GAPDZV
GAP-Direktzahlungen-Verordnung
Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.2022
FundstelleBGBl I 2022, 139, 2287
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 4.12.2023 I Nr. 343
Gem. § 28 Abs. 2 F. 24.1.2022 iVm Bek. v. 9.12.2022 I 2287 ist diese V im Übrigen am 22.11.2022 in Kraft getreten
Gem. § 28 Abs. 2 F. 24.1.2022 iVm Bek. v. 9.12.2022 I 2287 ist diese V im Übrigen am 22.11.2022 in Kraft getreten
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1Horizontale Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Förderfähige Fläche für die Direktzahlungen
- Teil 3Vorschriften zu einzelnen Direktzahlungen
- Abschnitt 1Junglandwirte-Einkommensstützung
- Abschnitt 2Öko-Regelungen
- Abschnitt 3Gekoppelte Einkommensstützung
- Unterabschnitt 1Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- Unterabschnitt 2Zahlung für Mutterkühe
- Abschnitt 4Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen
- Teil 4Tatsächliche Einheitsbeträge
- Teil 5Weitere Bestimmung
- Teil 6Schlussbestimmungen