Inhaltsübersicht BPersVWO
Erster Teil | |||||||
Wahl des Personalrates | |||||||
Erster Abschnitt | |||||||
Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl | |||||||
§ 1 | Wahlvorstand, Wahlhelfer | ||||||
§ 2 | Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis | ||||||
§ 3 | Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis | ||||||
§ 4 | Vorabstimmungen | ||||||
§ 5 | Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen | ||||||
§ 6 | Wahlausschreiben | ||||||
§ 7 | Wahlvorschläge, Einreichungsfrist | ||||||
§ 8 | Inhalt der Wahlvorschläge | ||||||
§ 9 | Sonstige Erfordernisse | ||||||
§ 10 | Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge | ||||||
§ 11 | Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen | ||||||
§ 12 | Bezeichnung der Wahlvorschläge | ||||||
§ 13 | Bekanntmachung der Wahlvorschläge | ||||||
§ 14 | Sitzungsniederschriften | ||||||
§ 15 | Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe | ||||||
§ 16 | Wahlhandlung | ||||||
§ 17 | Schriftliche Stimmabgabe | ||||||
§ 18 | Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen | ||||||
§ 19 | Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen | ||||||
§ 20 | Feststellung des Wahlergebnisses | ||||||
§ 21 | Wahlniederschrift | ||||||
§ 22 | Benachrichtigung der gewählten Bewerber | ||||||
§ 23 | Bekanntmachung des Wahlergebnisses | ||||||
§ 24 | Aufbewahrung der Wahlunterlagen | ||||||
Zweiter Abschnitt | |||||||
Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer | |||||||
Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter | |||||||
Erster Unterabschnitt | |||||||
Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl) | |||||||
§ 25 | Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe | ||||||
§ 26 | Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl | ||||||
§ 27 | Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl | ||||||
Zweiter Unterabschnitt | |||||||
Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl) | |||||||
§ 28 | Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe | ||||||
§ 29 | Ermittlung der gewählten Bewerber | ||||||
Dritter Abschnitt | |||||||
Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl) | |||||||
§ 30 | Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis | ||||||
Vierter Abschnitt | |||||||
Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten | |||||||
§ 31 | (weggefallen) | ||||||
Zweiter Teil | |||||||
Wahl des Bezirkspersonalrates | |||||||
§ 32 | Entsprechende Anwendungen der Vorschriften über die Wahl des Personalrates | ||||||
§ 33 | Leitung der Wahl | ||||||
§ 34 | Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis | ||||||
§ 35 | Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen | ||||||
§ 36 | Gleichzeitige Wahl | ||||||
§ 37 | Wahlausschreiben | ||||||
§ 38 | Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes | ||||||
§ 39 | Sitzungsniederschriften | ||||||
§ 40 | Stimmabgabe, Stimmzettel | ||||||
§ 41 | Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses | ||||||
Dritter Teil | |||||||
Wahl des Hauptpersonalrates | |||||||
§ 42 | Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates | ||||||
§ 43 | Leitung der Wahl | ||||||
§ 44 | Durchführung der Wahl nach Bezirken | ||||||
Vierter Teil | |||||||
Wahl des Gesamtpersonalrates | |||||||
§ 45 | Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates | ||||||
Fünfter Teil | |||||||
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter | |||||||
§ 46 | Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung | ||||||
§ 47 | Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen | ||||||
Sechster Teil | |||||||
Besondere Verwaltungszweige | |||||||
§ 48 | (weggefallen) | ||||||
§ 49 | Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst | ||||||
§ 49a | Personalvertretungen bei der Deutschen Bundespost | ||||||
§ 50 | Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland | ||||||
§ 51 | Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes) | ||||||
Siebter Teil | |||||||
Schlußvorschriften | |||||||
§ 52 | Berechnung von Fristen | ||||||
§ 53 | Übergangsregelung | ||||||
§ 54 | Inkrafttreten |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.