SUG
Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz
Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen
Informationen
Ausfertigungsdatum16.01.2002
FundstelleBGBl I 2002, 1815, 1817
VersionNeugefasst durch Bek. v. 1.3.2012 I 390;
Zuletzt geändert durch Art. 148 G v. 20.11.2019 I 1626
Änderung durch Art. 71 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Zuletzt geändert durch Art. 148 G v. 20.11.2019 I 1626
Änderung durch Art. 71 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Abschnitt 1Anwendungsbereich
- Abschnitt 2Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
- Abschnitt 3Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
- Unterabschnitt 1Grundsätze
- Unterabschnitt 2Organisation
- Unterabschnitt 3Zusammenarbeit mit anderen Staaten
- Unterabschnitt 4Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
- Unterabschnitt 5Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
- Unterabschnitt 6Untersuchungskammer
- Unterabschnitt 7Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 4Normvollzug gegenüber einzelnen an Bord verantwortlichen Personen im Verwaltungsverfahren
- Unterabschnitt 1Grundsätze, Vorprüfung
- Unterabschnitt 2Organe der seeamtlichen Untersuchung
- Unterabschnitt 3Seeamtsverfahren
- Unterabschnitt 4Gebühren und Auslagen
- Unterabschnitt 5Rechtsbehelfe
- Abschnitt 5Bußgeld-, Schluss- und Übergangsvorschriften
- Unterabschnitt 1Bußgeldvorschriften
- Unterabschnitt 2Schlussvorschriften