Inhaltsübersicht StrlSchV
Teil 1Begriffsbestimmungen
Teil 2Strahlenschutz bei
geplanten ExpositionssituationenKapitel 1Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Kapitel 2Vorabkontrolle bei
radioaktiven Stoffen oder ionisierender StrahlungAbschnitt 1Ausnahmen von
der Genehmigungs-
und Anzeigebedürftigkeit
einer Tätigkeit; Ausnahmen
von Genehmigungsvoraussetzungen
Abschnitt 2Grenzüberschreitende
Verbringung radioaktiver Stoffe
Abschnitt 3Bauartzulassung
Abschnitt 4Rückstände
Kapitel 3Freigabe
Kapitel 4Betriebliche
Organisation des Strahlenschutzes
Kapitel 5Fachkunde und Kenntnisse
Kapitel 6Anforderungen im
Zusammenhang mit der Ausübung von TätigkeitenAbschnitt 1Physikalische
Strahlenschutzkontrolle;
Strahlenschutzbereiche
Abschnitt 2Besondere Vorschriften zum
Schutz beruflich exponierter Personen
Abschnitt 3Ärztliche Überwachung
beruflich exponierter Personen
Abschnitt 4Besondere Regelungen zum
Strahlenschutz in Schulen und bei
Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
Abschnitt 5Sicherheit von StrahlenquellenUnterabschnitt 1Hochradioaktive Strahlenquellen
Unterabschnitt 2Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
Abschnitt 6Schutz der
Bevölkerung und der Umwelt
Abschnitt 7Vorkommnisse
Abschnitt 8Anwendung ionisierender Strahlung
oder radioaktiver Stoffe am MenschenUnterabschnitt 1Technische Anforderungen
Unterabschnitt 2Anforderungen im
Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
Abschnitt 9Besondere Anforderungen
bei der Anwendung radioaktiver
Stoffe oder ionisierender Strahlung
zum Zweck der medizinischen Forschung
Abschnitt 10Anwendung ionisierender
Strahlung oder radioaktiver
Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
Abschnitt 11Berechtigte Personen
Kapitel 7Informationspflichten des Herstellers
Kapitel 8Aufsichtsprogramm
Teil 3Strahlenschutz bei
Notfallexpositionssituationen
Teil 4Strahlenschutz bei
bestehenden ExpositionssituationenKapitel 1Schutz vor RadonAbschnitt 1Gemeinsame Vorschriften für
Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
Abschnitt 2Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
Kapitel 2Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
Kapitel 3Radioaktive Altlasten
Kapitel 4Sonstige bestehende Expositionssituationen
Teil 5Expositionssituations-
übergreifende VorschriftenKapitel 1Abhandenkommen, Fund
und Erlangung; kontaminiertes Metall
Kapitel 2Dosis- und Messgrößen
Kapitel 3Gemeinsame Vorschriften
für die berufliche Exposition
Kapitel 4Bestimmung von Sachverständigen
Teil 6SchlussbestimmungenKapitel 1Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 2Übergangsvorschriften
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
geplanten ExpositionssituationenKapitel 1Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
§ 2 | Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten |
§ 3 | Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes |
§ 4 | Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes |
radioaktiven Stoffen oder ionisierender StrahlungAbschnitt 1Ausnahmen von
der Genehmigungs-
und Anzeigebedürftigkeit
einer Tätigkeit; Ausnahmen
von Genehmigungsvoraussetzungen
§ 5 | Genehmigungsfreier Umgang |
§ 5a | Genehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe |
§ 6 | Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen |
§ 7 | Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung |
§ 8 | Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern |
§ 9 | Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern |
§ 10 | Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge |
§ 11 | Freigrenzen |
Verbringung radioaktiver Stoffe
§ 12 | Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung |
§ 13 | Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung |
§ 14 | Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung |
§ 15 | Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung |
§ 16 | Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält |
§ 17 | Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern |
§ 18 | Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern |
§ 19 | Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten |
§ 20 | Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten |
§ 21 | Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten |
§ 22 | Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen |
§ 23 | Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage |
§ 24 | Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung |
§ 25 | Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung |
§ 26 | Bekanntmachung |
§ 27 | Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen |
§ 28 | Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen |
§ 29 | Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz |
§ 30 | Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt |
§ 31 | Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium |
§ 32 | Antrag auf Freigabe |
§ 33 | Erteilung der Freigabe |
§ 34 | Vermischungsverbot |
§ 35 | Uneingeschränkte Freigabe |
§ 36 | Spezifische Freigabe |
§ 37 | Freigabe im Einzelfall |
§ 38 | Freigabe von Amts wegen |
§ 39 | Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling |
§ 40 | Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg |
§ 41 | Festlegung des Verfahrens |
§ 42 | Pflichten des Inhabers einer Freigabe |
Organisation des Strahlenschutzes
§ 43 | Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten |
§ 44 | Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche |
§ 45 | Strahlenschutzanweisung |
§ 46 | Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung |
§ 47 | Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz |
§ 48 | Aktualisierung der Fachkunde |
§ 49 | Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde |
§ 50 | Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse |
§ 51 | Anerkennung von Kursen |
Zusammenhang mit der Ausübung von TätigkeitenAbschnitt 1Physikalische
Strahlenschutzkontrolle;
Strahlenschutzbereiche
§ 52 | Einrichten von Strahlenschutzbereichen |
§ 53 | Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen |
§ 54 | Vorbereitung der Brandbekämpfung |
§ 55 | Zutritt zu Strahlenschutzbereichen |
§ 56 | Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen |
§ 57 | Kontamination und Dekontamination |
§ 58 | Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen |
§ 59 | Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen |
§ 60 | Röntgenräume |
§ 61 | Bestrahlungsräume |
§ 62 | Räume für den Betrieb von Störstrahlern |
§ 63 | Unterweisung |
§ 64 | Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen |
§ 65 | Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis |
§ 66 | Messung der Personendosis |
§ 67 | Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals |
§ 68 | Beschäftigung mit Strahlenpass |
§ 69 | Schutz von schwangeren und stillenden Personen |
§ 70 | Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote |
Schutz beruflich exponierter Personen
§ 71 | Kategorien beruflich exponierter Personen |
§ 72 | Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten |
§ 73 | Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten |
§ 74 | Besonders zugelassene Expositionen |
§ 75 | Sonstige Schutzvorkehrungen |
§ 76 | Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals |
beruflich exponierter Personen
§ 77 | Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen |
§ 78 | Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung |
§ 79 | Ärztliche Bescheinigung |
§ 80 | Behördliche Entscheidung |
§ 81 | Besondere ärztliche Überwachung |
Strahlenschutz in Schulen und bei
Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
§ 82 | Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen |
§ 83 | Werte für hochradioaktive Strahlenquellen |
§ 84 | Register über hochradioaktive Strahlenquellen |
§ 85 | Buchführung und Mitteilung |
§ 86 | Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe |
§ 87 | Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe |
§ 88 | Wartung und Prüfung |
§ 89 | Dichtheitsprüfung |
§ 90 | Strahlungsmessgeräte |
§ 91 | Kennzeichnungspflicht |
§ 92 | Besondere Kennzeichnungspflichten |
§ 93 | Entfernen von Kennzeichnungen |
§ 94 | Abgabe radioaktiver Stoffe |
§ 95 | Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen |
§ 96 | Überlassen von Störstrahlern |
§ 97 | Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen |
§ 98 | Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen |
Bevölkerung und der Umwelt
§ 99 | Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe |
§ 100 | Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition |
§ 101 | Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition |
§ 102 | Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe |
§ 103 | Emissions- und Immissionsüberwachung |
§ 104 | Begrenzung der Exposition durch Störfälle |
§ 105 | Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen |
§ 106 | Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle |
§ 107 | Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall |
§ 108 | Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses |
§ 109 | Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung |
§ 110 | Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden |
§ 111 | Aufgaben der zentralen Stelle |
§ 112 | Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften |
§ 113 | Ausnahme |
oder radioaktiver Stoffe am MenschenUnterabschnitt 1Technische Anforderungen
§ 114 | Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen |
§ 115 | Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung |
§ 116 | Konstanzprüfung |
§ 117 | Aufzeichnungen |
§ 118 | Bestandsverzeichnis |
Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§ 119 | Rechtfertigende Indikation |
§ 120 | Schutz von besonderen Personengruppen |
§ 121 | Maßnahmen bei der Anwendung |
§ 122 | Beschränkung der Exposition |
§ 123 | Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie |
§ 124 | Informationspflichten |
§ 125 | Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis |
§ 126 | Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen |
§ 127 | Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten |
§ 128 | Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung |
§ 129 | Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle |
§ 130 | Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen |
§ 131 | Medizinphysik-Experte |
§ 132 | Aufgaben des Medizinphysik-Experten |
bei der Anwendung radioaktiver
Stoffe oder ionisierender Strahlung
zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 133 | Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung |
§ 134 | Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person |
§ 135 | Aufklärung und Befragung |
§ 136 | Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen |
§ 137 | Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen |
§ 138 | Besondere Schutzpflichten |
§ 139 | Qualitätssicherung |
§ 140 | Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen |
§ 141 | Mitteilungspflichten |
§ 142 | Abschlussbericht |
§ 143 | Behördliche Schutzanordnung |
Strahlung oder radioaktiver
Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
§ 144 | Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung |
§ 145 | Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen |
§ 146 | Berechtigte Personen in der Tierheilkunde |
§ 147 | Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde |
§ 148 | Informationspflichten des Herstellers von Geräten |
§ 149 | Aufsichtsprogramm |
Notfallexpositionssituationen
§ 150 | Dosimetrie bei Einsatzkräften |
§ 151 | Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften |
§ 152 | Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall |
bestehenden ExpositionssituationenKapitel 1Schutz vor RadonAbschnitt 1Gemeinsame Vorschriften für
Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
§ 153 | Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes |
§ 154 | Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes |
§ 155 | Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle |
§ 156 | Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition |
§ 157 | Ermittlung der Exposition und der Körperdosis |
§ 158 | Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes |
§ 159 | Ermittlung der spezifischen Aktivität |
§ 160 | Ermittlung der Exposition |
§ 161 | Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus |
§ 162 | Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus |
§ 163 | Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen |
§ 164 | Inhalt von Sanierungsplänen |
§ 165 | Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten |
§ 166 | Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen |
übergreifende VorschriftenKapitel 1Abhandenkommen, Fund
und Erlangung; kontaminiertes Metall
§ 167 | Abhandenkommen |
§ 168 | Fund und Erlangung |
§ 169 | Kontaminiertes Metall |
§ 170 | Information des zuständigen Bundesministeriums |
§ 171 | Dosis- und Messgrößen |
für die berufliche Exposition
§ 172 | Messstellen |
§ 173 | Strahlenschutzregister |
§ 174 | Strahlenpass |
§ 175 | Ermächtigte Ärzte |
§ 176 | Duldungspflichten |
§ 177 | Bestimmung von Sachverständigen |
§ 178 | Erweiterung der Bestimmung |
§ 179 | Überprüfung der Zuverlässigkeit |
§ 180 | Unabhängigkeit |
§ 181 | Fachliche Qualifikation |
§ 182 | Prüfmaßstab |
§ 183 | Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen |
§ 184 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 185 | Bauartzulassung (§§ 16 bis 26) |
§ 186 | Rückstände (§ 29) |
§ 187 | Freigabe (§§ 31 bis 42) |
§ 188 | Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45) |
§ 189 | Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51) |
§ 190 | Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62) |
§ 191 | Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72) |
§ 192 | Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84) |
§ 193 | Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11) |
§ 194 | Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104) |
§ 195 | Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114) |
§ 196 | Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128) |
§ 197 | Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18) |
§ 198 | Strahlenpass (§ 174) |
§ 199 | Ermächtigte Ärzte (§ 175) |
§ 200 | Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181) |
Anlage 1 | Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten |
Anlage 2 | Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten |
Anlage 3 | Genehmigungsfreie Tätigkeiten |
Anlage 4 | Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide |
Anlage 5 | Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen |
Anlage 6 | Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen |
Anlage 7 | Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen |
Anlage 8 | Festlegungen zur Freigabe |
Anlage 9 | Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden |
Anlage 10 | Strahlenzeichen |
Anlage 11 | Annahmen bei der Berechnung der Exposition |
Anlage 12 | Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung |
Anlage 13 | Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen Notfall |
Anlage 14 | Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung |
Anlage 15 | Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten Expositionssituation |
Anlage 16 | Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen Risikos |
Anlage 17 | Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes |
Anlage 18 | Dosis- und Messgrößen |
Anlage 19 | Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes |
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