Inhaltsübersicht PflAFinV
Teil 1Finanzierung der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung in der Pflege
Teil 2Durchführung statistischer Erhebungen
Teil 3Verarbeitung personenbezogener Daten; Inkrafttreten
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Rechtsträgerschaft bei staatlichen Pflegeschulen |
§ 3 | Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets |
§ 4 | Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets |
§ 5 | Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets |
§ 6 | Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen |
§ 7 | Zurückweisung unplausibler Angaben |
§ 8 | Festsetzung der Ausbildungsbudgets |
§ 9 | Ermittlung des Finanzierungsbedarfs |
§ 10 | Mitteilungspflichten und Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Krankenhäuser |
§ 11 | Mitteilungspflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen |
§ 12 | Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen |
§ 13 | Einzahlungen in den Ausgleichsfonds |
§ 14 | Höhe der Ausgleichszuweisungen |
§ 15 | Zahlung der Ausgleichszuweisungen |
§ 16 | Abrechnung der Ausgleichszuweisungen |
§ 17 | Abrechnung der Umlagebeträge |
§ 18 | Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Einrichtungen |
§ 19 | Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Trägern der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen |
§ 20 | Rechnungslegung |
§ 21 | Art und Zweck, Umfang |
§ 22 | Erhebungsmerkmale |
§ 23 | Hilfsmerkmale |
§ 24 | Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt |
§ 25 | Auskunftspflicht |
§ 26 | Übermittlung |
§ 27 | Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 27a | Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes |
§ 28 | Inkrafttreten |
Anlage 1 | Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes |
Anlage 2 | Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets |
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