LlbG
Leistungslaufbahngesetz
Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen
Informationen
Ausfertigungsdatum05.08.2010
FundstelleGVBl 2010, S.S=410
VersionLeistungslaufbahngesetz (LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. S. 151) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Allgemeines
- Teil 2Regelbewerber und Regelbewerberinnen
- Abschnitt 1Gemeinsame Vorschriften
- Unterabschnitt 1Prüfungen
- Unterabschnitt 2Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 2Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
- Abschnitt 3Qualifikationserwerb für fachliche Schwerpunkte mit Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 4Sonstiger Qualifikationserwerb für eine Fachlaufbahn
- Abschnitt 5Qualifikation von Bewerbern und Bewerberinnen aus Mitgliedstaaten
- Teil 3Andere Bewerber und Bewerberinnen
- Teil 4Dienstliche Beurteilung
- Teil 5Fortbildung
- Teil 6Schluss- und Übergangsvorschriften