MessEG
Mess- und Eichgesetz
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
Informationen
Ausfertigungsdatum25.01.2013
FundstelleBGBl I 2013, 2722, 2723
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.1.2024 I Nr. 26
Änderung durch Art. 38 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 38 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
- Unterabschnitt 1Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
- Unterabschnitt 2Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Unterabschnitt 3Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Unterabschnitt 4Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
- Unterabschnitt 5Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
- Unterabschnitt 1Verwenden von Messgeräten und Messwerten
- Unterabschnitt 2Eichung und Befundprüfung
- Unterabschnitt 3Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Abschnitt 5Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
- Abschnitt 6Metrologische Überwachung
- Unterabschnitt 1Marktüberwachung
- Unterabschnitt 2Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
- Unterabschnitt 3Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- Abschnitt 7Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8Übergangs- und Schlussbestimmungen