AZRG
AZR-Gesetz
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Informationen
Ausfertigungsdatum02.01.1994
FundstelleBGBl I 1994, 2265
VersionZuletzt geändert durch Art. 12 G v. 8.5.2024 I Nr. 152
Alle Normen
- Kapitel 1Registerbehörde und Zweck des Registers
- Kapitel 2Allgemeiner Datenbestand des Registers
- Abschnitt 1Anlaß der Speicherung, Inhalt
- Abschnitt 2Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
- Abschnitt 3Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
- Unterabschnitt 1Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- Unterabschnitt 2Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Kapitel 3Visadatei
- Kapitel 4Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 5Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Kapitel 6Weitere Behörden
- Kapitel 7Schlußvorschriften