StrlSchV
Strahlenschutzverordnung
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Informationen
Ausfertigungsdatum29.01.2018
FundstelleBGBl I 2018, 2034, 2036 (2021 I 5261)
VersionZuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.4.2024 I Nr. 132
Änderung durch Art. 10 G v. 23.10.2024 I Nr. 324 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)
Änderung durch Art. 10 G v. 23.10.2024 I Nr. 324 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)
Alle Normen
- Teil 1Begriffsbestimmungen
- Teil 2Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
- Kapitel 1Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
- Kapitel 2Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
- Abschnitt 1Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen
- Abschnitt 2Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
- Abschnitt 3Bauartzulassung
- Abschnitt 4Rückstände
- Kapitel 3Freigabe
- Kapitel 4Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
- Kapitel 5Fachkunde und Kenntnisse
- Kapitel 6Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten
- Abschnitt 1Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche
- Abschnitt 2Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen
- Abschnitt 3Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
- Abschnitt 4Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
- Abschnitt 5Sicherheit von Strahlenquellen
- Unterabschnitt 1Hochradioaktive Strahlenquellen
- Unterabschnitt 2Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
- Abschnitt 6Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
- Abschnitt 7Vorkommnisse
- Abschnitt 8Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
- Unterabschnitt 1Technische Anforderungen
- Unterabschnitt 2Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
- Abschnitt 9Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
- Abschnitt 10Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
- Abschnitt 11Berechtigte Personen
- Kapitel 7Informationspflichten des Herstellers
- Kapitel 8Aufsichtsprogramm
- Teil 3Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
- Teil 4Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
- Kapitel 1Schutz vor Radon
- Abschnitt 1Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
- Abschnitt 2Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
- Kapitel 2Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
- Kapitel 3Radioaktive Altlasten
- Kapitel 4Sonstige bestehende Expositionssituationen
- Teil 5Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
- Kapitel 1Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall
- Kapitel 2Dosis- und Messgrößen
- Kapitel 3Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition
- Kapitel 4Bestimmung von Sachverständigen
- Teil 6Schlussbestimmungen
- Kapitel 1Ordnungswidrigkeiten
- Kapitel 2Übergangsvorschriften
§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes