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VO (EU) 2019/1602

Delegierte Verordnung (EU) 2019/1602 der Kommission vom 23. April 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments, das Sendungen von Tieren und Waren zu ihrem Bestimmungsort begleitet

Informationen

Ausfertigungsdatum23.01.2019
FundstelleAbl. 2019/L 250

Alle Normen

    Präambel
    Artikel 1
    Gegenstand und Anwendungsbereich
    Artikel 2
    Begriffsbestimmung
    Artikel 3
    Fälle, in denen Sendungen bis zu ihrem Bestimmungsort von einem GGED begleitet werden müssen
    Artikel 4
    Bedingungen für das GGED, das nicht aufgeteilte Sendungen begleitet
    Artikel 5
    Bedingungen für das GGED, das Sendungen begleitet, die an der Grenzkontrollstelle aufgeteilt werden
    Artikel 6
    Bedingungen für das GGED, das Sendungen unter Zollaufsicht begleitet, die nach Verlassen der Grenzkontrollstelle aufgeteilt werden
    Artikel 7
    Inkrafttreten und Geltungsbeginn
    Schlussformel (nicht amtlich)
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