Inhaltsübersicht GntDLSVVDV

Abschnitt 1

Allgemeines

§ 1Studium
§ 2Ziel des Studiums
§ 3Dienstbehörde
§ 4Ausbildungsstandorte; Ausbildungsverantwortliche
§ 5Dienstaufsicht
§ 6Erholungsurlaub
§ 7Nachteilsausgleich

Abschnitt 2

Auswahlverfahren

§ 8Zweck des Auswahlverfahrens
§ 9Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 10Auswahlkommission
§ 11Teile des Auswahlverfahrens
§ 12Festlegungen zum Auswahlverfahren
§ 13Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 14Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 15Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 16Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 17Ausnahmeregelung zur Rangfolge
§ 18Täuschung
§ 19Einstellung und gesundheitliche Eignung

Abschnitt 3

Studienordnung

§ 20Dauer und Gliederung des Studiums
§ 21Studienplan
§ 22Studieninhalte
§ 23Fachstudien
§ 24Praxisintegrierende Studienphasen
§ 25Durchführung der Praktika
§ 26Ausbilderinnen und Ausbilder
§ 27Praxisbezogene Lehrveranstaltungen

Abschnitt 4

Laufbahnprüfung

Unterabschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 28Laufbahnprüfung
§ 29Organisation und Durchführung
§ 30Bewertung
§ 31Prüferinnen und Prüfer
§ 32Prüfungskommission
§ 33Durchführung von Prüfungsleistungen
§ 34Termine von Prüfungsleistungen
§ 35Verhinderung bei Prüfungsleistungen und Teilen von Prüfungsleistungen
§ 36Täuschung und Ordnungsverstoß
§ 37Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Unterabschnitt 2

Leistungsnachweise und Praktikumsbewertungen

§ 38Leistungsnachweise
§ 39Praktikumsbewertungen

Unterabschnitt 3

Zwischenprüfung

§ 40Zeitpunkt und Inhalt der Zwischenprüfung
§ 41Zusammensetzung der Prüfungskommission
§ 42Ergebnis der Zwischenprüfung

Unterabschnitt 4

Abschlussprüfung

§ 43Ziel und Inhalt der Abschlussprüfung
§ 44Zusammensetzung der Prüfungskommission
§ 45Schriftlicher Teil
§ 46Zulassung zum mündlichen Teil
§ 47Mündlicher Teil
§ 48Wiederholung

Unterabschnitt 5

Abschluss und Prüfungsakte

§ 49Abschlussnote und Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 50Abschlusszeugnis
§ 51Prüfungsakten; Einsichtnahme

Abschnitt 5

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 52Übergangsvorschriften
§ 53Inkrafttreten

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