ANHANG RL 92/105/EWG

VORGESCHRIEBENE ANGABEN

1. „EG-Pflanzenpass” (für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2006 kann die Bezeichnung „EWG-Pflanzenpass” weiter verwendet werden)

2. Code des Mitgliedstaats

3. Name oder Code der zuständigen amtlichen Stelle

4. Registriernummer

5. Seriennummer oder Woche oder Nummer der Partie

6. Botanischer Name

7. Menge

8. Das Kennzeichen „ZP” für das Geltungsgebiet des Pflanzenpasses und gegebenenfalls der Name des oder der Schutzgebiete, in die das Erzeugnis verbracht werden darf

9. Bei Austausch eines Pflanzenpasses die Kennzeichnung „RP” und gegebenenfalls der Code des ursprünglich registrierten Erzeugers

10. Bei Erzeugnissen aus Drittländern gegebenenfalls Name des Ursprungs- oder Versandlandes.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.