Inhaltsverzeichnis MontanMitbestGErgGWO 2005
Teil 1 | ||||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | ||||||||
Kapitel 1 | ||||||||
Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge | ||||||||
Abschnitt 1 | ||||||||
Einleitung der Wahl | ||||||||
§ 1 | Bekanntmachung der Unternehmen | |||||||
§ 2 | Wahlvorstände | |||||||
§ 3 | Zusammensetzung des Hauptwahlvorstands | |||||||
§ 4 | Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands | |||||||
§ 5 | Mitteilungspflicht | |||||||
§ 6 | Geschäftsführung der Wahlvorstände | |||||||
§ 7 | Wählerliste | |||||||
§ 8 | Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste | |||||||
§ 9 | Übersendung der Wählerliste | |||||||
§ 10 | Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste | |||||||
Abschnitt 2 | ||||||||
Abstimmung über die Art der Wahl | ||||||||
§ 11 | Bekanntmachung | |||||||
§ 12 | Antrag auf Abstimmung | |||||||
§ 13 | Abstimmungsausschreiben | |||||||
§ 14 | Stimmabgabe | |||||||
§ 15 | Abstimmungsvorgang | |||||||
§ 16 | (weggefallen) | |||||||
§ 17 | Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe | |||||||
§ 18 | Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe | |||||||
§ 19 | Öffentliche Stimmauszählung | |||||||
§ 20 | Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands | |||||||
§ 21 | Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Hauptwahlvorstands | |||||||
§ 22 | Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses | |||||||
Abschnitt 3 | ||||||||
Wahlvorschläge | ||||||||
Unterabschnitt 1 | ||||||||
Wahlvorschläge, Prüfung, Bekanntmachung | ||||||||
§ 23 | Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen | |||||||
§ 24 | Wahlvorschläge der Arbeitnehmer | |||||||
§ 25 | Wahlvorschläge der Gewerkschaften | |||||||
§ 26 | Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder | |||||||
Unterabschnitt 2 | ||||||||
Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge | ||||||||
§ 27 | Prüfung der Wahlvorschläge | |||||||
§ 28 | Ungültige Wahlvorschläge | |||||||
§ 29 | Nachfrist für Wahlvorschläge | |||||||
§ 30 | Bekanntmachung der Wahlvorschläge | |||||||
Abschnitt 4 | ||||||||
Anzuwendende Vorschriften | ||||||||
§ 31 | Anzuwendende Vorschriften | |||||||
Kapitel 2 | ||||||||
Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | ||||||||
Abschnitt 1 | ||||||||
Wahlausschreiben | ||||||||
§ 32 | Wahlausschreiben | |||||||
Abschnitt 2 | ||||||||
Durchführung der Wahl | ||||||||
Unterabschnitt 1 | ||||||||
Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge | ||||||||
§ 33 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | |||||||
§ 34 | Öffentliche Stimmauszählung | |||||||
§ 35 | Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands | |||||||
§ 36 | Verteilung der Stimmenzahlen | |||||||
Unterabschnitt 2 | ||||||||
Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags | ||||||||
§ 37 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | |||||||
§ 38 | Öffentliche Stimmauszählung | |||||||
§ 39 | Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands | |||||||
§ 40 | Verteilung der Stimmen auf die Bewerber | |||||||
Unterabschnitt 3 | ||||||||
Schriftliche Stimmabgabe | ||||||||
§ 41 | Voraussetzungen | |||||||
§ 42 | Verfahren bei der Stimmabgabe | |||||||
Unterabschnitt 4 | ||||||||
Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen | ||||||||
§ 42a | Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen | |||||||
§ 42b | Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung | |||||||
§ 42c | Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung | |||||||
§ 43 | Wahlniederschrift | |||||||
§ 44 | Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten | |||||||
§ 45 | Aufbewahrung der Wahlakten | |||||||
Kapitel 3 | ||||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte | ||||||||
Abschnitt 1 | ||||||||
Wahl der Delegierten | ||||||||
Unterabschnitt 1 | ||||||||
Delegierte mit Mehrfachmandat | ||||||||
§ 46 | Delegierte, die für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mehrerer Unternehmen gewählt werden | |||||||
§ 47 | Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden | |||||||
Unterabschnitt 2 | ||||||||
Einleitung der Wahl | ||||||||
§ 48 | Errechnung der Zahl der Delegierten | |||||||
§ 49 | Zuordnung von Arbeitnehmern zu anderen Betrieben | |||||||
§ 50 | Mitteilungen des Hauptwahlvorstands | |||||||
§ 51 | Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten | |||||||
Unterabschnitt 3 | ||||||||
Wahlvorschläge für Delegierte | ||||||||
§ 52 | Einreichung von Wahlvorschlägen | |||||||
§ 53 | Prüfung der Wahlvorschläge | |||||||
§ 54 | Ungültige Wahlvorschläge | |||||||
§ 55 | Nachfrist für Wahlvorschläge | |||||||
§ 56 | Bekanntmachung der Wahlvorschläge | |||||||
Unterabschnitt 4 | ||||||||
Wahl von Delegierten auf Grund mehrerer Wahlvorschläge | ||||||||
§ 57 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | |||||||
§ 58 | Öffentliche Stimmauszählung | |||||||
§ 59 | Ermittlung der Gewählten | |||||||
Unterabschnitt 5 | ||||||||
Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags | ||||||||
§ 60 | Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags | |||||||
Unterabschnitt 6 | ||||||||
Schriftliche Stimmabgabe | ||||||||
§ 61 | Voraussetzungen | |||||||
§ 62 | Verfahren bei der Stimmabgabe | |||||||
Unterabschnitt 7 | ||||||||
Wahlniederschrift, Benachrichtigungen | ||||||||
§ 63 | Wahlniederschrift | |||||||
§ 64 | Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten | |||||||
Unterabschnitt 8 | ||||||||
Ausnahme | ||||||||
§ 65 | Ausnahme | |||||||
Abschnitt 2 | ||||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten | ||||||||
Unterabschnitt 1 | ||||||||
Delegiertenversammlung, Delegiertenliste | ||||||||
§ 66 | Delegiertenversammlung | |||||||
§ 67 | Delegiertenliste | |||||||
§ 68 | Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste | |||||||
Unterabschnitt 2 | ||||||||
Mitteilung an die Delegierten | ||||||||
§ 69 | Mitteilung an die Delegierten | |||||||
Unterabschnitt 3 | ||||||||
Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge | ||||||||
§ 70 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | |||||||
§ 71 | Öffentliche Stimmauszählung | |||||||
§ 72 | Verteilung der Stimmenzahlen | |||||||
Unterabschnitt 4 | ||||||||
Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags | ||||||||
§ 73 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | |||||||
§ 74 | Öffentliche Stimmauszählung | |||||||
§ 75 | Verteilung der Stimmen auf die Bewerber | |||||||
Unterabschnitt 5 | ||||||||
Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen | ||||||||
§ 75a | Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen | |||||||
§ 75b | Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung | |||||||
§ 75c | Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung | |||||||
§ 76 | Wahlniederschrift | |||||||
§ 77 | Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten | |||||||
§ 78 | Aufbewahrung der Wahlakten | |||||||
Teil 2 | ||||||||
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer | ||||||||
Kapitel 1 | ||||||||
Gemeinsame Vorschriften | ||||||||
§ 79 | Einleitung des Abberufungsverfahrens | |||||||
§ 80 | Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmer | |||||||
§ 81 | Prüfung des Antrags auf Abberufung | |||||||
§ 82 | Anzuwendende Vorschriften | |||||||
Kapitel 2 | ||||||||
Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer | ||||||||
§ 83 | Abberufungsausschreiben, Wählerliste | |||||||
§ 84 | Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten | |||||||
Kapitel 3 | ||||||||
Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer | ||||||||
§ 85 | Delegiertenliste | |||||||
§ 86 | Delegiertenversammlung, Mitteilung des Hauptwahlvorstands an die Delegierten | |||||||
§ 87 | Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten | |||||||
Kapitel 4 | ||||||||
Ersatzmitglieder | ||||||||
§ 88 | Ersatzmitglieder | |||||||
Teil 3 | ||||||||
Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmern von Seebetrieben | ||||||||
Kapitel 1 | ||||||||
Grundsatz | ||||||||
§ 89 | Grundsatz | |||||||
Kapitel 2 | ||||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | ||||||||
Abschnitt 1 | ||||||||
Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge | ||||||||
§ 90 | Einleitung der Wahl | |||||||
§ 91 | Abstimmung über die Art der Wahl | |||||||
§ 92 | Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen | |||||||
Abschnitt 2 | ||||||||
Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | ||||||||
§ 93 | Wahlausschreiben im Seebetrieb | |||||||
§ 94 | Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | |||||||
Abschnitt 3 | ||||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte | ||||||||
§ 95 | Wahl der Delegierten | |||||||
§ 96 | Wahlausschreiben in Seebetrieben | |||||||
§ 97 | Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben | |||||||
§ 98 | Wahlniederschrift | |||||||
Kapitel 3 | ||||||||
Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | ||||||||
Abschnitt 1 | ||||||||
Gemeinsame Vorschrift | ||||||||
§ 99 | Gemeinsame Vorschrift | |||||||
Abschnitt 2 | ||||||||
Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer | ||||||||
§ 100 | Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste | |||||||
§ 101 | Stimmabgabe | |||||||
Abschnitt 3 | ||||||||
Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer | ||||||||
§ 102 | Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten | |||||||
§ 103 | Abberufungsausschreiben für Seebetriebe | |||||||
§ 104 | Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses | |||||||
Teil 4 | ||||||||
Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes | ||||||||
§ 104a | Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen | |||||||
Teil 5 | ||||||||
Übergangs- und Schlussvorschriften | ||||||||
§ 105 | Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen | |||||||
§ 106 | Berechnung von Fristen | |||||||
§ 107 | Übergangsregelung |
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