Inhaltsübersicht LuftVO
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2Luftfahrtpersonal
Abschnitt 3Besondere Meldepflichten
Abschnitt 4Allgemeine Verkehrsregeln
Abschnitt 5Nutzung des Luftraums
Abschnitt 5aBetrieb von unbemannten Fluggeräten
Abschnitt 6Flugplatzverkehr
Abschnitt 7Flugvorbereitung
Abschnitt 8Flug
Abschnitt 9Sichtflugregeln
Abschnitt 10Instrumentenflugregeln
Abschnitt 11Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Maßeinheiten |
§ 3 | Zuständige Behörde nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 |
§ 4 | Körperliche und geistige Beeinträchtigungen |
§ 5 | Lärm |
§ 6 | Mitführung von Urkunden und Ausweisen |
§ 7 | Meldung von Unfällen und Störungen |
§ 8 | Startverbote |
§ 9 | Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen |
§ 10 | Register für sicherheitsrelevante Ereignisse |
§ 11 | Abweichung von Höchstgeschwindigkeiten |
§ 12 | Zuständige Behörde nach Anhang SERA.3210 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 |
§ 13 | Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen |
§ 14 | Kunstflüge |
§ 15 | Schlepp- und Reklameflüge |
§ 16 | Luftraumordnung |
§ 17 | Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen |
§ 18 | Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen |
§ 19 | Verbotene Nutzung des Luftraums |
§ 20 | Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums |
§ 21 | Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle |
§ 21a | Verfahren und zuständige Behörden in der Betriebskategorie „offen“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21b | Zuständige Behörden für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „speziell“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21c | Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften |
§ 21d | Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern |
§ 21e | Benannte und anerkannte Stellen |
§ 21f | Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21g | Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände |
§ 21h | Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21i | Erteilung einer Genehmigung |
§ 21j | Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 > |
§ 21k | Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben |
§ 22 | Regelung des Flugplatzverkehrs |
§ 23 | Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung |
§ 24 | Flugbetrieb mit Flugzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen |
§ 25 | Besondere Regelungen für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle |
§ 26 | Beschränkungen der Starts und Landungen von Flugzeugen mit Strahltriebwerken |
§ 27 | Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise |
§ 28 | Festlegung des Flugplans |
§ 29 | Festlegungen im Funkverkehr |
§ 30 | Standortmeldungen |
§ 31 | Flugverkehrskontrollfreigabe |
§ 32 | Start- und Landemeldung |
§ 33 | Flugverfahren |
§ 34 | Genehmigung von Flügen oberhalb der Flugfläche 195 |
§ 35 | Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln |
§ 36 | Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht |
§ 37 | Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln |
§ 38 | Überschallflüge nach Sichtflugregeln |
§ 39 | Allgemeingenehmigung für Such- und Rettungsflüge |
§ 40 | Mindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und G |
§ 41 | Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln |
§ 42 | Abbruch von Landeanflügen |
§ 43 | Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer | |
§ 44 | Ordnungswidrigkeiten | |
Anlage 1 (zu § 9 Absatz 2) | Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen | |
Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2) | Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten | |
Anlage 3 (zu § 18 Absatz 4) | Bauliche Anforderungen an Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse nach § 18 Absatz 4 |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.