GeolDG
Geologiedatengesetz
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Informationen
Ausfertigungsdatum19.01.2020
FundstelleBGBl I 2020, 1387
VersionErsetzt G 750-1 v. 4.12.1934 I 1223 (LagerstG) und V 750-1-1 v. 14.12.1934 I 1261 (LagerstGDV)
Alle Normen
- Kapitel 1Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
- Kapitel 3Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde
- Abschnitt 1Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten
- Abschnitt 2Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung
- Kapitel 4Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Abschnitt 1Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang zu bereitgestellten Daten
- Unterabschnitt 1Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung
- Unterabschnitt 2Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten
- Unterabschnitt 3Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten
- Abschnitt 2Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten
- Abschnitt 3Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Kapitel 5Schlussbestimmungen
§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens