BÜG

Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern

Informationen

Ausfertigungsdatum27.06.1972
VersionGesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern (BÜG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 66-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes vom 9. April 2021 (GVBl. S. 150) geändert worden ist