1. SprengV
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum23.01.1977
FundstelleBGBl I 1977, 2141
VersionNeugefasst durch Bek. v. 31.1.1991 I 169;
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.12.2021 I 5238
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.12.2021 I 5238
Alle Normen
- Abschnitt IAnwendungsbereich des Gesetzes
- Abschnitt IIAnforderungen an Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör
- Abschnitt IIIVerfahren bei der Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen oder von Sprengzubehör; Führen von Listen durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Abschnitt IVAllgemeine Vorschriften über die Kennzeichnung, die Verpackung und das Überlassen an andere
- Abschnitt VVertrieb, Überlassen und Verwenden pyrotechnischer Gegenstände
- Abschnitt VISonstige Vorschriften über explosionsgefährliche Stoffe
- Abschnitt VIIFachkunde und Prüfungsverfahren
- Abschnitt VIIIStaatlich anerkannte Lehrgänge
- Abschnitt IXBeseitigung von Zugangsbeschränkungen, Nachweis der Fachkunde
- Abschnitt XFührung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach § 16 des Gesetzes
- Abschnitt XISachverständigenausschuß
- Abschnitt XIIOrdnungswidrigkeiten
- Abschnitt XIIIÜbergangs- und Schlußvorschriften