ANHANG I RDE4 (VO (EU) 2018/1832)
Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert:
- 1)
-
die folgende Nummer 1.1.3 wird eingefügt:
- 1.1.3.
- Im Fall von Flüssiggas oder Erdgas ist der Kraftstoff zu verwenden, der vom Hersteller für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung ausgewählt wurde. Der ausgewählte Kraftstoff ist im Beschreibungsbogen gemäß Anhang I Anlage 3 dieser Verordnung anzugeben.;
- 2)
-
die Nummern 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3 erhalten folgende Fassung:
2.3.1. Jedes Fahrzeug, das mit einem Rechner für die Emissionsbegrenzung ausgerüstet ist, muss so gesichert sein, dass Veränderungen nur mit Genehmigung des Herstellers vorgenommen werden können. Der Hersteller muss Veränderungen genehmigen, wenn diese für die Diagnose, die Wartung, die Untersuchung, die Nachrüstung oder die Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich sind. Alle reprogrammierbaren Rechnercodes oder Betriebsparameter müssen gegen unbefugte Eingriffe geschützt und mindestens in der Sicherheitsstufe gesichert sein, die in der Norm ISO 15031-7:2013 vorgeschrieben ist. Alle zur Kalibrierung des Systems dienenden beweglichen Speicherchips müssen vergossen, in ein versiegeltes Gehäuse eingeschlossen oder durch elektronische Algorithmen geschützt und nur mithilfe von Spezialwerkzeugen und -verfahren zu verändern sein. Lediglich Funktionen, die unmittelbar mit der Emissionskalibrierung oder der Diebstahlsicherung zusammenhängen, dürfen auf diese Weise geschützt werden.
2.3.2. Codierte Motorbetriebsparameter dürfen ohne Spezialwerkzeuge und spezielle Verfahren nicht veränderbar sein (es müssen z. B. eingelötete oder vergossene Rechnerbauteile oder abgedichtete (oder verlötete) Rechnergehäuse verwendet werden).
2.3.3. Auf Antrag des Herstellers kann die Genehmigungsbehörde Ausnahmen von den in den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 genannten Anforderungen für solche Fahrzeuge gewähren, für die dieser Schutz wahrscheinlich nicht erforderlich ist. Zu den Kriterien, die die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf eine Befreiung von Vorschriften berücksichtigt, zählen die Verfügbarkeit von Leistungschips, die Hochleistungsfähigkeit des Fahrzeugs und die voraussichtlichen Verkaufszahlen des Fahrzeugs.;
- 3)
-
die folgenden Nummern 2.3.4, 2.3.5 und 2.3.6 werden eingefügt:
2.3.4. Hersteller, die programmierbare Rechnercodesysteme verwenden, müssen die erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugter Umprogrammierung treffen. Solche Vorkehrungen müssen verbesserte Techniken zum Schutz gegen unbefugte Benutzung und Schreibschutzvorrichtungen beinhalten, die den elektronischen Zugriff auf einen vom Hersteller betriebenen Nebenrechner erfordern, zu dem auch unabhängige Marktteilnehmer unter den Sicherheitsvorkehrungen gemäß Anhang XIV Nummer 2.3.1 und Nummer 2.2 Zugang haben. Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Benutzung bieten.
2.3.5. Bei mechanischen Kraftstoffeinspritzpumpen an Selbstzündungsmotoren müssen die Hersteller durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Einstellung der maximalen Kraftstofffördermenge während des Betriebs eines Fahrzeugs gegen unbefugte Eingriffe geschützt ist.
2.3.6. Die Hersteller müssen wirkungsvolle Maßnahmen im Fahrzeugnetz vorsehen, um die Fälschung des Kilometerstands in der Steuerung des Antriebsstrangs sowie in der Übertragungseinheit für den Datenfernaustausch (falls vorhanden) zu verhindern. Die Hersteller müssen systematische Techniken zum Schutz gegen unbefugte Benutzung sowie Schreibschutzvorrichtungen anwenden, die die Integrität des Kilometerstands sichern. Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Benutzung bieten.;
- 4)
-
Nummer 2.4.1 erhält folgende Fassung:
- 2.4.1.
-
In Tabelle I.2.4 ist dargestellt, welche Prüfungen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Die spezifischen Prüfverfahren sind in den Anhängen II, IIIA, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XVI, XX, XXI und XXII beschrieben.
Tabelle I.2.4
Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge(1)(2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Vollelektrische Fahrzeuge Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge Einstoffbetrieb Zweistoffbetrieb(3) Flexfuel(3) Bezugskraftstoff Benzin
(E10)
Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Dieselkraftstoff
(B7)
— Wasserstoff (Brennstoffzelle) Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE)(4) Ethanol
(E85)
Gasförmige Schadstoffe
(Prüfung Typ 1)
Ja Ja Ja Ja(4) Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja — — PM
(Prüfung Typ 1)
Ja — — — Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja — — PN Ja — — — Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja — — Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) Ja Ja Ja Ja(4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — Partikelzahl, RDE (PrüfungTyp 1A)(5) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — ATCT-Prüfung (Prüfung bei 14 °C) Ja Ja Ja Ja(4) Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja — — Leerlaufemissionen
(Prüfung Typ 2)
Ja Ja Ja — Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(beide Kraftstoffe)
— — — Kurbelgehäuseemissionen
(Prüfung Typ 3)
Ja Ja Ja — Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
— — — Verdunstungsemissionen
(Prüfung Typ 4)
Ja — — — Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
— — — Dauerhaltbarkeit
(Prüfung Typ 5)
Ja Ja Ja Ja Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja — — Niedrigtemperaturemissionen
(Prüfung Typ 6)
Ja — — — Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(nur Benzin)
Ja
(beide Kraftstoffe)
— — — Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge Ja Ja Ja Ja Ja
(gemäß Typgenehmigung)
Ja
(gemäß Typgenehmigung)
Ja
(gemäß Typgenehmigung)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja — — On-Board-Diagnosesysteme Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja — — CO2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite Ja Ja Ja Ja Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja
(beide Kraftstoffe)
Ja Ja Ja Abgastrübung — — — — — — — — Ja — — Motorleistung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
- 5)
-
Nummer 3.1.1 erhält folgende Fassung:
- 3.1.1.
-
Die Typgenehmigung darf auf Fahrzeuge erweitert werden, die den Kriterien von Artikel 2 Absatz 1 entsprechen, oder auf Fahrzeuge, die den Kriterien von Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und c und den folgenden Kriterien entsprechen:
- a)
- die CO2-Emissionen des geprüften Fahrzeugs aus der Prüfung gemäß Anhang XXI Unteranhang 7 Tabelle A7/1 Schritt 9 sind geringer als oder gleich hoch wie die CO2-Emissionen aus der Interpolationslinie, die dem Zyklusenergiebedarf des geprüften Fahrzeugs entspricht;
- b)
- der neue Interpolationsbereich überschreitet nicht den maximalen Bereich gemäß Anhang XXI Unterhang 6 Nummer 2.3.2.2;
- c)
- die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten.;
- 6)
-
folgende Nummer 3.1.1.1 wird eingefügt:
- 3.1.1.1.
- Die Typgenehmigung darf nicht erweitert werden, um eine Interpolationsfamilie zu erstellen, wenn sie nur in Bezug auf „Fahrzeug, hoher Wert (VH)” erteilt wurde.;
- 7)
-
in Nummer 3.1.2 erhält der erste Absatz unter dem Titel folgende Fassung:
„Bei Ki-Prüfungen nach Anhang XXI (WLTP) Unteranhang 6 Anlage 1 darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge erweitert werden, die den Kriterien des Anhangs XXI Nummer 5.9 entsprechen.” ;
- 8)
-
Nummer 3.2 einschließlich aller Unternummern erhält folgende Fassung:
- 3.2.
- Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4)
3.2.1. Für Prüfungen nach Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] oder nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] darf die Typgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden:
- 3.2.1.1.
- Das Grundprinzip der Gemischaufbereitung (z. B. Zentraleinspritzung) ist dasselbe.
- 3.2.1.2.
- Die Form des Kraftstofftanks ist identisch und das Material des Kraftstofftanks und der Leitungen für flüssigen Kraftstoff sind technisch gleichwertig.
- 3.2.1.3.
- Es ist das Fahrzeug zu prüfen, das hinsichtlich des Querschnitts und der ungefähren Länge der Leitungen den ungünstigsten Fall darstellt. Der für die Typgenehmigungsprüfungen zuständige technische Dienst entscheidet, ob nicht identische Dampf-/Flüssigkeitsabscheider zulässig sind.
- 3.2.1.4.
- Das Volumen des Kraftstofftanks weicht um nicht mehr als ± 10 % ab.
- 3.2.1.5.
- Die Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks ist identisch.
- 3.2.1.6.
- Das Prinzip der Speicherung des Kraftstoffdampfes ist identisch, d. h. die Form und das Volumen der Falle, das Speichermedium, das Luftfilter (falls zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen verwendet) usw.
- 3.2.1.7.
- Die Art der Spülung des gespeicherten Dampfes ist identisch (z. B. Luftdurchfluss, Beginn oder Volumen der Spülung während des Vorkonditionierungszyklus).
- 3.2.1.8.
- Die Art der Abdichtung und Belüftung des Kraftstoffzuteilungssystems ist identisch.
3.2.2. Für Prüfungen nach Anhang VI [2 Tage WLTP] darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden, wenn sie den Kriterien des Anhangs VI Nummer 5.5.1 entsprechen:
3.2.3. Die Typgenehmigung darf erweitert werden auf Fahrzeuge mit:
- 3.2.3.1.
- unterschiedlichen Motorgrößen
- 3.2.3.2.
- unterschiedlichen Motorleistungen
- 3.2.3.3.
- Automatik- und Handschaltgetrieben
- 3.2.3.4.
- Zwei- und Vierradantrieb
- 3.2.3.5.
- unterschiedlichen Karosserieformen und
- 3.2.3.6.
- unterschiedlichen Rad- und Reifengrößen.;
- 9)
-
Nummer 4.1.2 erhält folgende Fassung:
- 4.1.2.
-
Der Hersteller überprüft die Übereinstimmung der Produktion durch die Prüfung der Schadstoffemissionen (gemäß Tabelle 2 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007), der CO2-Emissionen (zusammen mit der Messung des Stromverbrauchs „EC” und ggf. der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung), der Emissionen aus dem Kurbelgehäuse, der Verdunstungsemissionen und des OBD-Systems im Einklang mit den Prüfverfahren gemäß den Anhängen V, VI, XI, XXI und XXII. Die Überprüfung umfasst daher die Prüfungen der Typen 1, 3 und 4 sowie die OBD-Prüfung, wie in Abschnitt 2.4 beschrieben.
Die Typgenehmigungsbehörde muss für mindestens 5 Jahre die gesamte Dokumentation in Bezug auf die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion bereithalten und sie der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion sind in den Abschnitten 4.2 bis 4.7 sowie den Anlagen 1 und 2 dargelegt.;
- 10)
-
Nummer 4.1.3 erhält folgende Fassung:
- 4.1.3.
- Für die Zwecke der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller bezeichnet „Familie” die COP-Familie hinsichtlich der im Rahmen der Übereinstimmung der Produktion (COP) durchgeführten Prüfung Typ 1 (einschließlich der Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung) und hinsichtlich der Prüfung Typ 3 und schließt für die Prüfung Typ 4 die unter Nummer 3.2 beschriebenen Erweiterungen und die OBD-Familie mit den unter Nummer 3.4 beschriebenen OBD-Prüfungen ein.;
- 11)
-
die folgenden Nummern 4.1.3.1, 4.1.3.1.1 und 4.1.3.1.2 werden eingefügt:
- 4.1.3.1.
- Kriterien der COP-Familie
4.1.3.1.1. Für Fahrzeuge der Klasse M und für Fahrzeuge der Klasse N1 Unterklassen I und II muss die COP-Familie mit der Interpolationsfamilie gemäß Anhang XXI Absatz 5.6 identisch sein.
4.1.3.1.2 Im Falle von Fahrzeugen der Klasse N1 Unterklasse III und Fahrzeugen der Klasse N2 können nur Fahrzeuge, die in Bezug auf die folgenden Fahrzeug-, Antriebsstrang- und Kraftübertragungsmerkmale identisch sind, Teil derselben COP-Familie sein:
- a)
- Typ des Verbrennungsmotors: Kraftstoffart (oder -arten bei Fahrzeugen mit Flexfuel- oder Zweistoffbetrieb), Arbeitsverfahren, Hubraum, Volllastmerkmale, Motortechnologie, Ladesystem sowie weitere Motoruntersysteme oder Merkmale, die einen nicht vernachlässigbaren Einfluss auf die CO2-Emissionsmasse unter WLTP-Bedingungen haben
- b)
- Funktionsweise aller Bauteile im Antriebsstrang, die Einfluss auf die CO2-Emissionsmasse haben
- c)
- Getriebetyp (z. B. Handschaltung/automatisch/stufenlos) und Getriebemodell (z. B. Drehmoment, Anzahl der Gänge, Anzahl der Kupplungen usw.)
- d)
- Anzahl der Antriebsachsen.;
- 12)
-
Nummer 4.1.4 erhält folgende Fassung:
- 4.1.4.
- Die Häufigkeit der Produktprüfung durch den Hersteller ist auf eine Risikobewertungsmethode gemäß der internationalen Norm ISO 31000: 2018 – Risikomanagement – Grundsätze und Leitlinien zu stützen; zumindest für Typ 1 beträgt die Mindesthäufigkeit eine Prüfung pro 5000 hergestellte Fahrzeuge pro COP-Familie oder einmal pro Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt.;
- 13)
-
in Nummer 4.1.5 erhält Absatz 3 folgende Fassung:
„Hält die Genehmigungsbehörde das Prüfverfahren des Herstellers für unzulänglich, so sind direkt an Serienfahrzeugen physische Prüfungen gemäß den Nummern 4.2 bis 4.7 vorzunehmen.” ;
- 14)
-
in Nummer 4.1.6 erhält der zweite Satz im ersten Absatz folgende Fassung:
„Die Genehmigungsbehörde führt diese physischen Prüfungen und OBD-Prüfungen an Serienfahrzeugen durch, wie in den Nummern 4.2 bis 4.7 beschrieben.” ;
- 15)
-
die Nummern 4.2.1 und 4.2.2 erhalten folgende Fassung:
4.2.1. Die Prüfung Typ 1 ist an Serienfahrzeugen eines gültigen Mitglieds der COP-Familie, wie in Nummer 4.1.3.1 beschrieben, durchzuführen. Als Prüfergebnisse gelten die nach Durchführung aller Korrekturen auf der Grundlage dieser Verordnung erzielten Werte. Die Grenzwerte für die Prüfung der Übereinstimmung hinsichtlich der Schadstoffe sind in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegeben. In Bezug auf die CO2-Emissionen gilt als Grenzwert der vom Hersteller für das ausgewählte Fahrzeug festgelegte Wert in Übereinstimmung mit der in Anhang XXI Unteranhang 7 beschriebenen Interpolationsmethodik. Die Interpolationsberechnung wird von der Genehmigungsbehörde überprüft.
4.2.2. Aus der COP-Familie wird eine Zufallsstichprobe von drei Fahrzeugen gezogen. Nachdem die Genehmigungsbehörde die Fahrzeuge ausgewählt hat, darf der Hersteller daran keine Neueinstellung vornehmen.;
- 16)
- Nummer 4.2.2.1 wird gestrichen;
- 17)
-
unter Nummer 4.2.3 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:
- 4.2.3.
-
Das statistische Verfahren zur Berechnung der Prüfkriterien wird in Anlage 1 beschrieben.
Die Produktion gilt hinsichtlich einer COP-Familie als nicht übereinstimmend, wenn nach den Prüfkriterien in Anlage 1 für einen oder mehrere Schadstoffe und für die CO2-Werte die Entscheidung „nicht bestanden” getroffen wird.
Die Produktion gilt hinsichtlich einer COP-Familie als übereinstimmend, sobald nach den Prüfkriterien in Anlage 1 für alle Schadstoffe und für die CO2-Werte die Entscheidung „bestanden” getroffen wird.;
- 18)
-
Nummer 4.2.4 erhält folgende Fassung:
- 4.2.4.
- Auf Antrag des Herstellers und mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde können die Prüfungen an einem Fahrzeug der COP-Familie mit höchstens 15000 km Fahrleistung durchgeführt werden, um gemessene Entwicklungskoeffizienten (EvC) für Schadstoffe/CO2 für jede COP-Familie festzulegen. Die Fahrzeuge müssen vom Hersteller eingefahren sein, der keine Veränderungen an ihnen vornehmen darf.;
- 19)
-
in Nummer 4.2.4.1 Buchstabe c erhält der einleitende Teil folgende Fassung:
- c)
- die anderen Fahrzeuge der COP-Familie sind nicht einzufahren, sondern ihre Emissionen/EC/CO2 bei null km sind mit dem Entwicklungskoeffizienten des ersten eingefahrenen Fahrzeugs zu multiplizieren. In diesem Fall sind für die Prüfung gemäß Anlage 1 folgende Werte zu nehmen:;
- 20)
-
Nummer 4.4.3.3 erhält folgende Fassung:
- 4.4.3.3.
- Der gemäß Nummer 4.4.3.2 ermittelte Wert ist mit dem Wert zu vergleichen, der nach Anlage 2 Nummer 2.4 ermittelt wurde.;
- 21)
-
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nummer 1 erhält folgende Fassung:
- 1.
- In dieser Anlage wird das Verfahren beschrieben, mit dem die Anforderungen für die Übereinstimmung der Produktion bei der Prüfung Typ 1 hinsichtlich Schadstoffen/CO2 einschließlich der Anforderungen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb, und die Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung überprüft werden.
- b)
-
in Nummer 2 erhält der erste Absatz folgende Fassung:
An mindestens drei Fahrzeugen sind Messungen der in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genannten Schadstoffe und der CO2-Emissionen vorzunehmen; diese Zahl ist anschließend zu erhöhen, bis eine Entscheidung „bestanden” oder „nicht bestanden” erzielt wird. Die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung ist für jede der Prüfungen N zu bestimmen.;
- c)
-
in Nummer 3 Ziffer iii, nach dem einleitenden Teil, erhält der Text
A × L – VAR/L ≤ Xtests < A × L – ((N – 3)/13) × VAR/L
folgende Fassung:
A × L – VAR/L ≤ Xtests ≤ A × L – ((N – 3)/13) × VAR/L;
- d)
-
in Nummer 4 Ziffer iii, nach dem einleitenden Teil, erhält der Text
A – VAR ≤ Xtests < A – ((N – 3)/13) × VAR
folgende Fassung:
A – VAR ≤ Xtests ≤ A – ((N – 3)/13) × VAR;
- e)
- in Nummer 4 wird der letzte Absatz gestrichen;
- f)
-
folgende Nummer 5 wird angefügt:
- 5.
-
Für Fahrzeuge im Sinne des Artikel 4a ist die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung wie folgt zu berechnen:
- xi,OBFCM=
- für jede einzelne Prüfung i gemäß den Formeln in Anhang XXII Nummer 4.2 berechnete Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung.
Die Typgenehmigungsbehörde führt eine Liste der ermittelten Genauigkeitswerte für jede geprüfte COP-Familie.;
- 23)
-
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- in Nummer 1.2 erhalten die Worte „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.3” die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.2.3” ;
- b)
- in Nummer 2.3 erhalten die Worte „Anhang XXI Absatz 4.1.1” die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 8 Absatz 4.1.1” ;
- c)
- in Nummer 2.4 erhalten die Worte „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.3” die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.2.3” ;
- 24)
-
Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
-
die folgenden Nummern 0.2.2.1. bis 0.2.3.9. werden eingefügt:
0.2.2.1. Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (ggf. Bereich eingeben): Masse des endgültigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (in kg) … Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm2): … Rollwiderstand (in kg/t): … Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): …
0.2.3. Kennungen:
0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: …
0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: …
0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: …
0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
0.2.3.4.1. Fahrwiderstandsfamilie VH: …
0.2.3.4.2. Fahrwiderstandsfamilie VL: …
0.2.3.4.3. Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: …
0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie: …
0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: …
0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: …
0.2.3.8. Kennung der OBD-Familie: …
0.2.3.9. Kennung weitere Familie: …;
- b)
- Nummer 2.6. b) wird gestrichen.
- c)
-
die folgende Nummer 2.6.3. wird eingefügt:
- 2.6.3.
- Rotationsmasse: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): …;
- d)
-
Nummer 3.2.2.1. erhält folgende Fassung:
- 3.2.2.1.
- Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff (1), (6);
- e)
-
Nummer 3.2.12.2.5.5 erhält folgende Fassung: erhält folgende Fassung:
- 3.2.12.2.5.5.
- Schematische Darstellung des Kraftstofftanks (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): …;
- f)
-
die folgenden Nummern 3.2.12.2.5.5.1. bis 3.2.12.2.5.5.5. werden eingefügt:
3.2.12.2.5.5.1. Fassungsvermögen, Material und Ausführung des Kraftstofftanksystems: …
3.2.12.2.5.5.2. Beschreibung des Dampfschlauchmaterials, des Kraftstoffleitungsmaterials und der Anschlusstechnik des Kraftstoffsystems: …
3.2.12.2.5.5.3. Versiegeltes Tanksystem: ja/nein
3.2.12.2.5.5.4. Beschreibung der Einstellung des Entlastungsventils am Kraftstofftank (Lufteinlass und Druckentlastung): …
3.2.12.2.5.5.5. Beschreibung des Steuerungssystems für die Spülung: …;
- g)
-
Nummer 3.2.12.2.5.6. erhält folgende Fassung:
- 3.2.12.2.5.6.
- Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: …;
- h)
-
folgende Nummer 3.2.12.2.5.7. wird eingefügt:
- 3.2.12.2.5.7.
- Diffusionsfaktor: …;
- i)
-
folgende Nummer 3.2.12.2.12. wird eingefügt:
- 3.2.12.2.12.
- Wassereinspritzung: ja/nein (1);
- j)
- Nummer 3.2.19.4.1. wird gestrichen;
- k)
-
Nummer 3.2.20 erhält folgende Fassung:
- 3.2.20.
- Angaben zur Wärmespeicherung;
- l)
-
Nummer 3.2.20.2. erhält folgende Fassung:
- 3.2.20.2.
- Dämmmaterialien: ja/nein (1);
- m)
-
folgende Nummern 3.2.20.2.5., 3.2.20.2.5.1., 3.2.20.2.5.2., 3.2.20.2.5.3. und 3.2.20.2.6. werden eingefügt:
3.2.20.2.5. Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung: ja/nein (1)
3.2.20.2.5.1. (keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Mindestabkühlzeit, tsoak_ATCT (in Stunden): …
3.2.20.2.5.2. (keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Messpunkt für die Motortemperatur: …
3.2.20.2.6. Konzept mit einzelner Interpolationsfamilie innerhalb der ATCT-Familie: ja/nein (1);
- n)
-
folgende Nummer 3.3 wird eingefügt:
- 3.3.
- Elektrische Maschine
3.3.1. Typ (Wicklung, Erregung): …
3.3.1.1. Größte Stundenleistung: … kW (nach Angabe des Herstellers)
3.3.1.1.1. Höchste Nutzleistung (a) … kW (nach Angabe des Herstellers)
3.3.1.1.2. Höchste 30-Minuten-Leistung (a)… kW (nach Angabe des Herstellers)
3.3.1.2. Betriebsspannung:… V
- 3.3.2.
- REESS
3.3.2.1. Anzahl der Zellen: …
3.3.2.2. Masse: … kg
3.3.2.3. Kapazität: … Ah (Amperestunden)
3.3.2.4. Position: …;
- o)
-
die Nummern 3.5.7.1 und 3.5.7.1.1 erhalten folgende Fassung:
- 3.5.7.1.
- Parameter des Prüffahrzeugs
Fahrzeug Fahrzeug, niedriger Wert (VL)
falls vorhanden
Fahrzeug, hoher Wert
(VH)
VM
falls vorhanden
V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie(*)) Standardwerte Art des Fahrzeugaufbaus — Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie) — — Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße: Reifen, Fabrikmarke und Typ, falls Messung — Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messung — Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t) Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messung Delta CD × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L) — — — Delta CD × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie — — Prüfmasse des Fahrzeugs (kg) Fahrwiderstandskoeffizienten f0 (N) f1 (N/(km/h)) f2 (N/(km/h)2) Querschnittsfläche m2 (0,000 m2) — — — Energiebedarf des Zyklus (J) 3.5.7.1.1. Für die Prüfung Typ 1 und für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung verwendeter Kraftstoff (nur Flüssiggas- oder Erdgasfahrzeuge): …;
- p)
- die Nummern 3.5.7.1.1.1 bis 3.5.7.1.3.2.3 werden gestrichen;
- q)
-
die Nummern 3.5.7.2.1 bis 3.5.7.2.1.2.0 erhalten folgende Fassung:
- 3.5.7.2.1.
- CO2-Emissionsmenge bei ICE-Fahrzeugen und NOVC-HEV
3.5.7.2.1.0. Mindest- und Höchstwerte der CO2-Emissionen innerhalb der Interpolationsfamilie
3.5.7.2.1.1. Fahrzeug, hoher Wert: … g/km
3.5.7.2.1.1.0. Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ): … g/km
3.5.7.2.1.2. Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): … g/km
3.5.7.2.1.2.0. Fahrzeug, niedriger Wert (NEFZ): … g/km
3.5.7.2.1.3. Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls): … g/km
3.5.7.2.1.3.0. Fahrzeug, mittlerer Wert (NEFZ): … g/km;
- r)
-
die Nummern 3.5.7.2.2 bis 3.5.7.2.2.3.0 erhalten folgende Fassung:
- 3.5.7.2.2.
- CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung bei OVC-HEV
3.5.7.2.2.1. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, hoher Wert: g/km
3.5.7.2.2.1.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ, Bedingung B): g/km
3.5.7.2.2.2. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): g/km
3.5.7.2.2.2.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung B): g/km
3.5.7.2.2.3. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls): g/km
3.5.7.2.2.3.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung B): g/km;
- s)
-
Nummern 3.5.7.2.3. bis 3.5.7.2.3.3.0. erhalten folgende Fassung:
- 3.5.7.2.3.
- CO2-Emissionsmenge bei Entladung und gewichtete CO2-Emissionsmenge für OVC-HEV
3.5.7.2.3.1. CO2-Emissionsmenge bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert: … g/km
3.5.7.2.3.1.0. CO2-Emissionsmenge bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ Bedingung A): … g/km
3.5.7.2.3.2. CO2-Emissionsmenge von Fahrzeug, niedriger Wert, bei Entladung (gegebenenfalls): … g/km
3.5.7.2.3.2.0. CO2-Emissionsmenge von Fahrzeug, niedriger Wert, bei Entladung (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung A): … g/km
3.5.7.2.3.3. CO2-Emissionsmenge von Fahrzeug M, mittlerer Wert, bei Entladung (gegebenenfalls): … g/km
3.5.7.2.3.3.0. CO2-Emissionsmenge von Fahrzeug, mittlerer Wert, bei Entladung (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung A): … g/km;
- t)
-
folgende Nummer 3.5.7.2.3.4. wird hinzugefügt:
- 3.5.7.2.3.4.
- Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie;
- u)
- Nummer 3.5.7.4.3. wird gestrichen;
- v)
-
Nummer 3.5.8.3. erhält folgende Fassung:
- 3.5.8.3.
- Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w1)
Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (NEFZ) (g/km)(w5)
Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5)
Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation (w2) Code der Ökoinnovation (w3) - 1.
- CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km)
- 2.
- CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km)
- 3.
- CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4)
- 4.
- CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1
- 5.
- Nutzungsfaktor (UF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird
Einsparungen von CO2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5 xxxx/201x - w)
-
die folgende Nummer 3.8.5. wird eingefügt:
- 3.8.5.
- Angaben zum Schmiermittel: …W…;
- x)
- die Nummern 4.5.1.1., 4.5.1.2. und 4.5.1.3. werden gestrichen;
- y)
- in Nummer 4.6. wird das Wort „Rückwärtsgang” am Ende der ersten Tabellenspalte gestrichen;
- z)
-
die folgenden Nummern 4.6.1. bis 4.6.1.7.1. werden eingefügt:
- 4.6.1.
- Gangwechsel
4.6.1.1. Gang 1 ausgeschlossen: ja/nein (1)
4.6.1.2. n_95_high für jeden Gang: … min– 1
4.6.1.3. nmin_drive
4.6.1.3.1. 1. Gang: … min– 1
4.6.1.3.2. 1. Gang in den 2. Gang: … min– 1
4.6.1.3.3. 2. Gang bis zum Stillstand: … min– 1
4.6.1.3.4. 2. Gang: … min– 1
4.6.1.3.5. 3. Gang und höher: … min– 1
4.6.1.4. n_min_drive_set bei Phasen mit Beschleunigung/konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up): … min– 1
4.6.1.5. n_min_drive_set bei Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):
4.6.1.6. Anfangszeitraum
4.6.1.6.1. t_start_phase: … s
4.6.1.6.2. n_min_drive_start: … min– 1
4.6.1.6.3. n_min_drive_up_start: … min– 1
4.6.1.7. ASM-Einsatz: ja/nein (1)
4.6.1.7.1. ASM-Werte: …;
- aa)
-
folgende Nummer 4.12. wird eingefügt:
- 4.12.
- Getriebeschmiermittel: …W…;
- ab)
- die Nummern 9.10.3. und 9.10.3.1. werden gestrichen;
- ac)
-
die folgenden Nummern 12.8. bis 12.8.3.2. werden eingefügt:
- 12.8.
- Geräte oder Systeme mit vom Fahrer wählbaren Betriebsarten, wenn diese Geräte/Systeme die CO2-Emissionen und/oder die Grenzwertemissionen beeinflussen und über keine primäre Betriebsart verfügen: ja/nein (1)
- 12.8.1.
- Prüfung bei Ladungserhaltung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)
12.8.1.1. Günstigste Betriebsart: …
12.8.1.2. Ungünstigste Betriebsart: …
- 12.8.2.
- Prüfung bei Entladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)
12.8.2.1. Günstigste Betriebsart: …
12.8.2.2. Ungünstigste Betriebsart: …
- 12.8.3.
- Prüfung Typ 1 (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)
12.8.3.1. Günstigste Betriebsart: …
12.8.3.2. Ungünstigste Betriebsart: …;
- ad)
- in Anlage 3 wird die Anlage zum Beschreibungsbogen gestrichen;
- 23)
-
Anlage 3a wird wie folgt geändert:
- a)
-
Buchstabe d erhält folgende Fassung:
- d)
-
ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), unter anderem eine Risikobewertung mit einer Einschätzung des Risikos mit und ohne AES, und Informationen zu Folgendem:
- i)
- warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten;
- ii)
- ggf. Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen;
- iii)
- ggf. Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden;
- iv)
- ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;;
- b)
-
folgende Absätze 2 und 3 werden hinzugefügt:
Die erweiterte Dokumentation ist auf 100 Seiten beschränkt und muss alles Notwendige für die AES-Bewertung durch die Typgenehmigungsbehörde enthalten. Erforderlichenfalls können der Dokumentation Anhänge und weitere Unterlagen mit zusätzlichen, ergänzenden Informationen beigefügt werden. Bei jeder Änderung an der AES muss der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde eine neue Fassung der erweiterten Dokumentation zukommen lassen. Die neue Fassung muss auf die vorgenommenen Änderungen und deren Folgen beschränkt sein. Die neue AES-Fassung wird von der Typgenehmigungsbehörde geprüft und gebilligt.
Die erweiterte Dokumentation ist wie folgt aufzubauen:
Erweiterte Dokumentation für AES-Antrag Nr. YYY/OEM gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
Teile Absatz Ziffer Erläuterung Einleitung Dokumente Einführungsschreiben an die Typgenehmigungsbehörde Bezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen Versionstabelle Inhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen Tabelle mit den beigefügten Dokumenten Liste mit allen beigefügten Dokumenten Querverweise Verknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind) Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtung samt Unterschrift Kerndokument 0 Akronyme/Abkürzungen 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG 1.1 Allgemeine Darstellung des Motors Beschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, … 1.2 Allgemeine Systemarchitektur Blockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Stellgliedern, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors 1.3 Auslesung der Software- und Kalibrierungsversion z. B. Erläuterungen zum Lesegerät 2 Standard-Emissionsstrategien 2.x BES x Beschreibung der Strategie x 2.y BES y Beschreibung der Strategie y 3 Zusätzliche Emissionsstrategien (AES) 3.0 Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z. B. Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.) 3.x AES x - 3.x.1
- AES-Begründung
- 3.x.2
- gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung
- 3.x.3
- Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter
- 3.x.4
- Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO2-Emissionen
3.y AES y 3.y.1
3.y.2
usw.
100-Seiten-Obergrenze endet hier. Anhang Liste mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Referenz zur technischen Hilfe, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jeder Steuereinheit (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend) Beigefügte Dokumente Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx Risikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls) Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. yyy Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-Auswirkungen Prüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs/Datum der Prüfungen, Emissions-/CO2-Belastungen mit/ohne AES-Aktivierung;
- 24)
-
die folgende Anlage 3b wird eingefügt:
Anlage 3b
Methodik für die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie (AES)
Die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie durch die Typgenehmigungsbehörde muss mindestens die folgenden Überprüfungen beinhalten:- 1)
- Die Erhöhung der Emissionen infolge der AES muss so gering wie möglich gehalten werden.
- (a)
- Der Anstieg der Gesamtemissionen bei der Verwendung eines AES muss bei normaler Nutzung und Lebensdauer des Fahrzeugs stets so gering wie möglich gehalten werden.
- (b)
- Wenn eine Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der vorläufigen Bewertung der AES eine verbesserte Emissionsminderung ermöglichen würde, so ist diese ohne unbegründete Modulation zu verwenden.
- 2)
- Wenn das Risiko eines plötzlichen und irreparablen Schadens am Antriebsenergiewandler und am Antriebsstrang, so wie in der gemeinsamen Entschließung Nr. 2 (M.R.2) der UNECE-Übereinkommen von 1958 und 1998 über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen(6) definiert, als Begründung für eine AES verwendet wird, dann ist dies angemessen mindestens anhand der folgenden Informationen nachzuweisen und zu dokumentieren:
- (a)
- Der Nachweis des katastrophalen (d. h. plötzlichen und irreparablen) Motorschadens ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
- (b)
- Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES dieses Risiko beseitigt oder mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.
- (c)
- Die Dauerhaltbarkeit und der langfristige Schutz des Motors oder von Bauteilen des Emissionsminderungssystems vor Verschleiß und Fehlfunktionen gelten nicht als zulässige Begründung für eine Ausnahme vom Verbot von Abschalteinrichtungen.
- 3)
- Mit einer angemessenen technischen Beschreibung ist zu dokumentieren, warum eine AES für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist:
- (a)
- Der Nachweis eines erhöhten Risikos für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs sollte vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, geliefert werden.
- (b)
- Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES das Sicherheitsrisiko mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.
- 4)
- In einer angemessenen technischen Beschreibung ist zu dokumentieren, warum die Verwendung einer AES während des Motorstarts notwendig ist:
- (a)
- Der Nachweis der Notwendigkeit einer AES während des Motorstarts ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
- (b)
- Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES eine verbesserte Emissionsminderung während des Motorstarts ermöglichen würde, ist diese soweit technisch irgend möglich zu verwenden.
- 25)
-
Anlage 4 wird wie folgt geändert:
- a)
-
im Muster des EG-Typgenehmigungsbogens wird in Abschnitt I die folgende Nummer 0.4.2 eingefügt:
- 0.4.2.
- Basisfahrzeug (5a) (1): ja/nein (1);
- b)
-
der Nachtrag zum EG-Typgenehmigungsbogen wird wie folgt geändert:
- i)
-
Nummer 0 erhält folgende Fassung:
- 0.
- Kennung der Interpolationsfamilie im Sinne von Nummer 5.0 Anhang XXI der Verordnung (EU) 2017/1151
0.1. Kennung: …
0.2. Kennung des Basisfahrzeugs (5a) (1): …;
- ii)
-
die Nummern 1.1, 1.2 und 1.3 erhalten folgende Fassung:
1.1. Fahrzeugmasse in fahrbereitem Zustand:
VL (1): …
VH: …
1.2. Höchstmasse:
VL (1): …
VH: …
1.3. Bezugsmasse:
VL (1): …
VH: …;
- iii)
-
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:
- 2.1.
- Prüfergebnisse Auspuffemissionen
Prüfung 1
Ergebnisse Typ 1 CO
(mg/km)
THC
(mg/km)
NMHC
(mg/km)
NOx
(mg/km)
THC + NOx
(mg/km)
PM
(mg/km)
PN
(Anzahl, 1011/km)
Gemessen (8) (9) Ki × (8) (10) (11) Ki + (8) (10) (11) Mittlerer Wert, berechnet mittels Ki (M×Ki oder M+Ki) (9) (12) DF (+) (8) (10) DF (×) (8) (10) Endmittelwert, berechnet mit Ki und DF (13) Grenzwert Prüfung 2 (falls anwendbar)
Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 2 wiederholen.Prüfung 3 (falls anwendbar)
Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 3 wiederholen. Prüfung 1, Prüfung 2 (falls zutreffend) und Prüfung 3 (falls zutreffend) für VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend) wiederholen.ATCT-Prüfung
CO2-Emissionen [g/km] Kombiniert ATCT (14°C) MCO2,Treg Typ 1 (23°C) MCO2,23° Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF)
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C) für das Bezugsfahrzeug: … Mindestabkühlzeit tsoak_ATCT (s): … Lage des Temperaturfühlers: … Kennung der ATCT-Familie: … Typ 2: (einschließlich der für die Verkehrssicherheitsprüfung benötigten Daten)Ergebnis der ATCT-Prüfung CO
(mg/km)
THC
(mg/km)
NMHC
(mg/km)
NOx
(mg/km)
THC + NOx
(mg/km)
PM
(mg/km)
PN
(Anzahl, 1011/km)
Gemessen(7)(8) Grenzwerte
Typ 3: … Typ 4: … g/Prüfung Prüfverfahren gemäß: Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] / der Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] / Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151 [2 Tage WLTP] (1). Typ 5:Prüfung CO-Wert
(% vol)
Lambdawert (1) Motordrehzahl
(min– 1)
Motoröltemperatur
(°C)
Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl keine Angabe Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl - —
Dauerhaltbarkeitsprüfung: Prüfung am vollständigen Fahrzeug/auf dem Alterungsprüfstand/keine (1)
- —
Verschlechterungsfaktor DF: berechnet/zugeteilt (1)
- —
Werte angeben: …
- —
Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) (14): …
Typ 6 CO (g/km) THC (g/km) Messwert Grenzwert - iv)
-
Nummer 2.5.1 erhält folgende Fassung:
- 2.5.1.
- Reines ICE-Fahrzeug und nicht extern aufladbares Hybrid- Elektrofahrzeug;
- v)
-
folgende Nummer 2.5.1.0 wird eingefügt:
- 2.5.1.0.
- Mindest- und Höchstwerte für CO2 innerhalb der Interpolationsfamilie;
- vi)
-
die Nummern 2.5.1.1.3 und 2.5.1.1.4 erhalten folgende Fassung:
- 2.5.1.1.3.
- CO2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9 der Verordnung (EU) 2017/1151)
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte MCO2,p,H / MCO2,c,H - 2.5.1.1.4.
- Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)
Kraftstoffverbrauch (FC): (l/100 km) oder m3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FCp,H / FCc,H - vii)
-
die Nummern 2.5.1.2 bis 2.5.1.3 erhalten folgende Fassung:
- 2.5.1.2.
- Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)
2.5.1.2.1. Energiebedarf des Zyklus: … J
2.5.1.2.2. Fahrwiderstandskoeffizienten
2.5.1.2.2.1. f0, N: …
2.5.1.2.2.2. f1, N/(km/h): …
2.5.1.2.2.3. f2, N/(km/h) (2): …
- 2.5.1.2.3.
- CO2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte MCO2,p,L / MCO2,c,L - 2.5.1.2.4.
- Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)
Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FCp,L / FCc,L - 2.5.1.3.
- Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) für NOVC-HEV (gegebenenfalls);
- viii)
-
die folgenden Nummern 2.5.1.3.1 bis 2.5.1.3.4 werden eingefügt:
- 2.5.1.3.1.
- Energiebedarf des Zyklus: … J
- 2.5.1.3.2.
- Fahrwiderstandskoeffizienten
2.5.1.3.2.1. f0, N: …
2.5.1.3.2.2. f1, N/(km/h): …
2.5.1.3.2.3. f2, N/(km/h) (2): …
- 2.5.1.3.3.
- CO2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte MCO2,p,L / MCO2,c,L - 2.5.1.3.4.
- Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9)
Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FCp,L / FCc,L - ix)
- Nummer 2.5.1.3.1 wird gestrichen;
- x)
-
die folgenden Nummern 2.5.1.4 und 2.5.1.4.1 werden eingefügt:
2.5.1.4. Bei Fahrzeugen, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden und die mit einem System mit periodischer Regeneration nach Artikel 2 Nummer 6 dieser Verordnung ausgestattet sind, sind die Ergebnisse gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 1 durch den Ki-Faktor zu korrigieren.
D — die Zahl der Fahrzyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: … d — die Zahl der Fahrzyklen, die für die Regeneration erforderlich sind: … Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) (14): …- 2.5.1.4.1.
- Angaben zur Regenerierungsstrategie für CO2-Emissionen und Kraftstoff
Beim Basisfahrzeug ist 2.5.1 zu wiederholen;Kombiniert Ki (additiv/multiplikativ) (1)
Werte für CO2 und Kraftstoffverbrauch (10)
- xi)
-
die Nummern 2.5.2.1 bis 2.5.2.1.2 erhalten folgende Fassung:
- 2.5.2.1.
- Stromverbrauch
- 2.5.2.1.1.
- Fahrzeug, hoher Wert (VH)
2.5.2.1.1.1. Energiebedarf des Zyklus: … J
2.5.2.1.1.2. Fahrwiderstandskoeffizienten
2.5.2.1.1.2.1. f0 in N: …
2.5.2.1.1.2.2. f1 in N/(km/h): …
2.5.2.1.1.2.3. f2 in N/(km/h) (2): …
Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert Berechneter Stromverbrauch 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.1.1.3. Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden
- 2.5.2.1.2.
- Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)
2.5.2.1.2.1. Energiebedarf des Zyklus: … J
2.5.2.1.2.2. Fahrwiderstandskoeffizienten
2.5.2.1.2.2.1. f0 in N: …
2.5.2.1.2.2.2. f1 in N/(km/h): …
2.5.2.1.2.2.3. f2 in N/(km/h) (2): …
Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert Berechneter Stromverbrauch 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.1.2.3. Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden;
- xii)
-
Nummer 2.5.2.2 erhält folgende Fassung:
- 2.5.2.2.
- Reichweite im reinen Elektrobetrieb
- 2.5.2.2.1.
- Fahrzeug, hoher Wert (VH)
Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — - 2.5.2.2.2.
- Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)
Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — - xiii)
-
die Nummern 2.5.3.1 bis 2.5.3.2 erhalten folgende Fassung:
- 2.5.3.1.
- CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung
- 2.5.3.1.1.
- Fahrzeug, hoher Wert (VH)
2.5.3.1.1.1. Energiebedarf des Zyklus: … J
2.5.3.1.1.2. Fahrwiderstandskoeffizienten
2.5.3.1.1.2.1. f0, N: …
2.5.3.1.1.2.2. f1, N/(km/h): …
2.5.3.1.1.2.3. f2, N/(km/h) (2): …
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte MCO2,p,H / MCO2,c,H - 2.5.3.1.2.
- Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)
2.5.3.1.2.1. Energiebedarf des Zyklus: … J
2.5.3.1.2.2. Fahrwiderstandskoeffizienten
2.5.3.1.2.2.1. f0, N: …
2.5.3.1.2.2.2. f1, N/(km/h): …
2.5.3.1.2.2.3. f2, N/(km/h) (2): …
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte MCO2,p,L / MCO2,c,L - 2.5.3.1.3.
- Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls)
2.5.3.1.3.1. Energiebedarf des Zyklus: … J
2.5.3.1.3.2. Fahrwiderstandskoeffizienten
2.5.3.1.3.2.1. f0, N: …
2.5.3.1.3.2.2. f1, N/(km/h): …
2.5.3.1.3.2.3. f2, N/(km/h) (2): …
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert MCO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt MCO2,p,M / MCO2,c,M - 2.5.3.2.
- CO2-Emissionsmasse bei Entladung
Fahrzeug, hoher Wert (VH)
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert MCO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert MCO2,CD,H Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert MCO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert MCO2,CD,L Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls)
CO2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert MCO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert MCO2,CD,M - xiv)
-
in Nummer 2.5.3.3 wird folgende Nummer 2.5.3.3.1 eingefügt:
- 2.5.3.3.1.
- Mindest- und Höchstwerte für CO2 innerhalb der Interpolationsfamilie;
- xv)
-
Nummer 2.5.3.5 erhält folgende Fassung:
- 2.5.3.5.
- Kraftstoffverbrauch bei Entladung
Fahrzeug, hoher Wert (VH)
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FCCD,H Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FCCD,L Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls)
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FCCD,M - xvi)
-
Nummer 2.5.3.7.1 erhält folgende Fassung:
- 2.5.3.7.1.
- Vollelektrische Reichweite (AER)
AER (km) Prüfung Stadt Kombiniert AER-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte AER - xvii)
-
Nummer 2.5.3.7.4 erhält folgende Fassung:
- 2.5.3.7.4.
- Reichweite bei Entladung RCDC
RCDC (km) Prüfung Kombiniert RCDC-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte RCDC - xviii)
-
die Nummern 2.5.3.8.2 und 2.5.3.8.3 erhalten folgende Fassung:
- 2.5.3.8.2.
- UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung ECAC,CD (kombiniert)
ECAC,CD (Wh/km) Prüfung Kombiniert ECAC,CD-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte ECAC,CD - 2.5.3.8.3.
- UF-gewichteter Stromverbrauch ECAC, weighted (kombiniert)
ECAC,weighted (Wh/km) Prüfung Kombiniert ECAC,weighted-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte ECAC,weighted - xix)
-
die folgende Nummer 2.5.4 wird eingefügt:
- 2.5.4.
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert Endwerte FCc - xx)
-
die folgende Nummer 2.5.5 wird eingefügt:
- 2.5.5.
- Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs: ja/nicht zutreffend …;
- xxi)
-
Erläuterungen wird folgende Fußnote 5a eingefügt:
- (5a)
- gemäß Artikel 3 Nummer 18 der Richtlinie 2007/46/EG;
- c)
-
die Anlage zum Beiblatt des Typgenehmigungsbogens erhält folgende Fassung:
- i)
-
die Überschrift von Nummer 1 erhält folgende Fassung:
- 1.
- Bestimmung der CO2-Emissionen gemäß Anhang I Nummer 3.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153;
- ii)
-
Nummer 2.1.1 erhält folgende Fassung:
- 2.1.1.
- CO2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV)
CO2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert MCO2,NEDC_H,test; - iii)
-
folgende Nummern 2.1.2 und 2.1.2.1 werden eingefügt:
- 2.1.2.
- Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC)
- 2.1.2.1.
- CO2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV)
CO2-Emissionen [g/km] Kombiniert MCO2,NEDC_H,test,condition A MCO2,NEDC_H,test,condition B MCO2,NEDC_H,test,weighted - iv)
-
Nummer 2.2.1 erhält folgende Fassung:
- 2.2.1.
- CO2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV)
CO2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert MCO2,NEDC_L,test; - v)
-
folgende Nummern 2.2.2 und 2.2.2.1 werden eingefügt:
- 2.2.2.
- Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC)
- 2.2.2.1.
- CO2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV)
CO2-Emissionen [g/km] Kombiniert MCO2,NEDC_L,test,condition A MCO2,NEDC_L,test,condition B MCO2,NEDC_L,test,weighted'; - vi)
-
die Nummer 3 erhält folgende Fassung:
- 3.
-
Abweichungs- und Prüffaktoren (gemäß Nummer 3.2.8 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 bestimmt)
Abweichungsfaktor (falls zutreffend) Prüffaktor (falls zutreffend) „1” oder „0” Hashcode der vollständigen Korrelationsdatei (gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153);
- vii)
-
die folgenden Nummern 4 bis 4.2.3 werden eingefügt:
- 4.
- NEFZ-Endwerte für CO2 und Kraftstoffverbrauch
- 4.1.
- NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV)
Stadt Außerorts Kombiniert CO2-Emissionen (g/km) MCO2,NEDC_L, final MCO2,NEDC_H, final Kraftstoffverbrauch (l/100 km) FCNEDC_L, final FCNEDC_H, final - 4.2.
- NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV)
4.2.1. CO2-Emissionen (g/km): siehe die Nummern 2.1.2.1 und 2.2.2.1
4.2.2. Stromverbrauch (Wh/km): siehe die Nummern 2.1.2.2 und 2.2.2.2
- 4.2.3.
- Kraftstoffverbrauch (l/100 km)
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert FCNEDC_L,test,condition A FCNEDC_L,test,condition B FCNEDC_L,test,weighted
- 26)
-
Anlage 6 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Tabelle 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
die Zeilen AG bis AL erhalten folgende Fassung:
AG Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2017 (1) 31.8.2019 BG Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019 CG Euro 6d-TEMP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2019 31.8.2019 DG Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2019 1.9.2019 31.12.2020 AH Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2018 (1) 31.8.2019 BH Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2020 CH Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021 AI Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2018 (1) 31.8.2019 BI Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2020 CI Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021 AJ Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019 AK Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2020 AL Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2020 AM Euro 6d-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.12.2020 AN Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.12.2021 AO Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.12.2021 AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022
- b)
-
im Anschluss an Tabelle 1 wird folgender Text in der Erläuterung in Bezug auf EURO 6d-TEMP eingefügt:
Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-ISC = RDE-Prüfung mit vorläufigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständige Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6” (einschließlich PN-RDE) und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb);
Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC = RDE-NOx-Prüfung mit vorläufigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständigen Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6” (einschließlich PN-RDE), 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb);;
- c)
-
im Anschluss an Tabelle 1 wird folgender Text in der Erläuterung in Bezug auf EURO 6d eingefügt:
Emissionsnorm Euro 6d-ISC = RDE-Prüfung mit endgültigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständigen Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6” , 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb);
Emissionsnorm Euro 6d-ISC-FCM = RDE-Prüfung mit endgültigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständige Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6” , 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen, Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb).;
- 27)
-
die Anlagen 8a bis 8c erhalten folgende Fassung:
Anlage 8a
Prüfberichte
Ein Prüfbericht ist ein Bericht, der von dem für die Durchführung der Prüfungen nach dieser Verordnung zuständigen technischen Dienst ausgestellt wird.TEIL I
Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung Typ 1 erforderlichen Mindestdaten.BERICHT Nummer
ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND … Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie : Kennung(en) der Interpolationsfamilie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : IP-Kennung : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen. ORT, TT/MM/JJJJ Allgemeine Bemerkungen:
Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden.
Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen am Anfang des Prüfberichts ausreichen.
Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen.
- a)
- Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
- b)
- Spezifisch für Selbstzündungsmotoren
- 1.
- BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE: HOCH, NIEDRIG UND M (FALLS ZUTREFFEND)
- 1.1.
- Allgemeines
Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN Klasse : Aufbau : Antriebsräder : - 1.1.1.
- Aufbau des Antriebsstrangs
Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen- 1.1.2.
- VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt Anzahl und Anordnung der Zylinder : Hubraum (cm3) : Leerlaufdrehzahl (min-1) : + Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min-1) (a) : + Motornennleistung: : kW bei U/min Maximales Nettodrehmoment : Nm bei U/min Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl Isolierung : Material, Menge, Lage, Volumen und Gewicht
Bei mehr als einem Prüfkraftstoff die Nummer wiederholen- 1.1.3.
- PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – … Dichte bei 15 °C : Schwefelgehalt : Nur bei Diesel B7 und Benzin E10 : Chargennummer : Willans-Faktoren (für reine ICE-Fahrzeuge) für die CO2-Emission (gCO2/MJ) :
Bei mehr als einer Kraftstoffanlage Absatz wiederholen- 1.1.4.
- KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend)
Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung Kraftstoffart des Fahrzeugs: : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel- Steuergerät Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen Geprüfte Software : z. B. mittels Lesegerät ausgelesen Luftmengenmesser : Drosselklappengehäuse : Druckfühler : Einspritzpumpe : Einspritzdüse(n) :
Bei mehr als einem Ansaugsystem Absatz wiederholen- 1.1.5.
- ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend)
Lader: : ja/nein
Fabrikmarke und Typ (1)
Ladeluftkühler: : ja/nein
Typ (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)
Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ Ansaugschalldämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ
Bei mehr als einem System Absatz wiederholen- 1.1.6.
- AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend)
Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend
katalysiert: ja/nein
Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonde(n) : vor Katalysator/hinter Katalysator Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend Wassereinspritzung : mit/ohne/nicht zutreffend AGR (Abgasrückführung). : mit/ohne/nicht zutreffend
mit/ohne Kühlung
HP/LP
Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend Bezeichnung und Lage der NOx-Sonde(n) : davor/danach Allgemeine Beschreibung (1) :
Bei mehr als einer Wärmespeichereinrichtung Absatz wiederholen- 1.1.7.
- WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend)
Wärmespeichereinrichtung : ja/nein Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie in J) : Dauer der Wärmefreisetzung (s) :
Bei mehr als einem Getriebe Absatz wiederholen- 1.1.8.
- KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend)
Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h)) / (Motordrehzahl (1000 (min– 1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos Gangwechselverfahren Primäre Betriebsart(**) : ja/nein
Normal/Drive/Eco/…
Beste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Ungünstigste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Höchster Stromverbrauch (ggf.) : Steuergerät : Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Reifen Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : R.B. R.P. R.T. V1000 1. 1/1 2. 1/1 3. 1/1 4. 1/1 5. 1/1 …
Bei mehr als einer elektrischen Maschine Absatz wiederholen- 1.1.9.
- ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Spitzenleistung (kW) :
Bei mehr als einem Antriebs-REESS Absatz wiederholen- 1.1.10.
- ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Kapazität (Ah) : Nennspannung (V) :
Bei mehr als einer Brennstoffzelle Absatz wiederholen- 1.1.11.
- BRENNSTOFFZELLE (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Höchstleistung (kW) : Nennspannung (V) :
Es kann sich um mehr als eine Leistungselektronik handeln (Antriebswandler, Niederspannungssystem oder Lader)- 1.1.12.
- LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Leistung (kW) : - 1.2.
- Beschreibung VH – FAHRZEUG, HOHER WERT
- 1.2.1.
- MASSE
Prüfmasse VH (in kg) : - 1.2.2.
- FAHRWIDERSTANDSPARAMETER
f0 (N) : f1 (N/(km/h)) : f2 (N/(km/h)2) : Energiebedarf des Zyklus (J) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : - 1.2.3.
- PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend - 1.2.4.
- SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet nmin drive 1. Gang : …min– 1 von 1. Gang zu 2. Gang : …min– 1 von 2. Gang bis Stillstand : …min– 1 2. Gang : … min– 1 3. Gang und höher : … min– 1 Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein n_95_high für jeden Gang : … min– 1 n_min_drive_set für Beschleunigung / Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min– 1 n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min– 1 t_start_phase : … s n_min_drive_start : … min– 1 N_min_drive_up_start : … min– 1 Verwendung von ASM : ja/nein ASM-Werte : - 1.3.
- Beschreibung VL – FAHRZEUG, UNTERER WERT (falls zutreffend)
- 1.3.1.
- MASSE
Prüfmasse VL (in kg) : - 1.3.2.
- FAHRWIDERSTANDSPARAMETER
f0 (N) : f1 (N/(km/h)) : f2 (N/(km/h)2) : Energiebedarf des Zyklus (J) : Δ(CD × Af)LH (m2) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : - 1.3.3.
- PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend - 1.3.4.
- SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet - 1.4.
- Beschreibung VM – FAHRZEUG, MITTLERER WERT (falls zutreffend)
- 1.4.1.
- MASSE
Prüfmasse VL (in kg) : - 1.4.2.
- FAHRWIDERSTANDSPARAMETER
f0 (N) : f1 (N/(km/h)) : f2 (N/(km/h)2) : Energiebedarf des Zyklus (J) : Δ(CD × Af)LH (m2) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : - 1.4.3.
- PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend - 1.4.4.
- SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet - 2.
- PRÜFERGEBNISSE
- 2.1.
- (Prüfung typ 1)
Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Rollenprüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD Bei 2WD-Betrieb: rotierte nicht angetriebene Achse? : ja / nein / nicht anwendbar Prüfstandsbetriebsart ja/nein Ausrollmodus : ja/nein Zusätzliche Vorkonditionierung : ja/nein
Beschreibung
Verschlechterungsfaktoren : zugeteilt/geprüft - 2.1.1.
- Fahrzeug, hoher Wert
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart)Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Prüfstandseinstellung, Ort, Land Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : PEV vor den Abbruchkriterien
oder
vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NOx THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 1011/km) Messwerte Regenerationsfaktoren (Ki)(2)
Zusatzstoff
Regenerationsfaktoren (Ki)(2)
multiplikativ
Verschlechterungsfaktoren (DF) additiv Verschlechterungsfaktoren (DF) multiplikativ Endwerte Grenzwerte
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Die Grenzwerte für Schadstoffemissionen sind einzuhalten und die folgende Nummer ist für jeden gefahrenen Zyklus auszufüllen.- (2)
- Siehe Ki-Familienbericht(e)
: Typ 1/I durchgeführt zur Ermittlung von Ki : Anhang XXI Unteranhang 4 oder UNECE-Regelung Nr. 83(9) Kennung der Regenerationsfamilie :
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NOx THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 1011/km) Im Einzelzyklus gemessene Werte Grenzwerte für den Einzelzyklus
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart)Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NOx THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 1011/km) Berechnete Werte CO2-Emissionen Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Gemessener Wert MCO2,p,1 — auf Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,1b / MCO2,c,2 RCB-Korrekturkoeffizient: 5) MCO2,p,3 / MCO2,c,3 Regenerationsfaktoren (Ki)
Zusatzstoff
Regenerationsfaktoren (Ki)
multiplikativ
MCO2,c,4 — AFKi= MCO2,c,3 / MCO2,c,4 — MCO2,p,4 / MCO2,c,4 — ATCT-Korrektur (FCF) (4) Provisorische Werte MCO2,p,5 / MCO2,c,5 Angegebener Wert — — — — dCO21 * angegebener Wert — — — —
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.- (4)
- FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT)
Siehe FCF-Familienbericht(e) : Kennung der ATCT-Familie: : - (5)
- Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang XXI Unteranhang 8 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für HEV-Fahrzeuge (KCO2)
CO2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Mittelung MCO2,p,6 / MCO2,c,6 Abgleich MCO2,p,7 / MCO2,c,7 Endwerte MCO2,p,H / MCO2,c,H Kombiniert CO2-Emissionen (g/km)
MCO2,CS,COP
AFCO2,CS
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.CO2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert Berechneter Wert MCO2,CD Angegebener Wert dCO21 CO2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert Mittelung MCO2,CD Endwert MCO2,CD
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).CO2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert Berechneter Wert MCO2,weighted
Die in Anhang XXII Nummer 3 aufgeführten Parameter sind verfügbar: ja/nicht anwendbarKraftstoffverbrauch (l/100 km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FCp,H / FCc,H(10) Fuel_ConsumedWLTP (Liter)(11) Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 1 x,xxx Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx Insgesamt x,xxx Fuel_ConsumedOBFCM (Liter)(11) Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 1 x,xx Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xx Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xx Insgesamt x,xx Genauigkeit(11) x,xxx
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Berechneter Wert FCCD Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Mittelung FCCD Endwert FCCD
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Berechneter Wert FCweighted Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert Messwert RCB-Korrekturkoeffizient Endwerte FCc
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.AER (km) Stadt Kombiniert Gemessene/berechnete AER-Werte Angegebener Wert — AER (km) Stadt Kombiniert Mittelung AER (falls zutreffend) Endwerte AER EAER (km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert Endwerte EAER RCDA (km) Kombiniert Endwert RCDA
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.RCDC (km) Kombiniert Endwert RCDC Kennziffer des Übergangszyklus REEC des Bestätigungszyklus (%)
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.PER (km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert Berechnete Werte PER Angegebener Wert — — — — — PER (km) Stadt Kombiniert Mittelung PER Endwerte PER EC (Wh/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert Endwerte EC
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.ECAC,CD (Wh/km) Kombiniert Endwerte ECAC,CD ECAC,CD (Wh/km) Kombiniert Mittelung ECAC,CD Endwert
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.ECAC,weighted (Wh) Kombiniert Berechneter Wert ECAC,weighted ECAC,weighted (Wh/km) Kombiniert Mittelung ECAC,weighted Endwert Kombiniert Stromverbrauch (Wh/km) ECDC,CD,COP AFEC,AC,CD
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.EC (Wh/km) Stadt Kombiniert Berechnete Werte EC Angegebener Wert — EC (Wh/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert Mittelung EC Endwerte EC Kombiniert Stromverbrauch (Wh/km) ECDC,COP AFEC
Absatz 2.1.1 wiederholen.- 2.1.2.
- VL (GEGEBENENFALLS):
Absatz 2.1.1 wiederholen.- 2.1.3.
- VM (GEGEBENENFALLS):
- 2.1.4.
- ENDGÜLTIGE WERTE DER GRENZWERTEMISSIONEN (FALLS ZUTREFFEND))
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NOx THC+NOx (b) PM PN (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 1011/km) Höchstwerte(12) - 2.2.
- Prüfung Typ 2 (a)
Schließt die für die technische Überwachung erforderlichen Emissionswerte ein.
Prüfung CO (Vol.-%) Lambdawert(***) Motordrehzahl (min– 1) Öltemperatur (°C) Leerlauf — Hohe Leerlaufdrehzahl
Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse in die Atmosphäre: entfällt- 2.3.
- Prüfung Typ 3 (a)
- 2.4.
- Prüfung Typ 4 (a)
Kennung der Familie : Siehe Bericht(e) :
(13)- 2.5.
- (Prüfung typ 5)
Kennung der Familie : Siehe Bericht(e) über die Dauerhaltbarkeitsfamilie : Zyklus Typ 1/I nach Kriterien für Emissionsprüfung : Anhang XXI Unteranhang 4 oder UNECE-Regelung Nr. 83(13) - 2.6.
- RDE-prüfung
Nummer der RDE-Familie : MSxxxx Siehe Familienbericht(e) : - 2.7.
- Prüfung Typ 6 (a)
Kennung der Familie Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfungen : Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Ausrollen (Referenz Fahrwiderstand) Schwungmasse (kg) : Falls Abweichung vom Fahrzeug des Typs 1 : Reifen : Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : Schadstoffe CO
(g/km)
HC
(g/km)
Prüfung 1 2 3 Durchschnitt Grenzwert - 2.8.
- On-board-diagnosesystem
Kennung der Familie : Siehe Familienbericht(e) : - 2.9.
- Prüfung abgastrübung (b)
- 2.9.1.
- PRÜFUNG BEI KONSTANTEN GESCHWINDIGKEITEN
Siehe Familienbericht(e) : - 2.9.2.
- PRÜFUNG BEI FREIER BESCHLEUNIGUNG
Gemessener Absorptionskoeffizient (m-1) : Korrigierter Absorptionskoeffizient (m-1) : - 2.10.
- Motorleistung
Siehe Bericht(e) oder Genehmigungsnummer : - 2.11.
- Temperaturinformationen im zusammenhang mit VH
Ungünstigster Fall, Fahrzeugabkühlung : ja/nein(14) ATCT-Familie besteht aus einer einzigen Interpolationsfamilie : ja/nein(14) Motorkühlmitteltemperatur am Ende der Abkühlzeit (°C) : Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden (°C) : Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C) : Mindestabkühlzeit tsoak_ATCT (s) : Lage des Temperaturfühlers : Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel Anhänge des Prüfberichts
(nicht anwendbar auf ATCT-Prüfung und PEV)
und Bezeichnung der Eingabedatei: …- 1.
- Alle Eingabedaten für das in Anhang 1 Nummer 2.4 der Verordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 ( „Korrelationsverordnungen” ) genannte Korrelationsinstrument.
- 2.
- Vollständige Korrelationsdatei gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153.
- 3.
- Reine ICE-Fahrzeuge und nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV)
Ergebnisse NEFZ-Korrelation Fahrzeug, hoher Wert (VH) Fahrzeug, niedriger Wert (VL) NEFZ CO2 angegebener Wert xxx,xx xxx,xx CO2-Ergebnis CO2MPAS (einschließlich Ki) xxx,xx xxx,xx CO2-Ergebnis Doppelprüfung oder Zufallsprüfung (einschließlich Ki) xxx,xx xxx,xx Hash-Nummer Entscheidung auf Zufalls-grundlage Abweichungsfaktor (Wert oder nicht zutreffend) Prüffaktor (0/1/nicht zutreffend) Angegebener Wert bestätigt durch (CO2MPAS / Doppelprüfung) CO2-Ergebnis CO2MPAS (ohne Ki) Städtisch Außerorts Kombiniert Ergebnisse der physikalischen Messung Datum der Prüfung(en) Prüfung 1 TT/MM/JJJJ TT/MM/JJJJ Prüfung 2 Prüfung 3 CO2-Emissionen kombiniert Prüfung 1 Städtisch xxx,xxx xxx,xxx Außerorts xxx,xxx xxx,xxx Kombiniert xxx,xxx xxx,xxx Prüfung 2 Städtisch Außerorts Kombiniert Prüfung 3 Städtisch Außerorts Kombiniert Ki CO2 1,xxxx CO2-Emissionen kombiniert einschließlich Ki Durchschnitt Kombiniert Vergleich mit dem angegebenen Wert (angegeben-Durchschnitt)/angegeben % Werte des Fahrwiderstands für die Prüfung f0 (N) x,x x,x f1 (N/(km/h)) x,xxx x,xxx f2 (N/(km/h)2) x,xxxxx x,xxxxx Trägheitsklasse (kg) Endergebnisse NEFZ CO2 [g/km] Städtisch xxx,xx xxx,xx Außerorts xxx,xx xxx,xx Kombiniert xxx,xx xxx,xx NEFZ FC [l/100km] Städtisch x,xxx x,xxx Außerorts x,xxx x,xxx Kombiniert x,xxx x,xxx - 4.
- Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC-HEV)
- 4.1.
- Fahrzeug, hoher Wert (VH)
CO2-Emissionen (g/km) Kombiniert
(einschließlich Ki)
Ki CO2 1,xxxx MCO2,NEDC_H,test,condition A MCO2,NEDC_H,test,condition B MCO2,NEDC_H,test,weighted Stromverbrauch (Wh/km) Kombiniert ECNEDC_H,test,condition A ECNEDC_H,test,condition B ECNEDC_H,test,weighted Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert FCNEDC_L,test,condition A FCNEDC_L,test,condition B FCNEDC_L,test,weighted - 4.2.
- Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls)
CO2-Emissionen (g/km) Kombiniert
(einschließlich Ki)
Ki CO2 1,xxxx MCO2,NEDC_L,test,condition A MCO2,NEDC_L,test,condition B MCO2,NEDC_L,test,weighted Stromverbrauch (Wh/km) Kombiniert ECNEDC_L,test,condition A ECNEDC_L,test,condition B ECNEDC_L,test,weighted Kraftstoffverbrauch
(l/100 km)
Kombiniert FCNEDC_L,test,condition A FCNEDC_L,test,condition B FCNEDC_L,test,weighted TEIL II
Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die ATCT-Prüfung erforderlichen Mindestdaten.Bericht Nummer
ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND … Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie : Kennung(en) der Interpolationsfamilie : Kennung(en) der ATCT-Familie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : IP-Kennung : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen. ORT, TT/MM/JJJJ Allgemeine Bemerkungen:
Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden.
Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen zu Beginn des Prüfberichts ausreichen.
Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen.
- a)
- Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
- b)
- Spezifisch für Selbstzündungsmotoren
- 1.
- BESCHREIBUNG DES GEPRÜFTEN FAHRZEUGS
- 1.1.
- ALLGEMEINES
Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN Kategorie : Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) : Aufbau : Antriebsräder : - 1.1.1.
- Aufbau des Antriebsstrangs
Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle - 1.1.2.
- VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt Anzahl und Anordnung der Zylinder : … Hubraum (cm3) : Leerlaufdrehzahl (min– 1) : ± Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min– 1) (a) : ± Motornennleistung: : kW bei U/min Maximales Nettodrehmoment: : Nm bei U/min Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl Isolierung : Material, Menge, Lage, Volumen und Gewicht - 1.1.3.
- PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – … Dichte bei 15 °C : Schwefelgehalt : Nur bei Diesel B7 und Benzin E10 Anhang IX : Chargennummer : Willans-Faktoren (für reine ICE-Fahrzeuge) für die CO2-Emission (gCO2/MJ) : - 1.1.4.
- KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend)
Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung Kraftstoffart des Fahrzeugs: : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel- Steuergerät Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen Geprüfte Software : z. B. mittels Lesegerät ausgelesen Luftmengenmesser : Drosselklappengehäuse : Druckfühler : Einspritzpumpe : Einspritzdüse(n) : - 1.1.5.
- ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend)
Lader: : ja/nein
Fabrikmarke und Typ (1)
Ladeluftkühler : ja/nein
Typ (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)
Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ Ansaugschalldämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ - 1.1.6.
- AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend)
Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend
katalysiert: ja/nein
Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonde(n) : vor Katalysator/hinter Katalysator Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend AGR (Abgasrückführung). : mit/ohne/nicht zutreffend
mit/ohne Kühlung
HP/LP
Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend Bezeichnung und Lage der NOx-Sonde(n) : davor/danach Allgemeine Beschreibung (1) : - 1.1.7.
- WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend)
Wärmespeichereinrichtung : ja/nein Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie in J) : Dauer der Wärmefreisetzung (s) : - 1.1.8.
- KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend)
Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h)) / (Motordrehzahl (1000 (min– 1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos Gangwechselverfahren Primäre Betriebsart : ja/nein
Normal/Drive/Eco/…
Beste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Ungünstigste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Steuergerät : Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Reifen Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : R.B. R.P. R.T. V1000 1. 1/1 2. 1/1 3. 1/1 4. 1/1 5. 1/1 … - 1.1.9.
- ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Spitzenleistung (kW) : - 1.1.10.
- ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Kapazität (Ah) : Nennspannung (V) : - 1.1.11.
- LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend)
Fabrikmarke : Typ : Leistung (kW) : - 1.2.
- FAHRZEUGBESCHREIBUNG:
- 1.2.1.
- MASSE
Prüfmasse VH (in kg) : - 1.2.2.
- FAHRWIDERSTANDSPARAMETER
f0 (N) : f1 (N/(km/h)) : f2 (N/(km/h)2) : f2_TReg (N/(km/h)2) : Energiebedarf des Zyklus (J) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : - 1.2.3.
- PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
nmin drive- 1.2.4.
- SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet 1. Gang : … min– 1 von 1. Gang zu 2. Gang : … min– 1 von 2. Gang bis Stillstand : … min– 1 2. Gang : … min– 1 3. Gang und höher : … min– 1 Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein n_95_high für jeden Gang : … min– 1 n_min_drive_set für Beschleunigung / Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min– 1 n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min– 1 t_start_phase : …s n_min_drive_start : … min– 1 n_min_drive_up_start : … min– 1 Verwendung von ASM : ja/nein ASM-Werte : - 2.
- PRÜFERGEBNISSE
Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Rollenprüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert : ja / nein / nicht anwendbar Prüfstandsbetriebsart ja/nein Ausrollmodus : ja/nein - 2.1.
- PRÜFUNG BEI 14 °C
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal - 2.1.1.
- Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NOx THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 1011/km) Messwerte Grenzwerte - 2.1.2.
- CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung
CO2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Gemessener Wert MCO2,p,1 — auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,1b / MCO2,c,2 RCB-Korrekturkoeffizient(15) MCO2,p,3 / MCO2,c,3 - 2.2.
- PRÜFUNG BEI 23 °C
Bitte Angaben machen oder Bezug auf Bericht über die Prüfung Typ 1
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal - 2.2.1.
- Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NOx THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 1011/km) Endwerte Grenzwerte - 2.2.2.
- CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung
CO2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Gemessener Wert MCO2,p,1 — auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,1b / MCO2,c,2 RCB-Korrekturkoeffizient(16) MCO2,p,3 / MCO2,c,3 - 2.3.
- SCHLUSSFOLGERUNG
CO2-Emissionen (g/km) Kombiniert ATCT (14 °C) MCO2,Treg Typ 1 (23 °C) MCO2,23° Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF) - 2.4.
- TEMPERATURINFORMATIONEN des Bezugsfahrzeugs nach der 23°-Prüfung
Ungünstigster Fall, Fahrzeugabkühlung : ja/nein(17) ATCT-Familie besteht aus einer einzigen Interpolationsfamilie : ja/nein(17) Motorkühlmitteltemperatur am Ende der Abkühlzeit (°C) : Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden (°C) : Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C) : Mindestabkühlzeit tsoak_ATCT (s) : Lage des Temperaturfühlers : Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel Anlage 8b
Bericht über die Prüfung des Fahrwiderstands
Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung zur Bestimmung des Fahrwiderstands erforderlichen Mindestdaten.Bericht Nummer
ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND Bestimmung des Fahrwiderstands eines Fahrzeugs /... Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : Typ : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen. ORT, TT/MM/JJJJ - 1.
- BETROFFENE(S) FAHRZEUG(E)
Betroffene Marken : Betroffene Typen : Handelsbezeichnung : Höchstgeschwindigkeit (km/h) : Antriebsachsen :
Falls keine Interpolation vorgenommen wird, ist das (hinsichtlich des Energiebedarfs) ungünstigste Fahrzeug zu beschreiben.- 2.
- BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE
- 2.1.
- Windkanalmethode
Kombiniert mit : Flachband- oder Rollenprüfstand - 2.1.1.
- Allgemeines
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:Windkanal Prüfstand HR LR HR LR Fabrikmarke Typ Version Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ) Abweichung von der Produktionsserie — — Fahrstrecke (km) — — Fabrikmarke : Typ : Version : Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) : Abweichung von der Produktionsserie : Fahrstrecke (km) : - 2.1.2.
- Massen
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:Prüfstand HR LR Prüfmasse (kg) Durchschnittliche Masse mav (kg) Wert mr (kg pro Achse) Fahrzeug der Klasse M:
Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N:
Gewichtsverteilung (kg oder %)
Prüfmasse (kg) : Durchschnittliche Masse mav (kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung) Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: : Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung : Fahrzeug der Klasse M:
Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
: Fahrzeug der Klasse N:
Gewichtsverteilung (kg oder %)
: - 2.1.3.
- Reifen
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:Windkanal Prüfstand HR LR HR LR Größenbezeichnung Fabrikmarke Typ Rollwiderstand Vorderreifen (kg/t) — — Hinterreifen (kg/t) — — Reifendruck Vorderreifen (kPa) — — Hinterreifen (kPa) — — Größenbezeichnung Fabrikmarke : Typ : Rollwiderstand Vorderreifen (kg/t) : Hinterreifen (kg/t) : Reifendruck Vorderreifen (kPa) : Hinterreifen (kPa) : - 2.1.4.
- Aufbau
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:Windkanal HR LR Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD Version Aerodynamische Luftleiteinrichtungen Bewegliche aerodynamische Karosserieteile j/n und gegebenenfalls Liste Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen Delta (CD × Af)LH verglichen mit HR (m2) — Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform ermittelt werden kann) Fahrzeugfront Afr (m2) : - 2.2.
- AUF DER STRASSE
- 2.2.1.
- Allgemeines
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:HR LR Fabrikmarke Typ Version Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ) Abweichung von der Produktionsserie Kilometerstand Fabrikmarke : Typ : Version : Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) : Abweichung von der Produktionsserie : Fahrstrecke (km) : - 2.2.2.
- Massen
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:HR LR Prüfmasse (kg) Durchschnittliche Masse mav (kg) Wert mr (kg pro Achse) Fahrzeug der Klasse M:
Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N:
Gewichtsverteilung (kg oder %)
Prüfmasse (kg) : Durchschnittliche Masse mav (kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung) Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: : Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung : Fahrzeug der Klasse M:
Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N:
Gewichtsverteilung (kg oder %)
- 2.2.3.
- Reifen
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:HR LR Größenbezeichnung Fabrikmarke Typ Rollwiderstand Vorderreifen (kg/t) Hinterreifen (kg/t) Reifendruck Vorderreifen (kPa) Hinterreifen (kPa) Größenbezeichnung : Fabrikmarke : Typ : Rollwiderstand Vorderreifen (kg/t) : Hinterreifen (kg/t) : Reifendruck Vorderreifen (kPa) : Hinterreifen (kPa) : - 2.2.4.
- Aufbau
Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:HR LR Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD Version Aerodynamische Luftleiteinrichtungen Bewegliche aerodynamische Karosserieteile j/n und gegebenenfalls Liste Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen Delta (CD ×Af)LH verglichen mit HR (m2) — Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform ermittelt werden kann) Fahrzeugfront Afr (m2) : - 2.3.
- ANTRIEBSSTRANG
- 2.3.1.
- Fahrzeug, hoher Wert (VH)
Motorcode : Getriebeart : manuell, automatisch, stufenlos Getriebemodell
(Herstellercodes)
: (Drehmoment und Anzahl der Kupplungen à im Informationsdokument anzugeben) Erfasste Getriebemodelle
(Herstellercodes)
: Motordrehzahl geteilt durch Fahrzeuggeschwindigkeit : Gang Gangübersetzung N/V-Verhältnis 1. 1/.. 2. 1/.. 3. 1/.. 4. 1/.. 5. 1/.. 6. 1/.. .. .. In Position N gekoppelte elektrische Maschine(n) : Nicht anwendbar (keine elektrische Maschine oder kein Ausrollmodus) Typ und Anzahl der elektrischen Maschinen : Konstruktionstyp: asynchron/synchron… Kühlmitteltyp : Luft, Flüssigkeit, …
Absatz 2.3.1 mit VL-Daten wiederholen- 2.3.2.
- Fahrzeug, niedriger Wert (VL)
- 2.4.
- PRÜFERGEBNISSE
- 2.4.1.
- Fahrzeug, hoher Wert (VH)
Datum der Prüfungen : TT/MM/JJJJ (Windkanal)
TT/MM/JJJJ (Prüfstand)
oder
TT/MM/JJJJ (auf der Straße)
OderPrüfverfahren : Ausrollen
oder Verfahren mit Drehmomentmesser
Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) : Ausrollmodus : j/n Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) : Anemometrie : stationär
oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (CD × A) und ggf. Korrektur
Anzahl der Teilungen : Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke Luftdruck : Temperatur (Mittelwert) : Windkorrektur : j/n Reifendruckregelung : j/n Rohergebnisse : Drehmomentmethode:
c0 =
c1 =
c2 =
Ausrollmethode:
f0
f1
f2
Endergebnisse Drehmomentmethode:
c0 =
c1 =
c2 =
und
f0 =
f1 =
f2 =
Ausrollmethode:
f0 =
f1 =
f2 =
OderAnlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) : Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum Prüfstand Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend) Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Fläche der Fahrzeugfront : Geschwindigkeit (km/h) CD × A (m2) … … … … Ergebnis : f0 =
f1 =
f2 =
OderPrüfverfahren : Ausrollen
oder Verfahren mit Drehmomentmesser
Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) : Ausrollmodus : j/n Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) : Anemometrie : stationär
oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (CD × A) und ggf. Korrektur
Anzahl der Teilungen : Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke Luftdruck : Temperatur (Mittelwert) : Windkorrektur : j/n Reifendruckregelung : j/n Rohergebnisse : Drehmomentmethode:
c0r =
c1r =
c2r =
Ausrollmethode:
f0r =
f1r =
f2r =
Endergebnisse Drehmomentmethode:
c0r =
c1r =
c2r =
und
f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =
f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =
f0r (berechnet für Fahrzeug LM) =
f2r (berechnet für Fahrzeug LM) =
Ausrollmethode:
f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =
f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =
f0r (berechnet für Fahrzeug LM) =
f2r (berechnet für Fahrzeug LM) =
Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) : Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum Prüfstand Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend) Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Fläche der Fahrzeugfront : Geschwindigkeit (km/h) CD × A (m2) … … … … Ergebnis : f0r =
f1r =
f2r =
f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =
f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =
f0r (berechnet für Fahrzeug) LM) =
f2r (berechnet für Fahrzeug) LM) =
Absatz 2.4.1 mit VL-Daten wiederholen- 2.4.2.
- Fahrzeug, niedriger Wert (VL)
Anlage 8c
Muster des Prüfblatts
Das „Prüfblatt” enthält diejenigen Prüfdaten, die zwar aufgezeichnet, aber nicht in einen Prüfbericht aufgenommen werden. Prüfblätter sind vom technischen Dienst oder dem Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Bei den folgenden Informationen – soweit zutreffend – handelt es sich um die für Prüfblätter erforderlichen Mindestdaten.Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 5 der Verordnung (EU) 2017/1151Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 6 der Verordnung (EU) 2017/1151Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 6a der Verordnung (EU) 2017/1151Informationen aus Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151Veränderliche Fahrwerksparameter : Die Koeffizienten c0, c1 und c2 : c0 =
c1 =
c2 =
Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s) 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden. : Gewicht (kg)
auf dem/im Fahrzeug
Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s) 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 Wirkungsgrad des NOx-Konverters
Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NOx-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt: (a) =
(b) =
(c) =
(d) =
Konzentration im NO-Betriebszustand =
Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke : Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zyklus nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen:
Abweichungen vom Fahrzyklus
: Fahrtkurvenindizes: Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen: :
:
IWR': Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) : RMSSE : Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) :
:
:
Wägung des Partikel-Probenahmefilters Filter vor der Prüfung : Filter nach der Prüfung : Bezugsfilter : Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts : Bestimmung des Regenerationsfaktors Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt. : Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n) : Messung der Emissionsmasse M′sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j : Bestimmung des Regenerationsfaktors
Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen d gemessen während einer vollständigen Regeneration: Bestimmung des Regenerationsfaktors Msi : Mpi : Ki : ATCT
Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlventilators des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz: Temperatur-Sollwert = Treg
Tatsächlicher Temperaturwert
± 3 °C zu Beginn der Prüfung
± 5 °C während der Prüfung
Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen. : Temperatur-Sollwert = Treg
Tatsächlicher Temperaturwert
± 3 °C zu Beginn der Prüfung
± 5 °C während der Prüfung
Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich : ≤ 10 Minuten Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang : ≤ 10 Minuten Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen. : Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C. Tankatmungsprüfung
Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen): Puffverlustbeladung des Filters
Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen): - 28)
-
die folgende Anlage 8d wird hinzugefügt:
Anlage 8d
Prüfbericht über die Messunge der Verdunstungsemissionen
Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung der Verdunstungsemissionen erforderlichen Mindestdaten.BERICHT Nummer
ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND … Kennung der Verdunstungsemissions-Familie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen.
Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen.ORT, TT/MM/JJJJ - 1.
- BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE, HOHER WERT:
Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN Kategorie : - 1.1.
- Aufbau des Antriebsstrangs
Aufbau des Antriebsstrangs : Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle - 1.2.
- Verbrennungsmotor
Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen
Fabrikmarke : Typ : Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt Anzahl und Anordnung der Zylinder : Hubraum (cm3) : Ladeluftverdichter : ja/nein Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung Kraftstoffart des Fahrzeugs : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel- Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl - 1.4.
- Kraftstoffsystem
Einspritzpumpe : Einspritzdüse(n) : Kraftstoffbehälter Schicht(en) : Einschicht oder Mehrschicht Materialien für den Kraftstoffbehälter : Metall / ... Materialien für andere Teile der Kraftstoffanlage : … abgedichtet : ja/nein Nennkapazität des Kraftstoffbehälters (1) : Filter Fabrikmarke und Typ : Aktivkohletyp : Volumen der Holzkohle (l) : Masse der Holzkohle (g) : Angegebene Butanwirkkapazität (g) : xx,x - 2.
- PRÜFERGEBNISSE
- 2.1.
- Filteralterung
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Filteralterungsbericht : Beladungsrate : Kraftstoffspezifikationen Fabrikmarke : Dichte bei 15°C (kg/m3) : Ethangehalt (%): : Chargennummer : - 2.2.
- Bestimmung des Diffusionsfaktors (Permeability Factor - PF)
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Prüfbericht für den Diffusionsfaktor : in Woche 3 gemessene HC, HC3W (mg/24h) : xxx in Woche 20 gemessene HC, HC20W (mg/24h) : xxx Diffusionsfaktor, PF (mg/24h) : xxx Bei Mehrschicht-Behältern oder Behältern aus Metall
Alternativer Diffusionsfaktor, PF (mg/24h) : ja/nein - 2.3.
- Verdunstungsprüfung
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Prüfstandsbetriebsart: ja/nein Ausrollmodus : ja/nein - 2.3.1.
- Masse
Prüfmasse VH (in kg) : - 2.3.2.
- Fahrwiderstandsparameter
f0 (N) : f1 (N/(km/h)) : f2 (N/(km/h)2) : - 2.3.3.
- Zyklus und Schaltpunkt (falls zutreffend)
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1 / 2 / 3 Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet - 2.3.4.
- Fahrzeug
Geprüftes Fahrzeug : VH oder Beschreibung Fahrstrecke (km) : Alter (Wochen) : - 2.3.5.
- Prüfverfahren und Ergebnissse
Prüfverfahren : Kontinuierlich (abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) / Kontinuierlich (nicht abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) / Separat (abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) Beschreibung der Abkühlzeiten (Zeit und Temperatur) : Wert der Puffverlustbeladung (g) : xx,x (falls zutreffend) Verdunstungsprüfung Heißabstellen MHS 1. 24-Stunden-Tageszyklus, MD1 2. 24-Stunden-Tageszyklus, MD2 mittlere Temperatur (°C) — — Verdunstungsemissionen (g/Prüfung) x,xxx x,xxx x,xxx Endergebnis, MHS + MD1 + MD2 + (2xPF) (g/Prüfung) x,xx Grenzwert (g/Prüfung) 2,0
Fußnote(n):
- (1)
Spezielle Prüfverfahren für Wasserstoff-Fahrzeuge und Flexfuel-Biodiesel-Fahrzeuge werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
- (2)
Die Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelzahl sowie die entsprechenden Messverfahren gelten nur für Fahrzeuge mit Direkteinspritzungsmotoren.
- (3)
Ist ein Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb mit einem Flexfuel-Fahrzeug kombiniert, gelten beide Prüfvorschriften.
- (4)
Wenn das Fahrzeug mit Wasserstoff betrieben wird, sind nur die NOx-Emissionen zu bestimmen.
- (5)
Die Prüfung der Partikelzahl gilt nur für Fahrzeuge, für die Euro 6-Emissionsgrenzwerte für die Partikelzahl in Tabelle 2 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 festgelegt sind.;
- (*)
Repräsentatives Fahrzeug wird für die Fahrwiderstandsmatrix-Familie geprüft.
- (6)
Das Dokument ECE/TRANS/WP.19/1121 ist auf dieser Website verfügbar: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/31821
- (7)
Falls zutreffend.
- (8)
Bis zur 2. Dezimalstelle runden.
- (**)
bei OVC-HEV: für Betrieb bei Ladungserhaltung und bei Entladung anzugeben
- (9)
Bitte Zutreffendes angeben
- (10)
Aus abgeglichenen CO2-Werten berechnet.
- (11)
gemäß Anhang XXII
- (12)
für jeden Schadstoff innerhalb aller Prüfergebnisse von VH, VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend)
- (***)
Nichtzutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).
- (13)
Bitte Zutreffendes angeben.
- (14)
Falls „ja” , dann sind die letzten sechs Zeilen nicht anwendbar.
- (15)
Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 dieser Verordnung für reine ICE-Fahrzeuge, KCO2 für HEV
- (16)
Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 dieser Verordnung für ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang XXI Unteranhang 8 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für HEV-Fahrzeuge (KCO2)
- (17)
Falls „ja” , dann sind die letzten sechs Zeilen nicht anwendbar.
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