SGB 11
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.1994
FundstelleBGBl I 1994, 1014, 1015
VersionZuletzt geändert durch Art. 4 G v. 30.5.2024 I Nr. 173
Alle Normen
- Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften
- Zweites KapitelLeistungsberechtigter Personenkreis, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Berichtspflichten, Begriff der Pflegeperson
- Drittes KapitelVersicherungspflichtiger Personenkreis
- Viertes KapitelLeistungen der Pflegeversicherung
- Erster AbschnittÜbersicht über die Leistungen
- Zweiter AbschnittGemeinsame Vorschriften
- Dritter AbschnittLeistungen
- Erster TitelLeistungen bei häuslicher Pflege
- Zweiter TitelTeilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
- Dritter TitelPflegerische Versorgung bei Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson
- Vierter TitelVollstationäre Pflege
- Fünfter TitelPauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen
- Sechster TitelZusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
- Siebter TitelPflegebedingter Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
- Vierter AbschnittLeistungen für Pflegepersonen
- Fünfter AbschnittAngebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
- Sechster AbschnittInitiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen
- Fünftes KapitelOrganisation
- Erster AbschnittTräger der Pflegeversicherung
- Zweiter AbschnittZuständigkeit, Mitgliedschaft
- Dritter AbschnittMeldungen
- Vierter AbschnittWahrnehmung der Verbandsaufgaben
- Fünfter AbschnittMedizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund
- Sechstes KapitelFinanzierung
- Erster AbschnittBeiträge
- Zweiter AbschnittBeitragszuschüsse
- Dritter AbschnittBundesmittel
- Vierter AbschnittVerwendung und Verwaltung der Mittel
- Fünfter AbschnittAusgleichsfonds, Finanzausgleich
- Siebtes KapitelBeziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern
- Erster AbschnittAllgemeine Grundsätze
- Zweiter AbschnittBeziehungen zu den Pflegeeinrichtungen
- Dritter AbschnittBeziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
- Vierter AbschnittWirtschaftlichkeitsprüfungen
- Achtes KapitelPflegevergütung
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittVergütung der stationären Pflegeleistungen
- Dritter AbschnittVergütung der ambulanten Pflegeleistungen
- Vierter AbschnittKostenerstattung, Pflegeheimvergleich
- Fünfter AbschnittIntegrierte Versorgung
- Sechster Abschnitt(weggefallen)
- Neuntes KapitelDatenschutz, Statistik und Interoperabilität
- Erster AbschnittInformationsgrundlagen
- Erster TitelGrundsätze der Datenverarbeitung
- Zweiter TitelInformationsgrundlagen der Pflegekassen
- Zweiter AbschnittÜbermittlung von Leistungsdaten, Nutzung der Telematikinfrastruktur
- Dritter AbschnittDatenlöschung, Auskunftspflicht
- Vierter AbschnittStatistik
- Fünfter AbschnittInteroperabilität
- Zehntes KapitelPrivate Pflegeversicherung
- Elftes KapitelQualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
- Zwölftes KapitelBußgeldvorschrift
- Dreizehntes KapitelBefristete Modellvorhaben
- Vierzehntes KapitelZulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
- Fünfzehntes KapitelBildung eines Pflegevorsorgefonds
- Sechzehntes KapitelÜberleitungs- und Übergangsrecht
- Erster AbschnittRegelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
- Zweiter AbschnittSonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen
- Dritter AbschnittMaßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
- Vierter AbschnittMaßnahmen zum Ausgleich außergewöhnlicher Kostenentwicklungen