ANHANG RL 2001/77/EG

Referenzwerte für die nationalen Richtziele der Mitgliedstaaten für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2010 

Dieser Anhang enthält Referenzwerte für die Festlegung nationaler Richtziele für Strom aus erneuerbaren Energiequellen ( „EE-Strom” ) im Sinne von Artikel 3 Absatz 2.

EE-Strom 1997

(TWh)(**)

EE-Strom 1997

(%)(***)

EE-Strom 2010

(%) (***)

Belgien 0,86 1,1 6,0
Bulgarien 1,7 6 11(7)(8)
Tschechische Republik 2,36 3,8 8 (7)
Dänemark 3,21 8,7 29,0
Deutschland 24,91 4,5 12,5
Estland 0,02 0,2 5,1
Griechenland 3,94 8,6 20,1
Spanien 37,15 19,9 29,4
Frankreich 66,00 15,0 21,0
Irland 0,84 3,6 13,2
Italien 46,46 16,0 25,0 (1)
Zypern 0,002 0,05 6
Lettland 2,76 42,4 49,3
Litauen 0,33 3,3 7
Luxemburg 0,14 2,1 5,7 (2)
Ungarn 0,22 0,7 3,6
Malta 0 0 5
Niederlande 3,45 3,5 9,0
Österreich 39,05 70,0 78,1 (3)
Polen 2,35 1,6 7,5
Portugal 14,30 38,5 39,0 (4)
Rumänien 14,9 28 33
Slowenien 3,66 29,9 33,6
Slowakei 5,09 17,9 31
Finnland 19,03 24,7 31,5 (5)
Schweden 72,03 49,1 60,0 (6)
Vereinigtes Königreich 7,04 1,7 10,0
Gemeinschaft 372 13,2 21

Fußnote(n):

(*)

Bei der Berücksichtigung der in diesem Anhang festgelegten Referenzwerte gehen die Mitgliedstaaten notwendigerweise davon aus, dass der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen das Bestehen nationaler Regelung zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zulässt.

(**)

Die Angaben beziehen sich auf die inländische Stromerzeugung aus EE-Strom im Jahr 1997, außer bei der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei, wo sich die Angaben auf das Jahr 1999 beziehen, und bei Bulgarien und Rumänien, wo sich die Angaben auf das Jahr 2001 beziehen.

(***)

Die Prozentangaben für den Anteil des EE-Stroms in den Jahren 1997 und 2010 (bzw. in den Jahren 1999-2000 für die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei sowie im Jahr 2001 für Bulgarien und Rumänien) beruhen auf der inländischen Erzeugung von EE-Strom dividiert durch den Bruttoinlandsstromverbrauch. Bei der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei beruht der Bruttoinlandsstromverbrauch auf Angaben für das Jahr 2000. Bei Bulgarien und Rumänien beruht der Bruttoinlandsstromverbrauch auf Angaben für das Jahr 2001. Im Fall des Binnenhandels mit EE-Strom (mit anerkanntem Nachweis oder registriertem Ursprung) hat die Berechnung dieser Prozentsätze Einfluss auf die für 2010 geltenden Zahlen der Mitgliedstaaten, nicht aber auf den Gesamtwert für die Gemeinschaft.

(****)

Aus den obigen Referenzwerten resultierende gerundete Zahl.

(1)

Italien erklärt, dass ausgehend von der Annahme, dass im Jahr 2010 der Bruttoinlandsstromverbrauch 340 TWh betragen wird, 22 % eine realistische Zahl wäre.

In Bezug auf die in diesem Anhang festgelegten Referenzwerte ist Italien davon ausgegangen, dass die Bruttoinlandsstromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Jahr 2010 bis zu 76 TWh betragen wird; in dieser Zahl ist der Beitrag des biologisch nicht abbaubaren Anteils von Siedlungsmüll und Industrieabfällen, der im Einklang mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Abfallbewirtschaftung genutzt wird, mitgerechnet.

In diesem Zusammenhang hängt es unter anderem von tatsächlichen Umfang der Inlandsstromnachfrage im Jahr 2010 ab, ob das in diesem Anhang angegebene Richtziel erreicht werden kann.

(2)

In Bezug auf die in diesem Anhang festgelegten Referenzwerte ist Luxemburg der Auffassung, dass das für das Jahr 2010 gesteckte Ziel nur dann erreicht werden kann, wenn

der Gesamtstromverbrauch im Jahr 2010 nicht höher liegt als 1997;

der aus Windkraft gewonnene Strom mit dem Faktor 15 multipliziert werden kann;

der aus Biogas gewonnene Strom mit dem Faktor 208 multipliziert werden kann;

der aus der einzigen luxemburgischen Verbrennungsanlage für Siedlungsmüll gewonnene Strom, der 1997 die Hälfte des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms ausmachte, in seiner Gänze berücksichtigt werden kann;

die fotovoltaische Stromerzeugung auf 80 GWh gesteigert werden kann und

sofern die vorstehenden Punkte in technischer Hinsicht binnen der gegebenen Frist verwirklicht werden können.

In Ermangelung natürlicher Ressourcen ist eine zusätzliche Steigerung der Stromerzeugung aus Wasserkraftwerken ausgeschlossen.

(3)

Österreich erklärt, dass ausgehend von der Annahme, dass im Jahr 2010 der Bruttoinlandsstromverbrauch 56,1 TWh betragen wird, 78,1 % eine realistische Zahl wäre. Da die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in hohem Maße von Wasserkraft und somit von den jährlichen Niederschlägen abhängt, sollten die Zahlen für 1997 und 2010 anhand eines Langzeitmodells mit hydrologischen und klimatischen Daten berechnet werden.

(4)

Portugal erklärt in Bezug auf die in diesem Anhang festgelegten Referenzwerte, dass zur Aufrechterhaltung des im Jahr 1997 erfassten Anteils von Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Richtziel für 2010 von Folgendem ausgegangen wurde:

der Nationale Elektrizitätsplan, in dessen Rahmen neue Wasserkraftwerke mit mehr als 10 MW Leistung gebaut werden, kann weiter durchgeführt werden.

die Stromerzeugung aus anderen erneuerbaren Energiequellen, die nur durch staatliche Beihilfen ermöglicht werden kann, wird jährlich in einem Umfang zunehmen, der um das Achtfache über dem der jüngsten Vergangenheit liegt.

Diese Annahmen implizieren, dass die Stromerzeugung aus weiteren erneuerbren Energiequellen mit Ausnahme großer Wasserkraftwerke in einem Umfang zunimmt, der doppelt so hoch ist wie die Wachstumsrate des Bruttoinlandsstromverbrauchs.

(5)

Im finnischen Aktionsplan für erneuerbare Energiequellen werden Ziele für das Volumen der im Jahr 2010 genutzten erneuerbaren Energiequellen vorgegeben. Diese Ziele wurden anhand umfassender Hintergrundstudien festgelegt. Der Aktionsplan wurde im Oktober 1999 von der Regierung gebilligt.

Entsprechend dem finnischen Aktionsplan würde 2010 der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen 31 % betragen. Dieses Richtziel ist sehr ehrgeizig und erfordert zu seiner Verwirklichung in Finnland umfassende Fördermaßnahmen.

(6)

In Bezug auf die in diesem Anhang festgelegten Referenzwerte stellt Schweden fest, dass es in hohem Maße von klimatischen Faktoren abhängt, ob dieses Ziel erreicht werden kann; diese Faktoren — insbesondere Niederschlagsmenge, Verteilung der Niederschläge auf das Jahr sowie Wasserzufluss — beeinflussen das Volumen der Stromerzeugung aus Wasserkraft sehr stark. Die Stromerzeugung aus Wasserkraftwerken kann ganz erheblich schwanken. In extrem trockenen Jahren kann die Erzeugung 51 TWh erreichen und in feuchten Jahren bis auf 78 TWh ansteigen. Die Zahl für 1997 sollte daher anhand eines Langzeitmodells auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten zur Hydrologie und zu den klimatischen Veränderungen berechnet werden.

In Ländern mit einem hohen Stromerzeugungsanteil aus Wasserkraft wird im Allgemeinen ein Verfahren angewandt, das sich auf Wasserzufluss-Statistiken über einen Zeitraum von 30 bis 60 Jahren stützt. Nach der schwedischen Berechnungsmethode und aufgrund der Bedingungen für den Zeitraum 1950—1999 beträgt die durchschnittliche Stromerzeugung aus Wasserkraftwerken — nach Korrektur wegen der Unterschiede in der Gesamtstromerzeugungskapazität der Wasserkraftwerke und beim Wasserzufluss — 64 TWh, was einem Anteil von 46 % für das Jahr 1997 entspricht; Schweden ist daher der Auffassung, dass 52 % eine realistischere Zahl für das Jahr 2010 wäre.

Außerdem schränkt die Tatsache, dass die verbleibenden und noch nicht genutzten Flüsse gesetzlich geschützt sind, Schwedens Fähigkeit ein, das festgesetzte Ziel zu erreichen. Ferner hängt es in sehr hohem Maße von folgenden Faktoren ab, ob Schweden dieses Ziel erreichen kann:

Ausweitung der Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Bevölkerungsdichte, der Wärmenachfrage und der technologischen Entwicklung insbesondere bei der Schwarzlaugevergasung sowie

Genehmigung von Windkraftanlagen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, Akzeptanz in der Öffentlichkeit, Technologieentwicklung und Ausweitung von Netzen.

(7)

Zu den in diesem Anhang festgelegten, als Hinweis dienenden Referenzwerten stellt die Tschechische Republik fest, dass es in hohem Maße von klimatischen Faktoren abhängt, ob dieses als Hinweis dienende Ziel erreicht werden kann, da diese Faktoren das Volumen der Stromerzeugung aus Wasserkraft, Solarenergie und Windkraft sehr stark beeinflussen.

Das von der Regierung im Oktober 2001 genehmigte Nationale Programm für den Wirtschaftlichen Umgang mit Energie und die Verwendung Erneuerbarer Energiequellen setzt für das Jahr 2005 als Ziel einen Anteil des EE-Stroms am Bruttostromverbrauch von 3 % (ausgenommen große Wasserkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 10 MW) bzw. 5,1 % (einschließlich großer Wasserkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 10 MW) fest.

Mangels natürlicher Ressourcen wird eine wesentliche Ausweitung der Leistung großer sowie kleiner Wasserkraftwerke ausgeschlossen.

(8)

Vor dem Hintergrund der vorläufigen Analyse und der aktualisierten Informationen wird bei den angestrebten 11 % von einer positiven Entwicklung der erneuerbaren Energien und von günstigen klimatischen Bedingungen ausgegangen. Ob es möglich ist, dieses indikative Ziel zu erreichen, hängt in hohem Maße von der gesamten jährlichen Niederschlagsmenge, von der zeitlichen Verteilung der Niederschläge über das Jahr und vom Wasserzufluss sowie von anderen klimatischen Faktoren ab, die den Umfang der Stromerzeugung aus Wasserkraft und der Nutzung von Sonnen- und Windenergie stark beeinflussen. Außerdem ist die Nutzung erneuerbarer Energiequellen durch die einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Umweltschutzbereich und in verwandten Bereichen, die den jeweiligen EU-Rechtsvorschriften entsprechen, eingeschränkt.

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