedrigMittelHochBesonders hochKombiniert
Gemessener Wert MCO2,p,1
auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,1b / MCO2,c,2
RCB-Korrekturkoeffizient(16)
MCO2,p,3 / MCO2,c,3

2.3.
SCHLUSSFOLGERUNG

CO2-Emissionen (g/km)Kombiniert
ATCT (14 °C) MCO2,Treg
Typ 1 (23 °C) MCO2,23°
Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF)

2.4.
TEMPERATURINFORMATIONEN des Bezugsfahrzeugs nach der 23°-Prüfung

Ungünstigster Fall, Fahrzeugabkühlung:ja/nein(17)
ATCT-Familie besteht aus einer einzigen Interpolationsfamilie:ja/nein(17)
Motorkühlmitteltemperatur am Ende der Abkühlzeit (°C):
Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden (°C):
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C):
Mindestabkühlzeit tsoak_ATCT (s):
Lage des Temperaturfühlers:
Gemessene Motortemperatur:Öl/Kühlmittel

Anlage 8b

Bericht über die Prüfung des Fahrwiderstands

Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung zur Bestimmung des Fahrwiderstands erforderlichen Mindestdaten.

Bericht Nummer

ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTANDBestimmung des Fahrwiderstands eines Fahrzeugs /...
Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie:
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke:
Typ:
SCHLUSSFOLGERUNGDas geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen.
ORT,TT/MM/JJJJ

1.
BETROFFENE(S) FAHRZEUG(E)

Betroffene Marken:
Betroffene Typen:
Handelsbezeichnung:
Höchstgeschwindigkeit (km/h):
Antriebsachsen:

2.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE

Falls keine Interpolation vorgenommen wird, ist das (hinsichtlich des Energiebedarfs) ungünstigste Fahrzeug zu beschreiben.

2.1.
Windkanalmethode

Kombiniert mit:Flachband- oder Rollenprüfstand
2.1.1.
Allgemeines
WindkanalPrüfstand
HRLRHRLR
Fabrikmarke
Typ
Version
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ)
Abweichung von der Produktionsserie
Fahrstrecke (km)
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Fabrikmarke:
Typ:
Version:
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ):
Abweichung von der Produktionsserie:
Fahrstrecke (km):
2.1.2.
Massen
Prüfstand
HRLR
Prüfmasse (kg)
Durchschnittliche Masse mav (kg)
Wert mr (kg pro Achse)

Fahrzeug der Klasse M:

Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)

Fahrzeug der Klasse N:

Gewichtsverteilung (kg oder %)

Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Prüfmasse (kg):
Durchschnittliche Masse mav (kg):(Durchschnitt vor und nach der Prüfung)
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand::
Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung:

Fahrzeug der Klasse M:

Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)

:

Fahrzeug der Klasse N:

Gewichtsverteilung (kg oder %)

:
2.1.3.
Reifen
WindkanalPrüfstand
HRLRHRLR
Größenbezeichnung
Fabrikmarke
Typ
Rollwiderstand
Vorderreifen (kg/t)
Hinterreifen (kg/t)
Reifendruck
Vorderreifen (kPa)
Hinterreifen (kPa)
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Größenbezeichnung
Fabrikmarke:
Typ:
Rollwiderstand
Vorderreifen (kg/t):
Hinterreifen (kg/t):
Reifendruck
Vorderreifen (kPa):
Hinterreifen (kPa):
2.1.4.
Aufbau
Windkanal
HRLR
TypAA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD
Version
Aerodynamische Luftleiteinrichtungen
Bewegliche aerodynamische Karosserieteilej/n und gegebenenfalls Liste
Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen
Delta (CD × Af)LH verglichen mit HR (m2)
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Beschreibung der Karosserieform:Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform ermittelt werden kann)
Fahrzeugfront Afr (m2):

2.2.
AUF DER STRASSE

2.2.1.
Allgemeines
HRLR
Fabrikmarke
Typ
Version
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ)
Abweichung von der Produktionsserie
Kilometerstand
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Fabrikmarke:
Typ:
Version:
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ):
Abweichung von der Produktionsserie:
Fahrstrecke (km):
2.2.2.
Massen
HRLR
Prüfmasse (kg)
Durchschnittliche Masse mav (kg)
Wert mr (kg pro Achse)

Fahrzeug der Klasse M:

Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)

Fahrzeug der Klasse N:

Gewichtsverteilung (kg oder %)

Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Prüfmasse (kg):
Durchschnittliche Masse mav (kg):(Durchschnitt vor und nach der Prüfung)
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand::
Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung:

Fahrzeug der Klasse M:

Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)

Fahrzeug der Klasse N:

Gewichtsverteilung (kg oder %)

2.2.3.
Reifen
HRLR
Größenbezeichnung
Fabrikmarke
Typ
Rollwiderstand
Vorderreifen (kg/t)
Hinterreifen (kg/t)
Reifendruck
Vorderreifen (kPa)
Hinterreifen (kPa)
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Größenbezeichnung:
Fabrikmarke:
Typ:
Rollwiderstand
Vorderreifen (kg/t):
Hinterreifen (kg/t):
Reifendruck
Vorderreifen (kPa):
Hinterreifen (kPa):
2.2.4.
Aufbau
HRLR
TypAA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD
Version
Aerodynamische Luftleiteinrichtungen
Bewegliche aerodynamische Karosserieteilej/n und gegebenenfalls Liste
Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen
Delta (CD ×Af)LH verglichen mit HR (m2)
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Beschreibung der Karosserieform:Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform ermittelt werden kann)
Fahrzeugfront Afr (m2):

2.3.
ANTRIEBSSTRANG

2.3.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH)
Motorcode:
Getriebeart:manuell, automatisch, stufenlos

Getriebemodell

(Herstellercodes)

:(Drehmoment und Anzahl der Kupplungen à im Informationsdokument anzugeben)

Erfasste Getriebemodelle

(Herstellercodes)

:
Motordrehzahl geteilt durch Fahrzeuggeschwindigkeit:GangGangübersetzungN/V-Verhältnis
1.1/..
2.1/..
3.1/..
4.1/..
5.1/..
6.1/..
..
..
In Position N gekoppelte elektrische Maschine(n):Nicht anwendbar (keine elektrische Maschine oder kein Ausrollmodus)
Typ und Anzahl der elektrischen Maschinen:Konstruktionstyp: asynchron/synchron…
Kühlmitteltyp:Luft, Flüssigkeit, …
2.3.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL)
Absatz 2.3.1 mit VL-Daten wiederholen

2.4.
PRÜFERGEBNISSE

2.4.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH)
Datum der Prüfungen:

TT/MM/JJJJ (Windkanal)

TT/MM/JJJJ (Prüfstand)

oder

TT/MM/JJJJ (auf der Straße)

Prüfverfahren:

Ausrollen

oder Verfahren mit Drehmomentmesser

Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung):
Ausrollmodus:j/n
Spureinstellung:Spur- und Sturzwerte
Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h):
Anemometrie:

stationär

oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (CD × A) und ggf. Korrektur

Anzahl der Teilungen:
Windkraft:Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke
Luftdruck:
Temperatur (Mittelwert):
Windkorrektur:j/n
Reifendruckregelung:j/n
Rohergebnisse:

Drehmomentmethode:

c0 =

c1 =

c2 =

Ausrollmethode:

f0

f1

f2

Endergebnisse

Drehmomentmethode:

c0 =

c1 =

c2 =

und

f0 =

f1 =

f2 =

Ausrollmethode:

f0 =

f1 =

f2 =

Oder
Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung):
Eignung der Anlage:Berichtsbezeichnung und -datum
Prüfstand
Prüfstandstyp:Flachband- oder Rollenprüfstand
Methode:stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren
Aufwärmen:Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs
Korrektur der Rollenkurve:(bei Rollenprüfstand, falls zutreffend)
Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Fläche der Fahrzeugfront:Geschwindigkeit (km/h)CD × A (m2)
Ergebnis:

f0 =

f1 =

f2 =

Oder
Prüfverfahren:

Ausrollen

oder Verfahren mit Drehmomentmesser

Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung):
Ausrollmodus:j/n
Spureinstellung:Spur- und Sturzwerte
Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h):
Anemometrie:

stationär

oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (CD × A) und ggf. Korrektur

Anzahl der Teilungen:
Windkraft:Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke
Luftdruck:
Temperatur (Mittelwert):
Windkorrektur:j/n
Reifendruckregelung:j/n
Rohergebnisse:

Drehmomentmethode:

c0r =

c1r =

c2r =

Ausrollmethode:

f0r =

f1r =

f2r =

Endergebnisse

Drehmomentmethode:

c0r =

c1r =

c2r =

und

f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f0r (berechnet für Fahrzeug LM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug LM) =

Ausrollmethode:

f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f0r (berechnet für Fahrzeug LM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug LM) =

Oder
Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung):
Eignung der Anlage:Berichtsbezeichnung und -datum
Prüfstand
Prüfstandstyp:Flachband- oder Rollenprüfstand
Methode:stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren
Aufwärmen:Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs
Korrektur der Rollenkurve:(bei Rollenprüfstand, falls zutreffend)
Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Fläche der Fahrzeugfront:Geschwindigkeit (km/h)CD × A (m2)
Ergebnis:

f0r =

f1r =

f2r =

f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f0r (berechnet für Fahrzeug) LM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug) LM) =

2.4.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL)
Absatz 2.4.1 mit VL-Daten wiederholen

Anlage 8c

Muster des Prüfblatts

Das „Prüfblatt” enthält diejenigen Prüfdaten, die zwar aufgezeichnet, aber nicht in einen Prüfbericht aufgenommen werden. Prüfblätter sind vom technischen Dienst oder dem Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Bei den folgenden Informationen – soweit zutreffend – handelt es sich um die für Prüfblätter erforderlichen Mindestdaten.Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 5 der Verordnung (EU) 2017/1151Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 6 der Verordnung (EU) 2017/1151Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 6a der Verordnung (EU) 2017/1151Informationen aus Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151
Veränderliche Fahrwerksparameter:
Die Koeffizienten c0, c1 und c2:

c0 =

c1 =

c2 =

Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten:Bezugsgeschwindigkeit (km/h)Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden.:

Gewicht (kg)

auf dem/im Fahrzeug

Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens:Bezugsgeschwindigkeit (km/h)Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20

Wirkungsgrad des NOx-Konverters

Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NOx-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt
:

(a) =

(b) =

(c) =

(d) =

Konzentration im NO-Betriebszustand =

Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke:

Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zyklus nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen:

Abweichungen vom Fahrzyklus

:
Fahrtkurvenindizes:
Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen:

:

:

IWR': Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit):
RMSSE : Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler)

:

:

:

Wägung des Partikel-Probenahmefilters
Filter vor der Prüfung:
Filter nach der Prüfung:
Bezugsfilter:
Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts:
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt.:
Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n):
Messung der Emissionsmasse M′sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j:

Bestimmung des Regenerationsfaktors

Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen d gemessen während einer vollständigen Regeneration
:
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Msi:
Mpi:
Ki:

ATCT

Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlventilators des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz
:

Temperatur-Sollwert = Treg

Tatsächlicher Temperaturwert

± 3 °C zu Beginn der Prüfung

± 5 °C während der Prüfung

Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen.:

Temperatur-Sollwert = Treg

Tatsächlicher Temperaturwert

± 3 °C zu Beginn der Prüfung

± 5 °C während der Prüfung

Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich:≤ 10 Minuten
Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang:≤ 10 Minuten
Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen.:Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C.

Tankatmungsprüfung

Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen)
:

Puffverlustbeladung des Filters

Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen)
:
;

28)
die folgende Anlage 8d wird hinzugefügt:

Anlage 8d

Prüfbericht über die Messunge der Verdunstungsemissionen

Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung der Verdunstungsemissionen erforderlichen Mindestdaten.

BERICHT Nummer

ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND
Kennung der Verdunstungsemissions-Familie:
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke:
SCHLUSSFOLGERUNGDas geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen.
ORT,TT/MM/JJJJ
Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen.

1.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE, HOHER WERT:

Fahrzeugnummern:Prototypnummer und VIN
Kategorie:

1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs

Aufbau des Antriebsstrangs:Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle

1.2.
Verbrennungsmotor

Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen

Fabrikmarke:
Typ:
Arbeitsverfahren:Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder:
Hubraum (cm3):
Ladeluftverdichter:ja/nein
Direkteinspritzung:ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs:Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel-
Motorschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem:Typ: Luft/Wasser/Öl

1.4.
Kraftstoffsystem

Einspritzpumpe:
Einspritzdüse(n):
Kraftstoffbehälter
Schicht(en):Einschicht oder Mehrschicht
Materialien für den Kraftstoffbehälter:Metall / ...
Materialien für andere Teile der Kraftstoffanlage:
abgedichtet:ja/nein
Nennkapazität des Kraftstoffbehälters (1):
Filter
Fabrikmarke und Typ:
Aktivkohletyp:
Volumen der Holzkohle (l):
Masse der Holzkohle (g):
Angegebene Butanwirkkapazität (g):xx,x

2.
PRÜFERGEBNISSE

2.1.
Filteralterung

Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung:
Filteralterungsbericht:
Beladungsrate:
Kraftstoffspezifikationen
Fabrikmarke:
Dichte bei 15°C (kg/m3):
Ethangehalt (%)::
Chargennummer:

2.2.
Bestimmung des Diffusionsfaktors (Permeability Factor - PF)

Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung:
Prüfbericht für den Diffusionsfaktor:
in Woche 3 gemessene HC, HC3W (mg/24h):xxx
in Woche 20 gemessene HC, HC20W (mg/24h):xxx
Diffusionsfaktor, PF (mg/24h):xxx

Bei Mehrschicht-Behältern oder Behältern aus Metall

Alternativer Diffusionsfaktor, PF (mg/24h):ja/nein

2.3.
Verdunstungsprüfung

Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung:
Verfahren zur Prüfstandseinstellung:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Prüfstandsbetriebsart:ja/nein
Ausrollmodus:ja/nein

2.3.1.
Masse

Prüfmasse VH (in kg):

2.3.2.
Fahrwiderstandsparameter

f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):

2.3.3.
Zyklus und Schaltpunkt (falls zutreffend)

Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1 / 2 / 3
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet

2.3.4.
Fahrzeug

Geprüftes Fahrzeug:VH oder Beschreibung
Fahrstrecke (km):
Alter (Wochen):

2.3.5.
Prüfverfahren und Ergebnissse

Prüfverfahren:Kontinuierlich (abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) / Kontinuierlich (nicht abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) / Separat (abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem)
Beschreibung der Abkühlzeiten (Zeit und Temperatur):
Wert der Puffverlustbeladung (g):xx,x (falls zutreffend)
VerdunstungsprüfungHeißabstellen MHS1. 24-Stunden-Tageszyklus, MD12. 24-Stunden-Tageszyklus, MD2
mittlere Temperatur (°C)
Verdunstungsemissionen (g/Prüfung)x,xxxx,xxxx,xxx
Endergebnis, MHS + MD1 + MD2 + (2xPF) (g/Prüfung)x,xx
Grenzwert (g/Prüfung)2,0

Fußnote(n):

(1)

Spezielle Prüfverfahren für Wasserstoff-Fahrzeuge und Flexfuel-Biodiesel-Fahrzeuge werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

(2)

Die Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelzahl sowie die entsprechenden Messverfahren gelten nur für Fahrzeuge mit Direkteinspritzungsmotoren.

(3)

Ist ein Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb mit einem Flexfuel-Fahrzeug kombiniert, gelten beide Prüfvorschriften.

(4)

Wenn das Fahrzeug mit Wasserstoff betrieben wird, sind nur die NOx-Emissionen zu bestimmen.

(5)

Die Prüfung der Partikelzahl gilt nur für Fahrzeuge, für die Euro 6-Emissionsgrenzwerte für die Partikelzahl in Tabelle 2 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 festgelegt sind.;

(*)

Repräsentatives Fahrzeug wird für die Fahrwiderstandsmatrix-Familie geprüft.

(6)

Das Dokument ECE/TRANS/WP.19/1121 ist auf dieser Website verfügbar: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/31821

(7)

Falls zutreffend.

(8)

Bis zur 2. Dezimalstelle runden.

(**)

bei OVC-HEV: für Betrieb bei Ladungserhaltung und bei Entladung anzugeben

(9)

Bitte Zutreffendes angeben

(10)

Aus abgeglichenen CO2-Werten berechnet.

(11)

gemäß Anhang XXII

(12)

für jeden Schadstoff innerhalb aller Prüfergebnisse von VH, VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend)

(***)

Nichtzutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).

(13)

Bitte Zutreffendes angeben.

(14)

Falls „ja” , dann sind die letzten sechs Zeilen nicht anwendbar.

(15)

Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 dieser Verordnung für reine ICE-Fahrzeuge, KCO2 für HEV

(16)

Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 dieser Verordnung für ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang XXI Unteranhang 8 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für HEV-Fahrzeuge (KCO2)

(17)

Falls „ja” , dann sind die letzten sechs Zeilen nicht anwendbar.

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