VO (EU) 2023/1615
Delegierte Verordnung (EU) 2023/1615 der Kommission vom 3. Mai 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/23 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Weitergabe der Entschädigung, des Barmitteläquivalents dieser Entschädigung oder der nach Artikel 63 Absatz 1 der Verordnung fälligen Erlöse an Kunden und indirekte Kunden erforderlich ist, sowie der Bedingungen, unter denen diese Weitergabe als verhältnismäßig anzusehen ist
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Ausfertigungsdatum03.01.2023
FundstelleAbl. 2023/L 199