BPersVWO
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum23.01.1974
FundstelleBGBl I 1974, 2337
VersionNeugefasst durch Bek. v. 1.12.1994 I 3653;
zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 9.6.2021 I 1614
zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 9.6.2021 I 1614
Alle Normen
- Erster TeilWahl des Personalrates
- Erster AbschnittGemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
- Erster UnterabschnittWahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
- Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
- Vierter AbschnittWahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
- Zweiter TeilWahl des Bezirkspersonalrates
- Dritter TeilWahl des Hauptpersonalrates
- Vierter TeilWahl des Gesamtpersonalrates
- Fünfter TeilWahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- Sechster TeilBesondere Verwaltungszweige
- Siebter TeilSchlußvorschriften
§ 5
Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen