KommZG
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Informationen
Ausfertigungsdatum20.06.1994
FundstelleGVBl 1994, S.S=555
VersionGesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TeilKommunale Arbeitsgemeinschaften
- Dritter TeilZweckvereinbarungen
- Vierter TeilZweckverbände
- 1. AbschnittBildung und grundsätzliche Bestimmungen
- 2. AbschnittVerfassung und Verwaltung
- 3. AbschnittVerbandswirtschaft
- 4. AbschnittÄnderung der Verbandssatzung und Auflösung
- Fünfter TeilGemeinsame Kommunalunternehmen
- Sechster TeilAufsicht und Rechtsbehelfe
- 1. AbschnittAufsicht
- 2. AbschnittSchlichtung von Streitigkeiten, Rechtsbehelfe
- Siebter TeilÜbergangs- und Schlußvorschriften