Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich des Gesetzes |
§ 2 | Allgemeine Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Verordnungsermächtigungen |
§ 5 | Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte |
Abschnitt 2Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 1Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
§ 6 | Inverkehrbringen von Messgeräten |
§ 7 | Vermutungswirkung |
§ 8 | Konformitätserklärung |
§ 9 | Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten |
§ 10 | Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte |
Unterabschnitt 2Anerkennung und Notifizierung
von Konformitätsbewertungsstellen
§ 11 | Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle |
§ 12 | Befugnisse der anerkennenden Stelle |
§ 13 | Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen |
§ 14 | Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden |
§ 15 | Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle |
§ 16 | Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle |
§ 17 | Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle |
§ 18 | Vergabe von Kennnummern |
§ 19 | Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle |
§ 20 | Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle |
§ 21 | Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen |
§ 21a | Akkreditierte interne Stelle |
§ 22 | Widerruf der Anerkennung |
Unterabschnitt 3Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 23 | Pflichten des Herstellers |
§ 24 | Pflichten des Bevollmächtigten |
§ 25 | Pflichten des Einführers |
§ 26 | Pflichten des Händlers |
Unterabschnitt 4Inverkehrbringen und
Inbetriebnahme in besonderen Fällen
§ 27 | EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung |
§ 28 | Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden |
§ 29 | Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28 |
Unterabschnitt 5Verordnungsermächtigung
§ 30 | Verordnungsermächtigung |
Abschnitt 3Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Unterabschnitt 1Verwenden von
Messgeräten und Messwerten
§ 31 | Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten |
§ 32 | Anzeigepflicht |
§ 33 | Anforderungen an das Verwenden von Messwerten |
§ 34 | Vermutungswirkung |
§ 35 | Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen |
§ 36 | Ausnahmen für bestimmte Verwendungen |
Unterabschnitt 2Eichung und Befundprüfung
§ 37 | Eichung und Eichfrist |
§ 38 | Verspätete Eichungen |
§ 39 | Befundprüfung |
§ 40 | Zuständige Stellen für die Eichung |
Unterabschnitt 3Verordnungsermächtigung
§ 41 | Verordnungsermächtigung |
Abschnitt 4Fertigpackungen und
andere Verkaufseinheiten
§ 42 | Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten |
§ 43 | Anforderungen an Fertigpackungen |
§ 44 | Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten |
Abschnitt 5Aufgaben der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,
Regelermittlungsausschuss, Rückführung
§ 45 | Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt |
§ 46 | Regelermittlungsausschuss |
§ 47 | Metrologische Rückführung |
Abschnitt 6Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1Marktüberwachung
§ 48 | Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit |
§ 49 | Marktüberwachungskonzept |
§ 50 | Marktüberwachungsmaßnahmen |
§ 50a | Formale Nichtkonformität |
§ 50b | Risiko durch konforme Messgeräte |
§ 51 | Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen |
§ 52 | Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung |
§ 53 | Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung |
Unterabschnitt 2Überwachung der Verwendung
von Messgeräten und Messwerten
§ 54 | Grundsätze der Verwendungsüberwachung |
§ 55 | Maßnahmen der Verwendungsüberwachung |
§ 56 | Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung |
Unterabschnitt 3Aufsicht über
staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 57 | Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen |
§ 58 | Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen |
Abschnitt 7Gebührenregelungen
und Bußgeldvorschriften
§ 59 | Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung |
§ 60 | Bußgeldvorschriften |
§ 61 | Einziehung |
Abschnitt 8Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 62 | Übergangsvorschriften |
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