VO (EU) 2015/1076
Delegierte Verordnung (EU) 2015/1076 der Kommission vom 28. April 2015 zur Festlegung — wie in Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen — zusätzlicher Vorschriften über die Ersetzung eines Begünstigten und in Bezug auf die entsprechenden Verantwortlichkeiten sowie der in die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds geförderten ÖPP-Vereinbarungen aufzunehmenden Mindestanforderungen
Informationen
Ausfertigungsdatum28.01.2015
FundstelleAbl. 2015/L 175
Alle Normen
- KAPITEL IVorschriften über die Ersetzung eines Begünstigten im Rahmen von aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds geförderten ÖPP-Vorhaben (Artikel 63 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
- KAPITEL IIIn die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds geförderten ÖPP-Vereinbarungen aufzunehmenden Mindestanforderungen (Artikel 64 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)