PflBG
Pflegeberufegesetz
Gesetz über die Pflegeberufe 1
Informationen
Ausfertigungsdatum17.01.2017
FundstelleBGBl I 2017, 2581
VersionZuletzt geändert durch Art. 2a G v. 12.12.2023 I Nr. 359
Alle Normen
- Teil 1Allgemeiner Teil
- Abschnitt 1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Abschnitt 2Vorbehaltene Tätigkeiten
- Teil 2Berufliche Ausbildung in der Pflege
- Abschnitt 1Ausbildung
- Abschnitt 2Ausbildungsverhältnis
- Abschnitt 3Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
- Teil 3Hochschulische Pflegeausbildung
- Teil 4Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse; Zuständigkeiten; Fachkommission; Statistik und Verordnungsermächtigungen; Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 1Außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbene Berufsabschlüsse
- Abschnitt 2Erbringen von Dienstleistungen
- Abschnitt 2aPartielle Berufsausübung
- Abschnitt 3Aufgaben und Zuständigkeiten
- Abschnitt 5Statistik und Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 6Bußgeldvorschriften
- Teil 5Besondere Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege
- Teil 6Anwendungs- und Übergangsvorschriften