Inhaltsübersicht FZV
Abschnitt 1Allgemeine Regelungen
Abschnitt 2Zulassungsverfahren
Abschnitt 3Internetbasierte Zulassung
Unterabschnitt 1Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren
über Portale der Zulassungsbehörden
Unterabschnitt 2Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Unterabschnitt 3Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung
und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
Unterabschnitt 4Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
Unterabschnitt 5Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
Abschnitt 4Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
Abschnitt 5Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
Abschnitt 6Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
Abschnitt 7Fahrzeugregister
Abschnitt 8Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Notwendigkeit einer Zulassung |
§ 4 | Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges |
§ 5 | Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen |
§ 6 | Antrag auf Zulassung |
§ 7 | Tageszulassung |
§ 8 | Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat |
§ 9 | Zuteilung von Kennzeichen |
§ 10 | Besondere Kennzeichen |
§ 11 | Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge |
§ 12 | Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen |
§ 13 | Zulassungsbescheinigung Teil I |
§ 14 | Zulassungsbescheinigung Teil II |
§ 15 | Mitteilungspflichten bei Änderungen |
§ 16 | Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung |
§ 17 | Verwertungsnachweis |
§ 18 | Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren |
über Portale der Zulassungsbehörden
§ 19 | Portal |
§ 20 | Antrag |
§ 21 | Sicherheitscodes |
§ 22 | Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
§ 23 | Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung |
§ 24 | Antrag auf Außerbetriebsetzung |
§ 25 | Außerbetriebsetzung |
und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
§ 26 | Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen |
§ 27 | Internetbasierte Erstzulassung |
§ 28 | Internetbasierte Tageszulassung |
§ 29 | Internetbasierte Wiederzulassung |
§ 30 | Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung |
§ 31 | Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung |
§ 32 | Vorläufiger Zulassungsnachweis |
§ 33 | Großkundenschnittstelle |
§ 34 | Registrierung als Großkunde |
§ 35 | Identifizierungsmerkmal |
§ 36 | Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde |
§ 37 | Antragstellung über die Großkundenschnittstelle |
§ 38 | Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten |
§ 39 | Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde |
§ 40 | Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde |
§ 41 | Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen |
§ 42 | Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen |
§ 43 | Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer |
§ 44 | Fahrten im internationalen Verkehr |
§ 45 | Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland |
§ 46 | Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland |
§ 47 | Kennzeichen und Unterscheidungszeichen |
§ 48 | Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge |
§ 49 | Versicherungsnachweis |
§ 50 | Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde |
§ 51 | Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz |
§ 52 | Versicherungskennzeichen |
§ 53 | Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens |
§ 54 | Rote Versicherungskennzeichen |
§ 55 | Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses |
§ 56 | Versicherungsplakette |
§ 57 | Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister |
§ 58 | Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister |
§ 59 | Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern |
§ 60 | Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt |
§ 61 | Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister |
§ 62 | Übermittlung von Daten an die Versicherer |
§ 63 | Mitteilungen an die Finanzbehörden |
§ 64 | Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes |
§ 65 | Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden |
§ 66 | Abruf im automatisierten Verfahren |
§ 67 | Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren |
§ 68 | Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch |
§ 69 | Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren |
§ 70 | Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen |
§ 71 | Übermittlungssperren |
§ 72 | Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister |
§ 73 | Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister |
§ 74 | Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen |
§ 75 | Zuständigkeiten |
§ 76 | Ausnahmen |
§ 77 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 78 | Verweis auf technische Regelwerke |
§ 79 | Übergangs- und Anwendungsbestimmungen |
Anlage 1 | Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen |
Anlage 2 | Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen |
Anlage 3 | Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge |
Anlage 4 | Ausgestaltung der Kennzeichen |
Anlage 5 | Stempelplaketten und Plakettenträger |
Anlage 6 | Zulassungsbescheinigung Teil I |
Anlage 7 | Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr |
Anlage 8 | Zulassungsbescheinigung Teil II |
Anlage 9 | Verwertungsnachweis |
Anlage 10 | Verifizierung der Prüfziffer |
Anlage 11 | Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren |
Anlage 12 | Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle |
Anlage 13 | Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen |
Anlage 14 | Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen |
Anlage 15 | Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen |
Anlage 16 | Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung |
Anlage 17 | Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge |
Anlage 18 | Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.