Inhaltsübersicht AufenthV
Kapitel 1 | |
Allgemeine Bestimmungen | |
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
Kapitel 2 | |
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet | |
Abschnitt 1 | |
Passpflicht für Ausländer | |
§ 2 | Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters |
§ 3 | Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz |
§ 4 | Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer |
§ 5 | Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer |
§ 6 | Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland |
§ 7 | Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland |
§ 8 | Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer |
§ 9 | Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer |
§ 10 | Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer |
§ 11 | Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland |
§ 12 | Grenzgängerkarte |
§ 13 | Notreiseausweis |
§ 14 | Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen |
Abschnitt 2 | |
Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels | |
Unterabschnitt 1 | |
Allgemeine Regelungen | |
§ 15 | Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte |
§ 16 | Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen |
§ 17 | Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts |
§ 17a | Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte |
Unterabschnitt 2 | |
Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise | |
§ 18 | Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose |
§ 19 | Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe |
§ 20 | Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt |
§ 21 | Befreiung für Inhaber von Grenzgängerkarten |
§ 22 | Befreiung für Schüler auf Sammellisten |
Unterabschnitt 3 | |
Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen | |
§ 23 | Befreiung für ziviles Flugpersonal |
§ 24 | Befreiung für Seeleute |
§ 25 | Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt |
§ 26 | Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum |
Unterabschnitt 4 | |
Sonstige Befreiungen | |
§ 27 | Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten |
§ 28 | Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer |
§ 29 | Befreiung in Rettungsfällen |
§ 30 | Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung |
§ 30a | Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883 |
Abschnitt 3 | |
Visumverfahren | |
§ 31 | Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung |
§ 31a | Beschleunigtes Fachkräfteverfahren |
§ 32 | Zustimmung der obersten Landesbehörde |
§ 33 | Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern |
§ 34 | Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten |
§ 35 | Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika |
§ 36 | Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte |
§ 37 | Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen |
§ 38 | Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde |
Abschnitt 3a | |
Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen | |
§ 38a | Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen |
§ 38b | Aufhebung der Anerkennung |
§ 38c | Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden |
§ 38d | Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung |
§ 38e | Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge |
§ 38f | Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages |
Abschnitt 4 | |
Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet | |
§ 39 | Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke |
§ 40 | Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts |
§ 41 | Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten |
Abschnitt 5 | |
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen | |
§ 42 | Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes |
§ 43 | Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung |
Kapitel 3 | |
Gebühren | |
§ 44 | Gebühren für die Niederlassungserlaubnis |
§ 44a | Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU |
§ 45 | Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte |
§ 45a | Gebühren für Expressverfahren |
§ 45b | Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen |
§ 45c | Gebühr bei Neuausstellung |
§ 46 | Gebühren für das Visum |
§ 47 | Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen |
§ 48 | Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen |
§ 49 | Bearbeitungsgebühren |
§ 50 | Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger |
§ 51 | Widerspruchsgebühr |
§ 52 | Befreiungen und Ermäßigungen |
§ 52a | Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung |
§ 53 | Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen |
§ 54 | Zwischenstaatliche Vereinbarungen |
Kapitel 4 | |
Ordnungsrechtliche Vorschriften | |
§ 55 | Ausweisersatz |
§ 56 | Ausweisrechtliche Pflichten |
§ 57 | Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente |
§ 57a | Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit Chip nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes |
Kapitel 5 | |
Verfahrensvorschriften | |
Abschnitt 1 | |
Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente | |
§ 58 | Vordruckmuster |
§ 59 | Muster der Aufenthaltstitel |
§ 59a | Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU |
§ 59b | Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU |
§ 60 | Lichtbild |
§ 61 | Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik |
Abschnitt 2 | |
Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz | |
Unterabschnitt 1 | |
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes | |
§ 61a | Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip |
§ 61b | Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung |
§ 61c | Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller |
§ 61d | Nachweis der Erfüllung der Anforderungen |
§ 61e | Qualitätsstatistik |
§ 61f | Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich |
§ 61g | Verwendung im nichtöffentlichen Bereich |
§ 61h | Anwendung der Personalausweisverordnung |
Unterabschnitt 2 | |
Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen | |
§ 62 | Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden |
§ 63 | Ausländerdatei A |
§ 64 | Datensatz der Ausländerdatei A |
§ 65 | Erweiterter Datensatz |
§ 66 | Dateisystem über Passersatzpapiere |
§ 67 | Ausländerdatei B |
§ 68 | Löschung |
§ 69 | Visadateien der Auslandsvertretungen |
§ 70 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 3 | |
Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden | |
§ 71 | Übermittlungspflicht |
§ 72 | Mitteilungen der Meldebehörden |
§ 72a | Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden |
§ 73 | Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes |
§ 74 | Mitteilungen der Justizbehörden |
§ 75 | (weggefallen) |
§ 76 | Mitteilungen der Gewerbebehörden |
§ 76a | Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen |
Unterabschnitt 4 | |
Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes | |
§ 76b | Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik |
§ 76c | Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdruckdaten |
Kapitel 6 | |
Ordnungswidrigkeiten | |
§ 77 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 78 | Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten |
Kapitel 7 | |
Übergangs- und Schlussvorschriften | |
§ 79 | Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte |
§ 80 | Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster |
§ 80a | Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union |
§ 81 | Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren |
§ 82 | Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien |
§ 82a | Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union |
§ 82b | Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 |
§ 83 | Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen |
§ 84 | Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen |
Anlagen |
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