ANHANG C(b) VO (EG) 2002/1361

Für die Einfuhr der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Litauen in die Gemeinschaft gelten folgende Zugeständnisse (MBZ = Meistbegünstigungszollsatz)

Laufende Nr. KN-Code Warenbezeichnung (1)

Geltender Zollsatz

(% MBZ) (2)

Jahresmenge 1.7.2002 bis 30.6.2003

(in Tonnen)

Jährliche Erhöhung ab 1.7.2003

(in Tonnen)

Besondere Bedingungen
09.4598 01029005 Hausrinder, lebend, mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger 20 178000 Stück 0 (3)
09.4537

01029021

01029029

01029041

01029049

Hausrinder, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 300 kg 20 153000 Stück 0 (3)
09.4563 ex010290 Färsen und Kühe folgender Höhenrassen, nicht zum Schlachten: Grauvieh, Simmentaler Fleckvieh und Pinzgauer 6 % ad valorem 7000 Stück 0 (4)
09.4861 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt frei 2000 200 (8)
0202 Fleisch von Rindern, gefroren
02061095 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, frisch oder gekühlt, Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
02062991 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gefroren, andere, Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
021020 Fleisch von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109951 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch von Rindern
02109990 Genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
160250 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht
09.4542 ex0203 Fleisch von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen KN-Codes 02031190, 02031290, 02031990, 02032190, 02032290, 02032990 frei 1800 150 (5) (8)
01041030 Schafe, lebend, Lämmer (bis zu einem Jahr alt) frei unbeschränkt (8)
01041080 Schafe, lebend, andere
01042090 Ziegen, lebend, andere
0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
02109921 Genießbares Fleisch von Schafen oder Ziegen mit Knochen
02109929 Genießbares Fleisch von Schafen oder Ziegen, ohne Knochen
02109960 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen
09.6661 ex0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen KN-Codes 02071391, 02071491, 02072691, 02072791, 02073410, 02073490, 02073591, 02073681, 02073685, 02073689 frei 1200 100 (8)
09.4862 0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln frei 3000 300 (8)
09.4863 0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln frei 6350 635 (8)
09.4864 04031011 bis 04031039 Joghurt, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao frei 300 30 (8)
04039011 bis 04039069 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
09.4865 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen frei 2000 200 (8)
09.4866 04051011 Natürliche Butter mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger frei 2100 210 (8)
04051019 Natürliche Butter mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger, andere
04051030 Rekombinierte Butter mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger
04051050 Molkenbutter
04051090 Butter, andere
04052090 Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT
040590 Andere Fettstoffe aus der Milch
09.4557 0406 Käse und Quark/Topfen frei 7200 600 (8)
09.6662

04070011

04070019

04070030

Eier von Hausgeflügel frei 700 70 (8)
09.6663 04089180 Trockenei, andere frei 140 15 (8) (9)
09.6452 ex07020000 Tomaten, frisch oder gekühlt: (7) (8)
ex07020000 15. März bis 31. Oktober frei 400 40
1. November bis 14. März frei unbeschränkt
09.6453 07032000 Knoblauch, frisch oder gekühlt frei 60 5
09.6664 ex07070005 Gurken, frisch oder gekühlt, 1. März bis 31. Oktober frei 100 10 (7)
ex07070005 Gurken, frisch oder gekühlt, 1. November bis Ende Februar frei unbeschränkt (7)
07091000 Artischocken, frisch oder gekühlt frei unbeschränkt (7)
07099070 Zucchini, frisch oder gekühlt frei unbeschränkt (7)
09.6631 080810 Äpfel, frisch frei 2760 230 (7) (8)
08082050 Birnen, frisch (ausschl. Mostbirnen, lose geschüttet, vom 1. August bis 31. Dezember) frei unbeschränkt (7)
080920 Kirschen, frisch frei unbeschränkt (7)
ex08094005 Pflaumen, frisch, vom 1. Juli bis 30. September frei unbeschränkt (7)
08101000 Erdbeeren, frisch frei unbeschränkt (6)
081030 Schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, frisch frei unbechränkt (6)
08111019 Erdbeeren, gefroren, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Zuckergehalt von 13 GHT oder weniger: andere frei unbeschränkt (6)
08111090 Erdbeeren, gefroren, andere frei unbeschränkt (6)
08112019 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, gefroren, mit einem Zuckergehalt von nicht mehr als 13 GHT frei unbechränkt (6)
08112031 Andere Himbeeren, gefroren frei unbeschränkt (6)
08112039 Andere gefrorene schwarze Johannisbeeren frei unbeschränkt (6)
08112051 Andere gefrorene rote Johannisbeeren frei unbeschränkt (6)
08112059 Andere Brombeeren und Maulbeeren, gefroren frei unbeschränkt
08112090 Andere, gefroren frei unbeschränkt
09.6665 10011000 Hartweizen frei 25000 2500 (8)
10019091 Weichweizen und Mengkorn
10019099 Andere
11010011 Mehl von Hartweizen
11010015 Mehl von Weichweizen und Spelz
11010090 Mehl von Mengkorn
11031110 Grobgrieß und Feingrieß von Hartweizen
11031190 Grobgrieß und Feingrieß von Weichweizen
11032060 Pellets von Weizen
09.6666 10020000 Roggen frei 6000 600 (8)
11021000 Mehl von Roggen
11031910 Grobgrieß und Feingrieß von Roggen
11032010 Pellets von Roggen
09.6667 10040000 Hafer frei 500 50 (8)
11029030 Mehl von Hafer
11031940 Grobgrieß und Feingrieß von Hafer
11032030 Pellets von Hafer
10081000 Buchweizen frei unbeschränkt (8)
10082000 Hirse
10083000 Kanariensaat
10089010 Triticale
10089090 Anderes Getreide, anderes
11029090 Mehl von Getreide, anderes
11031990 Grobgrieß und Feingrieß von anderem Getreide
11032090 Pellets von Getreide, andere
09.6668 11042919 Getreidekörner, geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet, andere als Hafer, Mais, Gerste, Weizen und Roggen frei 1000 100
11042939 Getreidekörner, perlförmig geschliffen, andere als Hafer, Mais, Gerste, Weizen und Roggen
11042959 Getreidekörner, nicht anders bearbeitet als geschrotet, andere als Hafer, Mais, Gerste, Weizen und Roggen
09.4569 160100 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse frei 360 30 (8)
ex160241 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schweinen:
Schinken und Teile davon, ausgenommen KN-Code 16024190
ex160242 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schweinen:
Schultern und Teile davon, ausgenommen KN-Code 16024290
ex160249 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schweinen:
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen KN-Code 16024990
09.6669 160232 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Hausgeflügel der Position 0105 der Art Gallus domesticus frei 240 20 (8)
160239 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Hausgeflügel der Position 0105 anderer Art als Gallus domesticus und Truthahn
1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker frei unbeschränkt (8)
09.6670 20019093 Speisezwiebeln, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht frei 100 10
20019096 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, andere, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
2002 Tomaten/Paradeiser, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht frei unbeschränkt (8)
09.6671 ex2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten: frei 300 30
230230 – von Weizen
230240 – von anderem Getreide
09.6672 ex230990 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere als Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf frei 200 20
23099033 Andere, keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
23099043 Andere, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
23099053 Andere, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT

Fußnote(n):

(1)

Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung lediglich richtungsweisend; für das Präferenzsystem im Rahmen dieses Anhangs ist der KN-Code maßgeblich. Ist ein Ex-KN-Code angegeben, so ist das Präferenzsystem in Anwendung des KN-Codes zusammen mit der entsprechenden Warenbezeichnung festzulegen.

(2)

Besteht ein MBZ-Mindestzollsatz, so entspricht der anwendbare Mindestzollsatz dem MBZ-Mindestzollsatz multipliziert mit dem in dieser Spalte angegebenen Prozentsatz.

(3)

Das Kontingent für diese Ware wird für die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Polen, Estland, Lettland und Litauen eröffnet. Wenn die Einfuhren lebender Rinder in die Gemeinschaft in einem bestimmten Jahr 500000 Stück übersteigen, kann die Gemeinschaft unbeschadet anderer Rechte aus dem Abkommen die für den Schutz des Gemeinschaftsmarkts erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen treffen.

(4)

Das Kontingent für diese Ware wird für die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Polen, Estland, Lettland und Litauen eröffnet.

(5)

Ausgenommen Filets, einzeln aufgemacht.

(6)

Vorbehaltlich der Mindesteinfuhrpreis-Vereinbarungen, gemäß der Anlage zu diesem Anhang.

(7)

Die Senkung gilt nur für den Wertzollanteil des Zolls.

(8)

Dieses Zugeständnis gilt nur für Erzeugnisse, für die keine Ausfuhrerstattungen gewährt werden.

(9)

In Trockeneiäquivalent (100 kg Flüssigei = 25,7 kg Trockenei).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.