QEWV
Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Informationen
Ausfertigungsdatum07.01.2021
FundstelleBGBl I 2021, 1832 (4832)
VersionGeändert durch Art. 11 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
Alle Normen
- Abschnitt 1Qualifizierte Verbraucherverbände
- Unterabschnitt 1Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
- Unterabschnitt 2Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- Abschnitt 2Qualifizierte Wirtschaftsverbände
- Unterabschnitt 1Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Unterabschnitt 2Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- Abschnitt 3Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- Abschnitt 4Jährliche Berichtspflichten
- Abschnitt 5Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung