Inhaltsübersicht AZRG
Kapitel 1 | ||
Registerbehörde und Zweck des Registers | ||
§ 1 | Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers | |
Kapitel 2 | ||
Allgemeiner Datenbestand des Registers | ||
Abschnitt 1 | ||
Anlaß der Speicherung, Inhalt | ||
§ 2 | Anlaß der Speicherung | |
§ 3 | Allgemeiner Inhalt | |
§ 4 | Übermittlungssperren | |
§ 5 | Suchvermerke | |
Abschnitt 2 | ||
Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht | ||
§ 6 | Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung | |
§ 7 | Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe | |
§ 8 | Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege | |
§ 8a | Datenabgleich | |
§ 9 | Aufzeichnungspflicht bei Speicherung | |
Abschnitt 3 | ||
Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden | ||
Unterabschnitt 1 | ||
Datenübermittlung an öffentliche Stellen | ||
§ 10 | Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung | |
§ 11 | Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten | |
§ 12 | Gruppenauskunft | |
§ 13 | Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung | |
§ 14 | Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen | |
§ 15 | Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz | |
§ 15a | Automatisierte Datenübermittlung an Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge | |
§ 16 | Datenübermittlung an Gerichte | |
§ 17 | Datenübermittlung an das Zollkriminalamt | |
§ 17a | Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen | |
§ 17b | Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung | |
§ 18 | Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung | |
§ 18a | Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen | |
§ 18b | Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen | |
§ 18c | Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden | |
§ 18d | Datenübermittlung an die Jugendämter | |
§ 18e | Datenübermittlung an die Meldebehörden | |
§ 18f | Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit | |
§ 18g | Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung | |
§ 19 | Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden | |
§ 20 | Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst | |
§ 21 | Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren | |
§ 21a | Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens | |
§ 22 | Abruf im automatisierten Verfahren | |
§ 23 | Statistische Aufbereitung der Daten | |
§ 23a | Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik | |
§ 24 | Planungsdaten | |
§ 24a | Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke | |
Unterabschnitt 2 | ||
Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen | ||
§ 25 | Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen | |
§ 26 | Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen | |
§ 26a | Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG | |
§ 27 | Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen | |
Kapitel 3 | ||
Visadatei | ||
§ 28 | Anlaß der Speicherung | |
§ 29 | Inhalt | |
§ 30 | Übermittelnde Stellen | |
§ 31 | Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung | |
§ 32 | Dritte, an die Daten übermittelt werden | |
§ 33 | Abruf im automatisierten Verfahren | |
Kapitel 4 | ||
Rechte der betroffenen Person | ||
§ 34 | Auskunft an die betroffene Person | |
Kapitel 5 | ||
Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung | ||
§ 35 | Berichtigung | |
§ 36 | Löschung | |
§ 37 | Einschränkung der Verarbeitung | |
§ 38 | Unterrichtung beteiligter Stellen und der betroffenen Person | |
Kapitel 6 | ||
Weitere Behörden | ||
§ 39 | Aufsichtsbehörden | |
Kapitel 7 | ||
Schlußvorschriften | ||
§ 40 | Rechtsverordnungen | |
§ 41 | Verwaltungsvorschriften | |
§ 42 | Strafvorschriften | |
§ 43 | Aufhebung von Rechtsvorschriften | |
§ 44 | Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren |
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