EG-FGV
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge*)
Informationen
Ausfertigungsdatum03.01.2011
FundstelleBGBl I 2011, 126
VersionZuletzt geändert durch Art. 33 G v. 27.7.2021 I 3146
Alle Normen
- Kapitel 1Allgemeines
- Kapitel 2Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
- Abschnitt 1Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung
- Abschnitt 2Kleinserien-Typgenehmigung
- Abschnitt 3Einzelgenehmigung
- Abschnitt 4EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen
- Kapitel 3EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Kapitel 4EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
- Kapitel 5Gemeinsame Vorschriften
- Kapitel 6Anerkennung von Technischen Diensten
- Kapitel 7Durchführungs- und Schlussvorschriften