Inhaltsübersicht TrinkwEGV
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 | Zweck der Verordnung |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Risikobasierter Ansatz für Trinkwassereinzugsgebiete; Ausnahmen |
§ 4 | Länderübergreifende Trinkwassereinzugsgebiete |
§ 5 | Übermittlung von Informationen |
Abschnitt 2
Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete
§ 6 | Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebiets |
§ 7 | Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung |
§ 8 | Untersuchungen auf relevante Parameter |
§ 9 | Untersuchungsprogramm |
§ 10 | Unterrichtungspflicht des Betreibers |
§ 11 | Akkreditierte Untersuchungsstellen |
§ 12 | Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets |
§ 13 | Fachkenntnisse |
§ 14 | Unterrichtungspflicht der Behörde; Daten zur Georeferenzierung |
Abschnitt 3
Risikomanagement
§ 15 | Risikomanagementmaßnahmen |
§ 16 | Anpassung des Untersuchungsprogramms; weitere Untersuchungen |
§ 17 | Maßnahmen zu Stoffen und Verbindungen auf der Beobachtungsliste |
Abschnitt 4
Sonstige Bestimmungen
§ 18 | Nicht relevante Pestizid-Metaboliten |
§ 19 | Berichtspflichten der Behörden |
§ 20 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 21 | Inkrafttreten |
Anlage 1 | Sachbereiche, die in der Zuständigkeit anderer Behörden liegen können |
Anlage 2 | Kategorisierung der Richtwerte für nicht relevante Metaboliten von Pestiziden (Richtwert-nrM) |
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