Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Bezugnahmen auf technische Normen |
§ 4 | Vollzug |
Abschnitt 2
Beschaffenheit des Trinkwassers
§ 5 | Allgemeine Anforderungen |
§ 6 | Mikrobiologische Anforderungen |
§ 7 | Chemische Anforderungen |
§ 8 | Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter |
§ 9 | Radiologische Anforderung |
§ 10 | Stelle der Einhaltung der Anforderungen |
Abschnitt 3
Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
§ 11 | Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen |
§ 12 | Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen |
Abschnitt 4
Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
§ 13 | Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen |
§ 14 | Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen |
§ 15 | Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser |
§ 16 | Konformitätsvermutung |
§ 17 | Trinkwasserleitungen aus Blei |
Abschnitt 5
Aufbereitung
§ 18 | Aufbereitungszwecke |
§ 19 | Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung |
§ 20 | Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren |
§ 21 | Ausnahmen |
§ 22 | Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung |
§ 23 | Pflicht zur Aufbereitung |
§ 24 | Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration |
§ 25 | Aufzeichnungspflichten des Betreibers |
§ 26 | Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über Aufbereitung |
Abschnitt 6
Untersuchungspflichten des Betreibers
§ 27 | Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser |
§ 28 | Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan |
§ 29 | Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen |
§ 30 | Programm für betriebliche Untersuchungen |
§ 31 | Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec. |
§ 32 | Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe |
§ 33 | Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe |
Abschnitt 7
Risikobasierter Ansatz
§ 34 | Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen |
§ 35 | Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen |
§ 36 | Indikatorparameter somatische Coliphagen |
§ 37 | Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten |
§ 38 | Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten |
Abschnitt 8
Zugelassene Untersuchungsstellen
§ 39 | Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle |
§ 40 | Zugelassene Untersuchungsstellen |
Abschnitt 9
Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen
§ 41 | Stelle der Probennahme |
§ 42 | Probennahmeverfahren |
§ 43 | Untersuchungsverfahren |
§ 44 | Niederschrift über das Untersuchungsergebnis |
Abschnitt 10
Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher
§ 45 | Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform |
§ 46 | Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher |
Abschnitt 11
Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote
§ 47 | Anzeigepflichten |
§ 48 | Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe |
§ 49 | Abgabeverbot |
§ 50 | Maßnahmenplan des Betreibers |
§ 51 | Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec. |
§ 52 | Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts |
Abschnitt 12
Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle
§ 53 | Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec. |
Abschnitt 13
Überwachung
§ 54 | Überwachung durch das Gesundheitsamt |
§ 55 | Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt |
§ 56 | Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet |
§ 57 | Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe |
§ 58 | Mitwirkungs- und Duldungspflichten |
§ 59 | Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde |
§ 60 | Niederschrift über die Überwachung |
Abschnitt 14
Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
§ 61 | Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge |
§ 62 | Beurteilung von Gefährdungen und Risiken |
§ 63 | Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen |
§ 64 | Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen |
§ 65 | Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde |
§ 66 | Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter |
§ 67 | Information der betroffenen Verbraucher |
§ 68 | Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec. |
Abschnitt 15
Berichtswesen
§ 69 | Berichtspflichten der Behörden |
§ 70 | Bewertung von Trinkwasserinstallationen |
Abschnitt 16
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 | Mikrobiologische Parameter |
Anlage 2 | Chemische Parameter |
Anlage 3 | Indikatorparameter |
Anlage 4 | Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe |
Anlage 5 | Betriebsparameter Trübung |
Anlage 6 | Untersuchungshäufigkeit |
Anlage 7 | Spezifikationen für die Untersuchung der Parameter |