Inhaltsübersicht KochAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Abschlussprüfung
Abschnitt 3Zusatzqualifikation
Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
Abschnitt 4Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 5Schlussvorschriften
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 5 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild |
§ 6 | Ausbildungsplan |
§ 7 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 9 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
§ 10 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 11 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 12 | Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“ |
§ 13 | Prüfungsbereich „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“ |
§ 14 | Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“ |
§ 15 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 16 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 17 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
§ 18 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
§ 19 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
§ 20 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
§ 21 | Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft Küche nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Koch und zur Köchin |
§ 22 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
Anlage 1 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin | |
Anlage 2 | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche |
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