Inhaltsübersicht AUG
Kapitel 1Allgemeiner TeilAbschnitt 1Anwendungsbereich;
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Zentrale Behörde
Abschnitt 3Ersuchen um
Unterstützung in UnterhaltssachenUnterabschnitt 1Ausgehende Ersuchen
Unterabschnitt 2Eingehende Ersuchen
Abschnitt 4Datenerhebung
durch die zentrale Behörde
Abschnitt 5Verfahrenskostenhilfe
Abschnitt 6Ergänzende
Zuständigkeitsregelungen;
Zuständigkeitskonzentration
Kapitel 2Anerkennung und
Vollstreckung von EntscheidungenAbschnitt 1Verfahren ohne Exequatur
nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
Abschnitt 2Gerichtliche
Zuständigkeit für Verfahren
zur Anerkennung und Vollstreckbar-
erklärung ausländischer Entscheidungen
Abschnitt 3Verfahren mit Exequatur
nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
und den Abkommen der Europäischen UnionUnterabschnitt 1Zulassung der
Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
Unterabschnitt 2Beschwerde, Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3Beschränkung der
Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln
und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4Feststellung der Anerkennung
einer ausländischen Entscheidung
Abschnitt 4Anerkennung und
Vollstreckung von Unterhaltstiteln
nach völkerrechtlichen VerträgenUnterabschnitt 1Allgemeines
Unterabschnitt 2Anerkennung und
Vollstreckung von Unterhaltstiteln
nach dem Haager Übereinkommen vom
23. November 2007 über die internationale
Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
von Kindern und anderen Familienangehörigen
Unterabschnitt 3Anerkennung und
Vollstreckung von Unterhaltstiteln
nach dem Haager Übereinkommen vom
2. Oktober 1973 über die Anerkennung und
Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
Unterabschnitt 4Übereinkommen
über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen vom 16. September 1988
Abschnitt 5Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit
Kapitel 3Vollstreckung,
Vollstreckungsabwehrantrag,
besonderes Verfahren; SchadensersatzAbschnitt 1Vollstreckung, Vollstreckungs-
abwehrantrag, besonderes Verfahren
Abschnitt 2Schadensersatz
wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
Kapitel 4Entscheidungen
deutscher Gerichte; Mahnverfahren
Kapitel 5Kosten; ÜbergangsvorschriftenAbschnitt 1Kosten
Abschnitt 2Übergangsvorschriften
Begriffsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Zentrale Behörde |
§ 5 | Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde |
§ 6 | Unterstützung durch das Jugendamt |
Unterstützung in UnterhaltssachenUnterabschnitt 1Ausgehende Ersuchen
§ 7 | Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration |
§ 8 | Inhalt und Form des Antrages |
§ 9 | Umfang der Vorprüfung |
§ 10 | Übersetzung des Antrages |
§ 11 | Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde |
§ 12 | Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland |
§ 13 | Übersetzung des Antrages |
§ 14 | Inhalt und Form des Antrages |
§ 15 | Behandlung einer vorläufigen Entscheidung |
durch die zentrale Behörde
§ 16 | Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels |
§ 17 | Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels |
§ 18 | Benachrichtigung über die Datenerhebung |
§ 19 | Übermittlung von Daten |
§ 20 | Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe |
§ 21 | Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der |
§ 22 | Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 |
§ 23 | Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln |
§ 24 | Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit |
Zuständigkeitsregelungen;
Zuständigkeitskonzentration
§ 25 | Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 |
§ 26 | Örtliche Zuständigkeit |
§ 27 | Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung |
§ 28 | Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung |
§ 29 | Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 |
Vollstreckung von EntscheidungenAbschnitt 1Verfahren ohne Exequatur
nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 30 | Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen |
§ 31 | Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 |
§ 32 | Einstellung der Zwangsvollstreckung |
§ 33 | Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch |
§ 34 | Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels |
Zuständigkeit für Verfahren
zur Anerkennung und Vollstreckbar-
erklärung ausländischer Entscheidungen
§ 35 | Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung |
nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
und den Abkommen der Europäischen UnionUnterabschnitt 1Zulassung der
Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
§ 36 | Antragstellung |
§ 37 | Zustellungsempfänger |
§ 38 | Verfahren |
§ 39 | Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen |
§ 40 | Entscheidung |
§ 41 | Vollstreckungsklausel |
§ 42 | Bekanntgabe der Entscheidung |
§ 43 | Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist |
§ 44 | (weggefallen) |
§ 45 | Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde |
§ 46 | Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde |
§ 47 | Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde |
§ 48 | Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde |
Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln
und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 49 | Prüfung der Beschränkung |
§ 50 | Sicherheitsleistung durch den Schuldner |
§ 51 | Versteigerung beweglicher Sachen |
§ 52 | Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen |
§ 53 | Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung |
§ 54 | Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung |
einer ausländischen Entscheidung
§ 55 | Verfahren |
§ 56 | Kostenentscheidung |
Vollstreckung von Unterhaltstiteln
nach völkerrechtlichen VerträgenUnterabschnitt 1Allgemeines
§ 57 | Anwendung von Vorschriften |
§ 58 | Anhörung |
§ 59 | Beschwerdefrist |
§ 59a | Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren |
§ 60 | Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes |
Vollstreckung von Unterhaltstiteln
nach dem Haager Übereinkommen vom
23. November 2007 über die internationale
Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
von Kindern und anderen Familienangehörigen
§ 60a | Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens |
Vollstreckung von Unterhaltstiteln
nach dem Haager Übereinkommen vom
2. Oktober 1973 über die Anerkennung und
Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
§ 61 | Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung |
§ 62 | Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens |
über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen vom 16. September 1988
§ 63 | Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren |
§ 64 | Vollstreckbarkeit ausländischer Titel |
Vollstreckungsabwehrantrag,
besonderes Verfahren; SchadensersatzAbschnitt 1Vollstreckung, Vollstreckungs-
abwehrantrag, besonderes Verfahren
§ 65 | Vollstreckung |
§ 66 | Vollstreckungsabwehrantrag |
§ 67 | Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat |
§ 68 | Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist |
wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
§ 69 | Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung |
deutscher Gerichte; Mahnverfahren
§ 70 | Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 |
§ 71 | Bescheinigungen zu inländischen Titeln |
§ 72 | Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland |
§ 73 | Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland |
§ 74 | Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland |
§ 75 | Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland |
§ 76 | Übersetzungen |
§ 77 | Übergangsvorschriften |
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